Temporäre Subventionierung des Preises für die Wärmelieferung für Haushalte, die an ein Fernwärmenetz angeschlossen sind

Heute, am 8. März 2023, hat die Abgeordnetenkammer die Gesetzesvorlage 8111 verabschiedet, der eine zeitlich begrenzte Subventionierung des Preises für die Lieferung von Wärme an Haushalte einführt, die an ein Fernwärmenetz angeschlossen sind.

Um die Haushalte nach dem außergewöhnlichen Anstieg der Energiepreise aufgrund der internationalen Lage zu unterstützen, führte die Regierung eine staatliche Beitragsmaßnahme ein, um den Preisanstieg für die Wärmelieferung, der von Haushaltskunden mit Anschluss an ein Fernwärmenetz zu zahlen ist, auf etwa +15% gegenüber dem durchschnittlichen Preisniveau im September 2022 zu begrenzen. Diese Maßnahme gilt vom 1. Oktober 2022 bis zum 31. Dezember 2023.

Weitere Informationen finden Sie unter www.subvention-reseau-chaleur.lu.

Wieviel kann durch diesen staatlichen Beitrag jährlich eingespart werden?

Beispiele für Standardkunden auf der Grundlage gewichteter Mittelwerte:

Standardwohnung mit einem jährlichen Verbrauch von 10.000 kWh

Mit Maßnahme: 1.640 € inkl. MwSt.

Ohne Maßnahme: 2.600 € inkl. MwSt.

Vom Staat gezahlter Beitrag: 960 € inkl. MwSt.

Standard-Einfamilienhaus mit einem jährlichen Verbrauch von 25.000 kWh

Mit Maßnahme: 4.100 € inkl. MwSt.

Ohne Maßnahme: 6.500 € inkl. MwSt.

Vom Staat gezahlter Beitrag: 2.400 € inkl. MwSt.

Pressemitteilung des Ministeriums für Energie und Raumentwicklung

Organisation

Ministerium für Energie und Raumentwicklung

Thema

Energie

Datum des Ereignisses

08.03.2023