Themen

  • die Ergebnisse filtern
    Entrez une période

    Le format de date attendu comprend le jour (sur deux chiffres) suivi du mois (sur deux chiffres) suivi de l'année (sur quatre chiffres) : chacune de ces valeurs est séparée par un tiret.

  • 83 Ergebnis(se)
  1. Diese Rubrik befasst sich mit Haustürgeschäften dem Recht des Verbrauchers Haustürgeschäfte abzulehnen.

  2. Das Verbrauchergesetzbuch auf zugängliche Weise erklärt. Dieses Dossier ist das Ergebnis der Zusammenarbeit mit einer Spezialistin für pädagogische Kommunikation: kurze Sätze, einfache Wörter, klare Aussagen und Bilder erleichtern das Verständnis.

  3. Bürgermeister, Schöffen und Gemeinderäte haben Anspruch auf politischen Urlaub für die Arbeitszeit, die sie für die Ausübung ihres politischen Mandats aufwenden. Das Recht auf politischen Urlaub beruht auf den Artikeln 78 bis 81 des geänderten Gemeindegesetzes vom 13. Dezember 1988.

  4. In den letzten Jahren hat sich dank der Entwicklungen auf dem Wohnungsmarkt und dem Streben nach nachhaltigeren Lebensweisen ein Wohntyp entwickelt, der im Großherzogtum Luxemburg bislang unbekannt war: die „Tiny Houses“ (im Folgenden als „Leichtbauwohnungen“ bezeichnet).

  5. Das Großherzogtum Luxemburg ist ein einheitliches Land mit einer einzigen Ebene der territorialen Dezentralisierung - die Gemeinden sind die einzigen dezentralisierten Körperschaften und nehmen auf lokaler Ebene einen wesentlichen Platz im politischen, wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Leben ein. Sie müssen sich ständig an die Herausforderungen der modernen Gesellschaft anpassen.

  6. Die Gemeinderatsmitglieder werden alle sechs Jahre direkt von den Wählern der Gemeinde gewählt. Jede Gemeinde hat einen Gemeinderat, aus dem der Schöffenrat, das Exekutivorgan der Gemeinde, hervorgeht.

  7. Die derzeitige Grundsteuer in Luxemburg stammt aus den 1930er Jahren. Ihre Reform ist seit Jahren Teil der politischen Diskussion und ein Schlüsselelement des Maßnahmenpakets zur Bekämpfung der zunehmenden Wohnungsnot in Luxemburg, das die Regierung zusammen mit der Einführung einer Steuer auf die Mobilisierung von Grundstücken und einer Steuer auf die Nichtbelegung von Wohnungen vorgelegt hat.

  8. Die Hochzeit oder eingetragene Partnerschaft ist eines der Schlüsselereignisse im Leben eines Menschen. Paare stellen die gesetzlich vorgeschriebenen Formalitäten für die standesamtliche Trauung aber zunehmend in Frage und wünschen sich eine persönlichere Gestaltung ihrer Feier.

  9. Das Hauptziel des Pacte logement 2.0 ist die Unterstützung der Gemeinden als zentrale Partner der Regierung bei der Bereitstellung von bezahlbarem Wohnraum.

  10. Ziel des sogenannten Baulandvertrag-Gesetzesentwurfes ist es, einerseits das Angebot an verfügbaren Flächen zu erhöhen um die Schaffung von Wohnraum zu beschleunigen, und andererseits die Grundstückspekulation und die maßlose Entwicklung der Immobilienpreise so weit wie möglich einzudämmen.

  11. Das Ministerium für Digitalisierung ermöglicht es jedem Bürger sich unmittelbar in das Vereinfachungsprozess einzubringen, indem es die Plattform www.zesumme-vereinfachen.lu bereitstellt. Ziel der Plattform ist eine partizipative administrative Vereinfachung, wobei der Slogan "Für öffentliche Dienstleistungen, die Ihren Alltag erleichtern" das Konzept zum Ausdruck bringt.

  12. Ziel des Gesetzes vom 27. Juli 2022 über kommunale Verwaltungssanktionen und die Ausweitung der Befugnisse der Gemeindebeamten („agents municipaux“) ist es, letztere einerseits zu ermächtigen, die in der allgemeinen Polizeiverordnung einer Gemeinde vorgesehenen Ordnungswidrigkeiten festzustellen, die mit administrativen oder strafrechtlichen Sanktionen geahndet werden, und andererseits...

  13. Mit dem geänderten Gesetz vom 23. Dezember 1978 über Behinderten- und Sonderausweise wurden ein Behindertenausweis und ein Sonderausweis geschaffen, die vom Minister für innere Angelegenheiten oder seinem Beauftragten ausgestellt werden.

  14. Die Einrichtungen des kommunalen Sektors verwenden einen Haushaltsplan, der dem Standardhaushaltsplan im Anhang der großherzoglichen Verordnung vom 30. Juli 2013 zur Durchführung einiger Bestimmungen des Titels 4. - der kommunalen Rechnungsführung des geänderten Gemeindegesetzes vom 13. Dezember 1988 entspricht.

  1. Erste Seite
  2. 1
  3. 2
  4. 3
  5. 4
  6. 5
  7. ...
  8. Letzte Seite