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Der Tierschutz in Luxemburg
Einleitung
Die Abgeordnetenkammer hat am 6. Juni 2018 einstimmig das neue Tierschutzgesetz verabschiedet. Das alte Gesetz vom 15. März 1983 war in einer Gesellschaft, die sich im ständigen Wandel befindet und in der sich die Einstellungen der Menschen gegenüber Tieren erheblich verändert haben, nicht mehr relevant. Charakteristisch für dieses neue Gesetz ist seine grundlegende neue Herangehensweise, die auf der rechtlichen Anerkennung der Würde des Tieres beruht, die von jenen respektiert werden muss welche sich um sie kümmern.
Hintergrund
Die Beziehung zwischen Mensch und Tier hat sich in den letzten 100 Jahren deutlich verändert. Heute hat das Haustier einen ganz anderen Stellenwert in unserer Gesellschaft. Tiere wurden damals eher als Mittel zum Zweck gehalten, sei es zur Herstellung von Lebensmitteln, um die eigene Ernährung garantieren zu können oder um sich vor Gefahren zu schützen. Erst viel später haben Tiere auch die Rolle des Gefährten übernommen und spenden ihrem Besitzer Trost und moralische Unterstützung. Das Tier wird nicht mehr als Gegenstand betrachtet, sondern als Partner.
Würde, Sicherheit und Wohlbefinden
In der Ausarbeitung des neuen Gesetzestextes wurde versucht, dieser Entwicklung gerecht zu werden. Ein sehr wichtiger Schritt ist, dass das Tier jetzt nicht mehr als Sache, sondern als Lebewesen angesehen wird. Ziel des neuen Gesetzes ist es nicht nur, die Tiere besser zu schützen, sondern auch ihre Würde, ihre Sicherheit und ihr Wohlbefinden zu garantieren. Der Respekt der Würde des Tieres ist also ein ganz neuer Aspekt in diesem Gesetzesprojekt. Daneben wird dem Tier auch eine Empfindsamkeit zugesprochen. Es ist nun wissenschaftlich anerkannt, dass Tiere Gefühle wie Schmerz empfinden können.
Im neuen Gesetzestext sind ebenfalls Stellungnahmen verschiedener Tierschutzorganisationen mit eingeflossen. Auch die Veterinärverwaltung hat einen großen Teil zum neuen Text beigetragen, weil ihre Inspektoren tagtäglich mit Verstößen gegen das Tierwohl konfrontiert sind.
Somit kann man also sagen, dass das neue Gesetz den Tieren neue Rechte zugesteht, die zu ihren Gunsten eingeklagt werden können.
Sanktionen
Ein zweiter wichtiger Punkt des neuen Gesetzes sind die Sanktionen, bei welchen es im vorherigen Gesetz große Defizite gab. Dies hatte zur Folge, dass unter anderem die Polizei nicht genug in der Hand hatte, um einen Delikt feststellen zu können oder dass das Gericht nicht die nötige gesetzliche Basis hatte, um Delikte bestrafen zu können. Dies wird sich mit dem neuen Gesetz ändern. Es werden strengere Strafen eingeführt. Vor allem aber sind die einzelnen Delikte und Vergehen auch viel präziser beschrieben, was es dem Gericht vereinfacht, die Schwere der Straftat festzulegen und dementsprechend Sanktionen zu erteilen.
Eine weitere Neuerung ist, dass ein Veterinärinspektor bei kleinen Verstößen gegen das Tierschutzgesetz direkt ein Protokoll schreiben kann, ähnlich wie bei Verstößen gegen den "Code de la Route“. Diese "avertissements taxés“ werden in einer neuen großherzoglichen Verordnung festgehalten. Somit hat der Inspektor also eine schnellere Handhabe.
Es werden demnach neben der strafrechtlichen Komponente auch administrative Strafen und Sofortmaßnahmen eingeführt. Durch diese administrativen Maßnahmen ist es in Zukunft zum Beispiel möglich, einem Betrieb die Zulassung zu entziehen beziehungsweise ihn zu schließen.
Weitervermittlung beschlagnahmter Tiere
Eine dritte wesentliche Verbesserung ist die schnellere Weitervermittlung beschlagnahmter Tiere. Bisher mussten diese Tiere so lange in einem Tierasyl beziehungsweise bei Helfern von Tierschutzorganisationen untergebracht werden, bis die Tierquälerei vor Gericht kam. Dies konnte schon mal ein Jahr oder länger dauern, was dazu führte, dass die Tierheime komplett überfüllt waren. Dieser Prozess soll nun beschleunigt werden. Handelt es sich um einen Notfall, kann der Untersuchungsrichter, falls der Besitzer keine Einwände erhebt, innerhalb einer Frist von 14 Tagen entscheiden, das Tier zum Verkauf freizugeben.
Verbot, Tiere aus ökonomischen Gründen zu töten
Eine vierte große Neuerung ist das Verbot, Tiere aus ökonomischen Gründen zu töten, wie zum Beispiel das Schreddern männlicher Küken oder das Eliminieren männlicher Kälber in der Milchproduktion. Luxemburg wäre hiermit das erste Land, welches ein solches Verbot einführt.
Positivlisten
Ein fünfter neuer Punkt ist die Einführung von sogenannten Positivlisten. Das heißt, dass nur die Tiere in Luxemburg gehalten werden dürfen, welche sich auch auf der Liste befinden. Falls jemand ein Tier besitzt oder haben möchte, welches sich nicht auf der Liste befindet, muss er eine Anfrage an den Minister stellen.
Eine ähnliche Positivliste besteht auch im Zusammenhang mit Zirkustieren. Sogenannte wilde Tiere sind in Luxemburg in Zukunft verboten.
Haltung von Nutztieren
Was die Haltung von Nutztieren angeht, ändert sich durch das neue Gesetz nichts Wesentliches für die Landwirte. Die meisten gesetzlichen Vorschriften zu den Nutztieren sind bereits auf Gemeinschaftsebene festgehalten, wie zum Beispiel die Größe des Stalls, etc. Natürlich muss aber auch bei den Nutztieren die Würde, die Sicherheit und das Wohlbefinden garantiert sein.
Aktuelle Informationen auf gouvernement.lu (auf Französisch)
- Loi sur la protection des animaux (06.06.2018)