Kulturentwicklungsplan 2018-2028 Der erste Nationale Kulturentwicklungsplan

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Einleitung

Der erste Nationale Kulturentwicklungsplan (KEP) dient dazu, die Freiheit des künstlerischen Ausdrucks und die notwendigen kreativen Freiräume zu gewährleisten, damit Kunst, Kultur und Akteure weiterhin die Qualität unseres Lebens verbessern können.

Seine Entwicklung wurde im Januar 2016 in einem gemeinsamen Vorhaben und in Zusammenarbeit mehrerer Interessengruppen eingeleitet: Vertretern der Kunst- und Kulturszene, von Kulturinstitutionen, Stiftungen, Verbänden und öffentlichen Einrichtungen sowie zahlreichen Mitarbeitern und Beamten der Kulturabteilungen des Kulturministeriums und der Städte und Gemeinden des Landes. Nach zwei Jahren des Nachdenkens, Diskutierens, Debattierens, Austauschs, Diagnostizierens und Konsultierens wurde der Plan konkretisiert.

Genauer gesagt und um sein Ziel zu erreichen, beruht der Kulturentwicklungsplan auf einer Analyse des bereits bestehenden kulturellen Rahmens und dem Verständnis für dessen Entwicklung. Zu diesem Zweck wird dieser Rahmen kritisch beobachtet, indem seine Stärken und Schwächen identifiziert werden. Diese Analyse dient dazu, neue Perspektiven, neue Ziele und neue Wege für die Umsetzung einer zukünftigen Kulturpolitik zu schaffen, die klare, strukturierte und nachhaltige Ziele zum Nutzen aller setzt.

Ein in der Abgeordnetenkammer angenommener Antrag garantiert eine Debatte über die Umsetzung des Kulturentwicklungsplans alle zwei Jahre und damit seine Kontinuität und Fortsetzung über die nächsten Wahlen im Jahr 2023 hinaus.

Es ist geplant, den KEP - Kulturentwécklunsplang - von 2018 bis 2028 umzusetzen.

Definition(en)

Die Kulturpolitik gestaltet den kulturellen Rahmen für die freie Entfaltung der kulturellen Aktivität. Sie äußert sich nicht über die Nutzung von Strukturen oder das Schaffen von Werken. Sie schafft den Raum und die Verbindungen, die für die Entwicklung des kulturellen Lebens notwendig sind.

Der Kulturentwicklungsplan enthält strategische Empfehlungen für das Großherzogtum Luxemburg im Bereich der Kulturpolitik. Diese Einschätzungen basieren auf der Diagnose von Analysen und Abstimmungen mit dem Kultursektor. Der Plan dient als Grundlage für politische Entscheidungen, um eine reiche und lebendige Kultur wirksam zu fördern.

Der Plan hat den Anspruch, einen Kulturpakt zu schaffen, der den Zugang zur Kultur für alle fördert. Dieser richtet sich an alle Gemeinden und ist eine gemeinsame Verpflichtung des Staates und der Gemeinden, eine stabile Finanzierung von kulturellen Maßnahmen zu gewährleisten.

Zu beachten ist, dass Kultur kein statisches Konzept ist. Sie erweitert sich im Laufe der Zeit und bezieht regelmäßig neue Praktiken und Bräuche mit ein. Häufig ist sie mit den Bereichen Kunst, Bildung und Literatur verbunden. Das Recht auf Kultur gilt als Menschenrecht. Es wird in Artikel 27 der "Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte" beschrieben. In Luxemburg besagt der Kulturpakt von 2008 , dass die Schlüsselwörter für eine Politik, die auf der Idee der Kultur als Menschenrecht basiert, Integration, Zusammenhalt, Interaktivität und kulturelle Vielfalt sind.

Der Kulturentwécklungsplang ist ein Fahrplan, der ständig weiterentwickelt wird.  

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Hintergrund

Jeder ist Teil einer oder der Kultur, da wir ständig mit ihr in Kontakt sind. Der Kultursektor, kulturelle Einrichtungen oder die Kultur- und Kreativwirtschaft spielen eine wichtige Rolle bei der Entwicklung der Kultur. Sie sind Orte der Produktion, Vermittlung, Begegnung und des Austauschs für die verschiedenen kulturellen Bereiche (darstellende Kunst, bildende Kunst, Literatur, audiovisuelle Medien, Design usw.). Diese schaffen gleichzeitig Unterhaltung, Lernwerkzeuge und Dialog. Der soziale Faktor der Kultur ist besonders wichtig. Sie kann ein Gefühl der Sicherheit, des Selbstbewusstseins und der Zugehörigkeit fördern, während sie gleichzeitig Verständnis, Offenheit und Toleranz unterstützen kann.

In Artikel 43 der "Verfassungsrevision" des Abgeordnetenhauses heißt es, dass der Staat den Zugang zur Kultur und das Recht auf kulturelle Entfaltung garantiert. Er fördert auch den Schutz des kulturellen Erbes. Das heißt, die Abgeordnetenkammer verpflichtet sich, der Regierung durch die jährliche Abstimmung über den Staatshaushalt die notwendigen finanziellen Mittel für die Förderung der Kultur zu verleihen.

Neben dem Wohlfühlfaktor darf nicht vergessen werden, dass die Kultur auch Teil des Wirtschafts- und Tourismussektors ist. Sie trägt zur Entwicklung des Tourismus bei und befeuert die Wirtschaft. Der Kulturhaushalt ist dennoch Gegenstand ständiger Debatten zwischen politischen Entscheidungsträgern und Verantwortlichen des Sektors. Das Budget ist ein Instrument zur Information über die kulturellen Regierungsmaßnahmen und deren Entwicklung. Im Kulturhaushalt dominieren die darstellenden Künste (Musik, Gesang, Tanz, Theater usw.) und das Kulturerbe (Architektur, Archäologie und audiovisuelle Medien, Bibliotheken, Museen usw.). dominent dans le budget culturel. Die Ausgaben lassen sich im Wesentlichen in drei Kategorien unterteilen:

  1.  Zuschüsse (Unterstützung einer Person oder einer Aktivität ohne Gegenleistung und Verpflichtung),
  2.  Vereinbarungen (Unterstützung einer Aufgabe durch eine natürliche oder juristische Person auf der Grundlage einer Konvention, die den Zweck des Projekts, die Finanzierung und die Verpflichtungen der Parteien festlegt),
  3.  gesetzliche Zuschüsse (durch ein Gesetz, eine Verordnung oder internationale Abkommen eingerahmt).

Der Mediensektor (audiovisuelle Medien, Film und Presse) ist dem Staatsministerium zugeordnet, und das Wirtschaftsministerium unterstützt die Entwicklung der Kultur- und Kreativwirtschaft, insbesondere durch die Gründung des Luxembourg Creative Industries Cluster.

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Vorgehensweise und Ziele

Die Erstellung des Kulturentwicklungsplans basiert auf Austausch. Die sektoralen Workshops hatten das Ziel, den Kulturschaffenden eine Plattform für Austausch und gemeinsame Beratung zu bieten, die großen Herausforderungen für die Kultur und die Kulturpolitik herauszuarbeiten und aktiv an der Festlegung der Inhalte der kulturellen Tagungen teilzunehmen.

262 Kulturschaffende nahmen an den 23 "Donnerstagsworkshops" teil. Sie führten zu einer Bilanz nach den Konferenzen und anschließend zu einem Entwurf für einen Fahrplan für den Kulturentwécklungsplang. Zwischen dieser ersten Bilanz und den 2. Kulturtagungen im Jahr 2018 wurde die Version 0.1 des Plans geschrieben. In Workshops im Kulturministerium wurde der Plan in 10 Kapitel gegliedert und enthält 62 Empfehlungen, die in Aktionen und Maßnahmen unterteilt sind.

Der Kulturentwicklungsplan wird von einer Gruppe von Fachleuten ausgearbeitet, die politisch von der Regierung unabhängig sind. Dennoch ist der politische Wille der Regierungen, sich an die Anforderungen zu halten, die im Anschluss an die partizipativen Konsultationen aufgestellt wurden, für seine Umsetzung entscheidend. Der Kulturentwécklungsplang ist eine Art "Rahmenvertrag". Er enthält ein Kapitel, das der Umsetzung gewidmet ist, mit acht vorläufigen Empfehlungen zur Verwirklichung der verschiedenen Vorschläge.

Die zehn Kapitel des Aktionsplans lauten: Regierungsführung, Kulturschaffen, Aufwertung der kulturellen Arbeit und Professionalisierung, Kulturerbe, Kultur in den Regionen, Kunst- und Kulturerziehung, Kulturbürgerschaft und Zugänglichkeit, Kultur- und Kreativwirtschaft, Forschung und Innovation, Kulturarbeit Luxemburgs auf internationaler Ebene, Umstrukturierung der Unterstützung für den kulturellen und künstlerischen Sektor.

Im Anschluss an die 2. Kulturtagungen wurde die Version 0.1 des Kulturentwécklunsplang angepasst. Ein Zeit- und Ablaufplan für die Empfehlungen sowie ein einleitendes Kapitel mit an Bedingungen geknüpften Empfehlungen für die folgenden Vorschläge und eine mittel- und langfristige Kulturstrategie wurden hinzugefügt. Empfehlungen wurden annulliert, zusammengefasst und neu formuliert, und neun neue Richtlinien wurden hinzugefügt.  

Die Empfehlungen

Das Ziel des Entwicklungsplans ist es:

  • Strukturierung der Kulturlandschaft
  • vorrangige Maßnahmen zu identifizieren
  • den Sektor zu beobachten, zu bewerten und zu analysieren
  • realistische Maßnahmen zu planen und die Regierungsführung an potenzielle Veränderungen anzupassen.

Alle Kulturschaffenden sind an der Umsetzung des Plans und der sich entwickelnden kurz-, mittel- und langfristigen Ziele beteiligt.

Im Kulturentwécklungsplang - eBook 1.0 Band 1 vom September 2018 - werden 62 Empfehlungen vorgestellt, die von der Verabschiedung eines Gesetzes zur Förderung der Kultur und der Umsetzung der Kulturentwicklung bis hin zur Reform des Mäzenatengesetzes reichen. Es handelt sich um einleitende Empfehlungen, Empfehlungen zur Regierungsführung und Empfehlungen zur Gründung.

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Chronologie

1976

  • Erste Analyse des Kultursektors im Bericht des Ministeriums für kulturelle Angelegenheiten in einem Kapitel mit dem Titel "Situation der Kultur in Luxemburg"

1991

  • "Talkshow" über die Professionalisierung der Kultur, organisiert von der Vereinigung spektrum 87

1995

  • Erstes Ministerium für Kultur und Luxemburg wird zum ersten Mal Kulturhauptstadt Europas.

1996

  • Die Plattform Forum Culture(s) wird gegründet.

2007

  • Luxemburg wird zum zweiten Mal Europäische Kulturhauptstadt.
  • Forum Culture(s) verfasst das Manifest für einen Kulturpakt

2009

  • Zweites Dokument des Forum Culture(s), der Kulturpakt

2014

  • Nation Branding durch die Förderung des ''Markenimages'' des Ministeriums für auswärtige und europäische Angelegenheiten
  • Erste Überlegungen zu einen Kulturentwicklungsplan von Robert Garcia und Marc Limpach auf Vorschlag der Kulturministerin Maggy Nagel

2016-2018

  • Treffen der verschiedenen Kulturschaffenden: sektorale Treffen, Donnerstagsworkshops, offene Foren,...
  • Erste Kultur-Tagung 2016 im Großen Theater
  • Bilanz nach de Tagung 2017 im Mierscher Kulturhaus
  • Zweite Kulturtagung 2018 Conservatoire de Luxembourg
  • Online-Stellung des KEP auf der Website des Kulturministeriums sowie auf ww.culture.lu und Präsentation bei der Bilanz nach der Tagung 2018 im Kinneksbond in Mamer

2017

  • Einführung einer möglichen Einreichung von Förderanträgen über die Zentrale Anlaufstelle.

2018-2020

  • KEP-Workshops: thematische Treffen und Diskussionen in kleineren Gruppen mit nationalen und internationalen geladenen Experten
  • Beschluss der Abgeordnetenkammer, "alle zwei Jahre eine Debatte über die Umsetzung eines Kulturentwicklungsplans zu organisieren"

2021

  • Sektorale Tagungen (Rock/Pop/Elektro, Theater, klassische Musik)

2022

  • Esch-sur-Alzette wird Kulturhauptstadt Europas. Die Europäische Kulturhauptstadt ist zum dritten Mal in Luxemburg

Erwarteter Nutzen

Der Kulturentwécklungsplang will "ein neues, dynamisches, evolutionäres und transversales kulturelles Ökosystem schaffen, das es Künstlern, Kulturschaffenden und Bürgern ermöglicht, sich voll zu entfalten".

Er will ermutigen, wertschätzen, beitragen, fördern, bewahren, stärken, betrachten, verbinden...:

  • Kultur und Kunst als Mittel zur Emanzipation;
  • Die soziale Anerkennung von Künstlern, ihre Arbeitsbedingungen und die wirtschaftlichen und sozialen Auswirkungen des Sektors;
  • Die Professionalisierung aller Akteure des Sektors;
  • Die künstlerische und kulturelle Ausstrahlung auf lokaler, regionaler, nationaler und internationaler Ebene;
  • Die Rolle und Aufgaben von Kultureinrichtungen, die Ausgewogenheit des Kulturangebots in der Region, das kulturelle, soziale, wirtschaftliche und ökologische Wohlergehen;
  • Die wachsende Bedeutung der digitalen Kultur und die zentrale Rolle der neuen Technologien bei der Schaffung, der Produktion und dem Zugang zu Inhalten;
  • Das Kulturerbe und die Vermittlung rund um das Kulturerbe;
  • Künstlerische und kulturelle Bildung;
  • Kulturbürgerschaft, Zugänglichkeit und Inklusion;
  • Kulturelle Vielfalt und Dialog;
  • Kultur- und Kreativwirtschaft, Innovation und Forschung;
  • Investitions- und Förderstrategie;
  • Privates Mäzenatentum.
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Organisation

Ministerium für Kultur