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Die Integration von "Tiny Houses" in die kommunale Landschaft wird erleichtert: Vorstellung von Richtlinien für die Regulierung
In den letzten Jahren hat die Suche nach nachhaltigen Lebensformen zur Entstehung einer im Großherzogtum Luxemburg bislang unbekannten Wohnform geführt: den "Tiny Houses".
Derzeit scheitert die Errichtung dieser alternativen, nachhaltigen und minimalistischen Wohnform jedoch an den geltenden städtebaulichen Vorschriften. Diese Vorschriften sind nicht dafür ausgelegt, diese neue Form des Wohnens zu ermöglichen, die modulierbar ist und eine Fläche von weniger als 50 m2 aufweist.
"Auf Anfrage sowohl der Zivilgesellschaft, die insbesondere durch die Tiny House Community Luxembourg vertreten wird, als auch der Gemeinden habe ich beschlossen, den Gemeinden Mustervorschriften zur Verfügung zu stellen, die die Errichtung von 'Tiny Houses' auf ihrem Gebiet ermöglichen", erklärt Taina Bofferding.
Es wird nun den Gemeinden obliegen, zu entscheiden, ob sie ihre Regelungen anpassen wollen oder nicht. Das Ziel der vom Ministerium des Innern herausgegebenen Toolbox ist es, die Gemeindeverantwortlichen bei der Erstellung geeigneter Vorschriften für "Tiny Houses" auf Grundstücken, die als Wohngebiet eingestuft sind, zu begleiten und so eine Öffnung für diese neue, alternative Wohnform zu ermöglichen.
Diese Musterregelung ist auch auf eines der wichtigsten Prinzipien einer qualitativ hochwertigen Stadtplanung bedacht: die rationelle Nutzung des Bodens. Zwar stellen Leichtbauwohnungen sicherlich nicht die endgültige Antwort auf die Wohnungskrise dar, sie können jedoch dazu beitragen, zusätzlichen Wohnraum auf Flächen zu schaffen, die sonst brachliegen würden. Schließlich ermöglicht diese Offenheit auch eine Vielfalt an Wohntypologien, die sich durch die Erhöhung der sozialen Durchmischung positiv auf die Lebensqualität in unseren Gemeinden auswirken kann.
Die Position der Tiny House Community
"Tiny Houses" stellen eine Wohnform dar, die nicht aufgrund des Alters, des Berufs, des Gehalts oder der Familiensituation ihrer Bewohner gesucht wird, sondern aufgrund ihres individuellen Willens, indem sie eine persönliche Entscheidung für einen minimalistischen Lebensstil treffen, nach dem Motto: weniger Quantität, mehr Qualität.
Die Anerkennung von Leichtbauwohnungen als legale Wohnform und die Ausarbeitung von Musterverordnungen bilden den rechtlichen Rahmen für die Errichtung von "Tiny Houses". Es obliegt den Gemeinden, die vom Ministerium des Innern vorgeschlagenen Regelungen entsprechend dem Bedarf und dem diesbezüglichen Potenzial auf ihrem Gebiet umzusetzen. Um den langfristigen Erfolg von Einzel- und Gemeinschaftsprojekten zu fördern, wird empfohlen, sie in Zusammenarbeit mit den zukünftigen Bewohnern zu planen, von denen die meisten kleine, auf ihre individuellen Bedürfnisse zugeschnittene Häuser (die sie idealerweise selber mitbringen können) vorgefertigten Standardlösungen vorziehen.
Da es in Luxemburg keine Erfahrungen mit dem Bau, der Verwaltung und dem Bewohnen von "Tiny Houses" gibt, sollte man zukünftige Projekte nutzen, um sich über die Möglichkeiten im Bereich dieser alternativen, minimalistischen und nachhaltigen Wohnform klar zu werden.
Die Toolbox ist auf der Internetseite des Ministeriums des Innern verfügbar: mint.gouvernement.lu
Pressemiteilung des Ministeriums des Innern