Neuerungen 2025

2025 treten einige neue gesetzliche Bestimmungen und Verordnungen mit direkten Auswirkungen auf die Bürger in Kraft. Hier eine Übersicht über die wichtigsten Änderungen, die den Bürger direkt betreffen. Diese Liste ist nicht vollständig.

Sozialversicherungswesen

Erhöhung der Renten

Inkrafttreten: 1. Januar 2025

Gemäß den Bestimmungen des Artikels 225bis des Sozialversicherungsgesetzbuches werden die Renten zum 1.1.2025 angepasst. Dementsprechend werden Renten um 1,6 % erhöht, um sie an die Entwicklung des durchschnittlichen beitragspflichtigen Lohnniveaus anzupassen.

Bildung/Jugend

Neue Regeln in Schulen, Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für die Nutzung von mobilen elektronischen Geräten oder ähnlichen Geräten, die über eine Internetverbindung verfügen können

Die Wissenschaft warnt davor, dass eine unkontrollierte Nutzung von Bildschirmen zu Schlafmangel führen, den Körper von körperlicher Aktivität abhalten und damit die Konzentration und Gesundheit der Schüler beeinträchtigen kann. Das Ministerium für Bildung, Kinder und Jugend ergreift daher eine Reihe von Maßnahmen, um Schülerinnen und Schüler vor übermäßiger digitaler Nutzung zu schützen und ein Gleichgewicht zwischen der Nutzung von Bildschirmen und dem realen Leben herzustellen (Screen-Life-Balance).

In Erziehungs- und Betreuungseinrichtungen für nicht eingeschulte Kinder (Kindertagesstätten/"Crèches")

Inkrafttreten: 1. Januar 2025

Ab dem 1. Januar 2025 ist die Nutzung von Bildschirmen in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für nicht eingeschulte Kinder verboten. Dieses Verbot ist in den Vereinbarungen mit den Dienstleistern festgelegt.

In der Grundschulbildung und in den Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für eingeschulte Kinder

Inkrafttreten: April 2025

Mit der Wiederaufnahme des Unterrichts nach den Osterferien ist die Nutzung mobiler elektronischer Geräte oder ähnlicher internetfähiger Geräte durch die Schülerinnen und Schüler auf dem gesamten Gelände der Grundschulen und der "Maisons Relais" grundsätzlich untersagt. Die Nutzung von Tablet-Computern für Unterrichtszwecke mit ausdrücklicher Genehmigung des Lehrers ist von diesen Einschränkungen nicht betroffen.

In der Sekundarschule

Inkrafttreten: Juni 2025

Mit der Wiederaufnahme des Unterrichts nach den Pfingstferien wird eine physische Distanz zwischen dem Schüler und mobilen elektronischen Geräten oder anderen ähnlichen Geräten mit Internetverbindung während des Unterrichts in der Sekundarstufe verpflichtend. Die Einrichtungen müssen außerdem über eine Charta verfügen, die die Nutzung von mobilen elektronischen Geräten oder ähnlichen internetfähigen Geräten in der Einrichtung regelt.

Familie

Spezifische soziale Maßnahmen zur Begleitung des Auslaufens der Energiepreisobergrenze

Inkrafttreten: 1. Januar 2025

Energieprämie

Um das Risiko der Energiearmut zu bekämpfen und gefährdete Haushalte gezielt zu unterstützen, wird die Energieprämie 2025 nicht nur verlängert, sondern ihr Betrag wird auch verdreifacht. Dabei ist zu beachten, dass die maximale monatliche Bruttoeinkommensgrenze bereits 25% über der Grenze für die Teuerungszulage liegt. Um mehr Haushalte zu unterstützen, wird eine reduzierte Energieprämie eingeführt. Sie beträgt die Hälfte der regulären Prämie und richtet sich an Haushalte, deren monatliches Einkommen 25 % bis 30 % über der Grenze für die Teuerungszulage liegt.

(Verordnung des Regierungsrates 17. Juli 2024 über die Gewährung einer Teuerungszulage für das Jahr 2025)

Steuergutschriftsäquivalent (ECI)

Das ECI wird stabilisiert und auf 90 € erhöht für die Empfänger des pauschalen Grundbetrags pro Erwachsenem gemäß dem Gesetz vom 18. Juli 2018 über das Einkommen zur sozialen Eingliederung sowie für die Empfänger des Einkommens für schwerbehinderte Personen.

Der Gesetzentwurf Nr. 8424 wurde am 4. Dezember 2024 von der Abgeordnetenkammer verabschiedet.

Staatliche Beteiligung, um den Anstieg der Energiekosten in Seniorenheimen zu finanzieren

Die staatliche Beteiligung an der Finanzierung des Anstiegs der Energiekosten in Seniorenheimen wird bis 2025 verlängert. Im Gegenzug verpflichten sich die Leistungserbringer, die in den Genuss dieser Beteiligung kommen, ihre Tarife während dieses Zeitraums nicht zu erhöhen, mit Ausnahme der Preiserhöhungen, die sich aus der Anpassung der Tarife an den Index der Lebenshaltungskosten ergeben.

Der Gesetzentwurf Nr. 8423 wurde am 4. Dezember 2024 von der Abgeordnetenkammer verabschiedet.

Soziale Maßnahmen zur Bekämpfung von Armut

Inkrafttreten: 1. Januar 2025

Erhöhung der Teuerungszulage um 10%

Neben der dauerhaften Erhöhung der Teuerungszulage um 10% werden auch die Anspruchsvoraussetzungen angepasst, um den Zugang zu dieser Sozialleistung zu erleichtern und der Nichtinanspruchnahme entgegenzuwirken. So erhalten Empfänger des Einkommens zur sozialen Eingliederung unter anderem automatisch die Teuerungszulage.

(Verordnung des Regierungsrates 17. Juli 2024 über die Gewährung einer Teuerungszulage für das Jahr 2025)

Weitere Informationen

Erhöhung des Einkommens für soziale Eingliederung (REVIS) und des Einkommens für Schwerbehinderte (RPGH)

Mit diesem Text soll eine Erhöhung der Beträge des Einkommens für soziale Eingliederung (REVIS) und des Einkommens für Schwerbehinderte (RPGH) um 2,6 % vorgeschlagen werden, in Angleichung an den Gesetzentwurf zur Änderung von Artikel L.222-9 des Arbeitsgesetzbuchs, der eine Erhöhung des sozialen Mindestlohns zum 1. Januar 2025 vorsieht.

Laufendes Gesetzgebungsverfahren (REVIS & RPGH)

Inklusion

Inkrafttreten: 28. Juni 2025

Inkrafttreten des Gesetzes vom 8. März 2023 über die Anforderungen an die Zugänglichkeit von Produkten und Dienstleistungen

Um die Inklusion zu stärken und allen Bürgern die Möglichkeit zu geben, uneingeschränkt am gesellschaftlichen Leben teilzunehmen, werden neue Bestimmungen eingeführt, die die Zugänglichkeit (Barrierfreiheit) einer Reihe von Produkten und Dienstleistungen wie Geldautomaten, E-Banking oder Online-Handel verbessern sollen. Mit Inkrafttreten des Gesetzes am 28. Juni 2025 sind Unternehmen verpflichtet, die neuen Standards für Barrierefreiheit einzuhalten.

Das neue Office de la surveillance de l'accessibilité des produits et services (OSAPS - Amt für die Überwachung der Zugänglichkeit von Produkten und Dienstleistungen) wird als Referenzgremium für die Zugänglichkeit fungieren und Leitlinien, Instrumente und Beratungsdienste für Unternehmen bereitstellen, um diese bei der Verbesserung der Zugänglichkeit ihrer Produkte und/oder Dienstleistungen zu unterstützen. Zudem kann jede Person die Nichtkonformität eines Produkts oder einer Dienstleistung bei dem OSAPS melden.

Gesetz vom 8. März 2023

Mobilität

Tram auf dem Findel ab Frühjahr 2025

Inkrafttreten: März 2025

Die Inbetriebnahme der beiden zusätzlichen Tramhaltestellen "Héienhaff P+R" und "Findel Luxembourg-Airport" ist für März 2025 geplant. Damit ist die erste Linie vollständig ausgebaut und verbindet das Stadion Luxembourg mit dem Flughafen.

Finanzen

Reduzierung der Steuerlast für Haushalte

Inkrafttreten: 1. Januar 2025

Anpassung der Steuertabelle

Mit dem Steuerpaket werden die Steuern für alle, insbesondere aber für Geringverdiener, durch eine Anpassung des Einkommensteuertarifs um 2,5 Indexstufen zum 1. Januar 2025 gesenkt.

Alleinerziehende

Bis zu einem Bruttojahresgehalt von 52.400 Euro zahlen diese Haushalte im Steuerjahr 2025 keine Steuern mehr.

Nicht qualifizierter Mindestlohn

Der Gesetzentwurf Nr. 8414 führt darüber hinaus zu einer Steuerbefreiung des unqualifizierten sozialen Mindestlohns ab dem 1. Januar 2025 für alle Steuerklassen.

Weitere Maßnahmen des "Entlaaschtungspak"

  • Durch das Steuerpaket werden verschiedene Sonderregelungen für Talente und hochspezialisierte Profile für die betroffenen Arbeitnehmer attraktiver gemacht. Dies gilt auch für die Beteiligungsprämie und die sogenannte Impatriate-Regelung.
  • Einführung einer neuen Prämie für junge Arbeitnehmer sowie einer Steuergutschrift für Überstunden für Grenzgänger
  • Um Unternehmen zur Einstellung von mehr Arbeitslosen anzuregen, wird die Steuervergünstigung bis Ende 2026 verlängert.
  • Der Körperschaftssteuersatz wird um einen Prozentpunkt gesenkt und aktiv verwaltete ETFs werden ab 2025 von der Abonnementsteuer befreit.
  • Anpassung der Regelung zur Begrenzung der zusätzlichen Kreditkosten und der gesetzlichen Regelung für die Verwaltungsgesellschaft für Familienvermögen zur Verhinderung von Missbrauch

Quelle: https://gouvernement.lu/fr/actualites/toutes_actualites/communiques/2024/07-juillet/17-roth-paquet-fiscal.html

Unternehmen

Steuergutschrift für Investitionen 

Unternehmen, die eine Bescheinigung über die Förderfähigkeit eines Projekts im Bereich der digitalen Transformation oder der Umwelt- und Energiewende erhalten haben, werden darauf hingewiesen, dass sie ab dem 01.01.2025 das Verfahren zur Beantragung einer Ausgabenbescheinigung über die Plattform MyGuichet einreichen können. Eine Informationsseite zu diesem Verfahren ist ebenfalls auf Guichet.lu verfügbar.

Es wird daran erinnert, dass gemäß §6 (2) des Artikels 152bis L.I.R. der Antrag auf eine Bescheinigung spätestens innerhalb von zwei Monaten nach Abschluss des Geschäftsjahres eingereicht werden muss, in dem die Investitionen oder Betriebsausgaben getätigt wurden; andernfalls verfällt der Anspruch.