Neuerungen 2024

2024 treten einige neue gesetzliche Bestimmungen und Verordnungen mit direkten Auswirkungen auf die Bürger in Kraft. Hier eine Übersicht über die wichtigsten Änderungen, die den Bürger direkt betreffen. Diese Liste ist nicht vollständig.

Gerichtswesen

Prozesskostenhilfe

Inkrafttreten: 1. Februar 2024

Ab dem 1. Februar 2024 tritt das Gesetz vom 7. August 2023 über die Organisation der Prozesskostenhilfe in Kraft, das insbesondere Personen, deren finanzielle Mittel im Sinne des genannten Gesetzes begrenzt sind, eine teilweise Prozesskostenhilfe ermöglicht. Dies bedeutet, dass der Staat 50% bzw. 25% der Anwaltskosten und -honorare übernimmt, die im Rahmen eines Gerichtsverfahrens anfallen, für das die Betroffenen teilweise Prozesskostenhilfe erhalten. Die Rückforderung von Anwaltskosten und -honoraren, die den Eltern im Rahmen der Prozesskostenhilfe für ihr minderjähriges Kind vom Staat erstattet wurden, wird ebenfalls eingestellt.

gouvernement.lu

Informationstechnologie

Elektronische Brieftasche (eWallet)  

Inkrafttreten: im Laufe des Jahres 2024

Im Jahr 2024, sobald die Gesetzgebung in Kraft tritt, werden die Bürger die Möglichkeit haben, eine digitale Geldbörse (eWallet) zu verwenden, in der sie amtliche Dokumente sicher und zuverlässig auf ihrem Smartphone speichern und austauschen können. Diese digitalen Dokumente werden dieselbe Beweisgültigkeit wie Papierdokumente haben. Somit sind sie auch bei einer Polizeikontrolle gültig.

Sobald die eWallet auf den Markt kommt, wird sie die Bescheinigung des Personalausweises ihres Inhabers enthalten. Die Liste der Dokumente, die auf diese Weise auf dem Smartphone gespeichert werden können, wird in Zukunft noch erweitert werden.

Sport

Sporturlaub

Inkrafttreten: 1. Januar 2024

Ab dem 1. Januar 2024 wird der Kreis der potenziellen Berechtigten für Sporturlaub erweitert, um die ehrenamtliche Tätigkeit und das Engagement in Vereinen und Verbänden zu fördern und die sportliche Vorbereitung auf Wettkämpfe zu erleichtern.

sports.lu

Umwelt

Beihilfen  

Inkrafttreten: 1. Januar 2024 bis Ende Juni 2024

Der Regierungsrat hat beschlossen, die Verfahren zur Verlängerung der Beihilferegelung zur Förderung der Nachhaltigkeit, der rationellen Energienutzung und der erneuerbaren Energien in den Bereichen Wohnen ("Klimabonus Wunnen") und Mobilität ("Klimabonus Mobilitéit") einzuleiten.

Werbung

Inkrafttreten: 1. Januar 2024

Ab dem 1. Januar 2024 ist das Einwerfen und Verteilen von kommerziellen Werbemitteilungen in Briefkästen, mit Ausnahme der kostenlosen Informationspresse, verboten, es sei denn, der Empfänger hat dem ausdrücklich zugestimmt.

Landwirtschaft

Inkrafttreten: 1. Januar 2024

Ab dem 1. Januar 2024 ist der Verkauf von bestimmten Herbiziden, Insektiziden, Schneckenmitteln und Fungiziden an die breite Öffentlichkeit verboten.

agriculture.lu

Arbeit/Finanzen

Telearbeit für deutsche Grenzgänger

Inkrafttreten: 1. Januar 2024

Das Großherzogtum Luxemburg und die Bundesrepublik Deutschland haben am 6. Juli 2023 ein Zusatzabkommen zur Änderung des Doppelbesteuerungsabkommens (DBA) zwischen den beiden Ländern geschlossen.

Das Zusatzabkommen ändert die im DBA vorgesehene Toleranzschwelle und erhöht die Anzahl der Tage, an denen Arbeitnehmer, die in einem der beiden Staaten wohnen und bei einem Unternehmen im anderen Staat beschäftigt sind, Telearbeit und Dienstreisen ausüben können, von 19 auf 34 Tage.

Für die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes wird ein vergleichbares System eingeführt. Beide Regelungen gelten ab 2024.

gouvernement.lu

Finanzen

Anpassung der Einkommenssteuertabelle um vier Indextranchen

Inkrafttreten: 1. Januar 2024

Diese Steuererleichterung beruht auf der Vereinbarung zwischen der Regierung, der Union des Entreprises Luxembourgeoises und den Gewerkschaften LCGB, CGFP und OGBL anlässlich der Sitzung des dreiparteilichen Koordinierungsausschusses (Tripartite) vom 3. März 2023, die bereits eine Anpassung der Tabelle um 2,5 Indextranchen vorsah, zu der nun weitere 1,5 Indextranchen hinzukommen.

Ab dem 1. Januar 2024 werden die Steuerklassen gegenüber dem seit 2017 geltenden Tarif um 10,38 % angepasst.

Dies bedeutet für einen Steuerpflichtigen der Steuerklasse 1 mit einem Bruttojahresgehalt von 75.000 Euro einen jährlichen Nettogewinn von 1.095 Euro im Jahr 2024. Unter Berücksichtigung der Verringerung der Steuerlast durch die Einführung der konjunkturellen Steuergutschrift (CIC) im Jahr 2023 beträgt der jährliche Gewinn immer noch 567 Euro.

Für ein Paar mit einem jährlichen Bruttojahresgehalt von 125.000 Euro (wobei das Gehalt der ersten Person 2/3 und das der zweiten Person 1/3 beträgt), beläuft sich der Unterschied gegenüber 2023 im Jahr 2024 auf 2.189 Euro. Ihre Steuerlast wird also um 10,9% sinken. Unter Berücksichtigung des im Jahr 2023 geltenden CIC beträgt der Vorteil 1.333 Euro.

Ein Steuerpflichtiger der Steuerklasse 1a mit einem Bruttojahresgehalt von 50.000 Euro hat durch die Anpassung im Jahr 2024 1.160 Euro mehr zur Verfügung. Dies entspricht einer Steuerentlastung von 19,8%. Unter Berücksichtigung des CIC beträgt der Vorteil 709 Euro.

gouvernement.lu

Wirtschaft/Energie

Verlängerung der Energiebeihilfen bis zum 31. Dezember 2024

Um den außergewöhnlichen Anstieg der Energiepreise abzufedern, hat die Regierung im Tripartite-Abkommen vom 7. März 2023 alle Energiebeihilfen bis zum 31. Dezember 2024 verlängert:

Stabilisierung der Strompreise für Haushalte

Der staatliche Beitrag zur Stabilisierung der Strompreise für Haushaltskunden auf dem Durchschnittsniveau von 2022 wurde für alle Haushaltskunden mit einem Jahresverbrauch von weniger als 25.000 kW/Stunde bis zum 31. Dezember 2024 verlängert.

Ebenso werden die Preise an öffentlich zugänglichen Ladestationen für Elektrofahrzeuge im Jahr 2024 stabilisiert, wie dies bereits 2023 der Fall war.

Temporäre Subventionierung der Gaspreise

Der Anstieg der Erdgaspreise wird für Haushaltskunden weiterhin auf +15% im Vergleich zum durchschnittlichen Erdgaspreisniveau im September 2022 begrenzt.

Der Staat wird auch weiterhin die Netznutzungskosten bis Ende Dezember 2024 übernehmen.

Temporäre Subventionierung des Verkaufspreises von Flüssiggas für Haushalte

Der Verkaufspreis von Flüssiggas wird weiterhin um 0,20 €/kg gesenkt.

Temporäre Subventionierung des Verkaufspreises für Heizöl

Die temporäre Senkung des Verkaufspreises für Heizöl um 15 ct/l inkl. MwSt. wird ebenfalls bis zum 31. Dezember 2024 verlängert.

Temporäre Subventionierung des Verkaufspreises von Holzpellets für Haushalte

Die Reduzierung des Verkaufspreises von Holzpellets, die zum Heizen von Haushalten verwendet werden, wurde ebenfalls verlängert: bis zu 35% des Preises, mit einem Maximum von 200 € pro Tonne.

Temporäre Subventionierung des Preises für die Wärmelieferung für Haushalte, die an ein Fernwärmenetz angeschlossen sind

Haushaltskunden, die an ein Fernwärmenetz angeschlossen sind, profitieren bis zum 31. Dezember 2024 weiterhin von einer begrenzten Preiserhöhung von +15% gegenüber dem durchschnittlichen Preisniveau im September 2022.

Weitere Informationen unter www.subventions-energie.lu/.

Verlängerung der Beihilfen im Energiebereich bis Ende Juni 2024

Verlängerung der Beihilfenregelung für Unternehmen, die vom Anstieg der Energiepreise infolge des russischen Angriffs auf die Ukraine besonders betroffen sind

Der Zeitraum, in dem Unternehmen gemäß bestimmten Bedingungen des geänderten Gesetzes vom 15. Juli 2022 über die Einführung eines Systems zur Unterstützung von Unternehmen, die vom Anstieg der Energiepreise infolge des russischen Angriffs auf die Ukraine besonders betroffen sind, Beihilfen zur Deckung eines Teils ihrer zusätzlichen Energiekosten erhalten können, wird um sechs Monate bis Ende Juni 2024 verlängert. Diese Änderungen müssen noch von der Europäischen Kommission genehmigt werden, bevor sie in Kraft treten können.

Verlängerung der Beihilferegelung zur Förderung der Nachhaltigkeit, der rationellen Energienutzung und der erneuerbaren Energien im Bereich Wohnen und Mobilität

Der Regierungsrat hat beschlossen, die Verfahren zur Verlängerung der Beihilferegelung zur Förderung der Nachhaltigkeit, der rationellen Energienutzung und der erneuerbaren Energien im Bereich Wohnen ("Klimabonus Wunnen") und Mobilität ("Klimabonus Mobilitéit") vom 1. Januar 2024 bis Ende Juni 2024 einzuleiten.

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