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Empfehlungen des Ethikgremiums
Artikel 28 Absatz 2 des Anhanges D der Geschäftsordnung der Regierung, Verhaltungskodex zur Festlegung der Standesregeln der Regierungsmitglieder sowie Artikel 14 Absatz 2 des Anhanges F der Geschäftsordnung der Regierung, Verhaltungskodex zur Festlegung der Standesregeln der Berater, die der Regierung beigeordnet sind, sehen vor, dass das Ethikkomitee jederzeit Empfehlungen zur Anpassung der Anhängen, die am 1. Mai 2022 in Kraft getreten sind, abgeben kann.