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Ethikgremium
Die Mitglieder der Regierung und die ihnen beigeordneten Regierungsräte verpflichten sich, während und nach der Ausübung ihres Mandats die ethischen Regeln einzuhalten, die in den Verhaltenskodexen, Anhänge D und F der Geschäftsordnung der Regierung niedergelegt sind.
Gemäß Kapitel 2 von Anhang D wird ein Ethikgremium eingerichtet, das die Anwendung der Ethikregeln überwacht. Das Gremium besteht aus mindestens drei Personen, die aus ehemaligen Regierungsmitgliedern, Abgeordneten, Richtern, Staatsräten oder Beamten ausgewählt werden. Die Mitglieder des Ethikgremiums werden für eine nicht verlängerbare Amtszeit von fünf Jahren ernannt.
Die Aufgaben des Ethikgremiums bestehen darin, öffentliche oder vertrauliche Stellungnahmen, Empfehlungen und Mitteilungen bezüglich der Auslegung der berufsethischen Regeln und ihrer Anwendung durch die Regierungsmitglieder und die ihnen beigeordneten Regierungsräte abzugeben. Diese Aufgaben werden in der Geschäftsordnung der Regierung festgelegt:
Das Ethikgremium wird bei seinen Aufgaben von einem Sekretariat unterstützt.