Die Verpflichtung der Regierung zur digitalen Zugänglichkeit

Einleitung

Die Digitalisierung der öffentlichen Dienste ist eine Herausforderung, der sich Luxemburg seit mehreren Jahren stellt. In diesem Zusammenhang stützen sich die Organismen des öffentlichen Sektors zunehmend auf das Internet, um eine breite Palette von Dienstleistungen anzubieten, die für unsere Gesellschaft unverzichtbar sind. Da die Gleichberechtigung eines der Grundprinzipien der Demokratie ist, müssen alle digitalen Dienstleistungen wie Webseiten und mobile Applikationen öffentlicher Einrichtungen der Erfordernis der Nichtdiskriminierung der Nutzer, insbesondere im Hinblick auf Behinderungen, gerecht werden.

Luxemburg hat am 13. Dezember 2006 das Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen ratifiziert, welches den Zugang von Menschen mit Behinderungen zu den neuen Informations- und Kommunikationstechnologien und damit insbesondere die Zugänglichkeit von Web- und mobilen Applikationen fördert. Die Barrierefreiheit im Web wurde von der Web Accessibility Initiative (WAI) wie folgt definiert:

"Barrierefreiheit im Web bedeutet, dass Webseiten, Tools und Technologien so gestaltet und entwickelt werden, dass Menschen mit Behinderungen sie nutzen können. Genauer gesagt, dass Menschen das Web wahrnehmen, verstehen, navigieren und mit ihm interagieren können, sowie zum Web beitragen können. Die Barrierefreiheit im Web kommt auch anderen zugute, wie älteren Menschen, deren Fähigkeiten sich mit dem Alter verändern. Die Barrierefreiheit im Web umfasst alle Behinderungen, die den Zugang zum Web beeinträchtigen, einschließlich visueller, auditiver, physischer, sprachlicher, kognitiver und neurologischer Behinderungen."

Der Prozess der digitalen Zugänglichkeit führt zu einer verbesserten Lebensqualität für alle aufgrund eines einfacheren Zugangs zu öffentlichen Dienstleistungen. In diesem Sinn stellt er eine Priorität für die Regierung dar. Der Informations- und Pressedienst (SIP) unterstützt die Umsetzung dieser Ziele.

Mission

Der SIP ist verantwortlich für die Durchführung regelmäßiger Barrierefreiheitsprüfungen von den Webseiten und mobilen Applikationen öffentlicher Einrichtungen. Die Ergebnisse dieser Überprüfungen werden der Europäischen Kommission regelmäßig gemeldet. Darüber hinaus hat der SIP als Mission, alle Beschwerden über die digitale Barrierefreiheit der Webseiten oder Applikationen in Zusammenarbeit mit den betroffenen öffentlichen Stellen zu bearbeiten (siehe Abschnitt "Beschwerden" weiter unten). Zu guter Letzt, hat der SIP die Aufgabe, öffentliche Stellen über das Thema digitale Barrierefreiheit zu informieren, zu sensibilisieren und zu schulen.

Beschwerden

Wenn Sie einen Mangel bezüglich der Barrierefreiheit auf einer Website oder einer mobilen Applikation einer luxemburgischen öffentlichen Einrichtung feststellen, kontaktieren Sie uns bitte mittels dieses Beschwerdeformulars. Wir verpflichten uns, Ihnen per E-Mail spätestens innerhalb eines Monats zu antworten. Sie können auch entweder die betroffene Organisation über die Kontaktseite auf der jeweiligen Website informieren oder den Ombudsmann, Vermittler des Großherzogtums Luxemburg.

Rechtlicher Rahmen und Normen

Auf europäischer Ebene werden die Anforderungen an die Zugänglichkeit von Webseiten und Applikationen des öffentlichen Sektors in der Richtlinie 2016/2012 beschrieben. Diese Richtlinie wurde ins nationale Recht umgesetzt mittels des Gesetzes vom 28. Mai 2019 über die Barrierefreiheit von Webseiten und mobilen Applikationen öffentlicher Stellen. Sowohl das luxemburgische Gesetz als auch die europäische Richtlinie basieren auf der europäischen Norm EN301 549 V2.1.2 (2018-08) "Accessibility requirements for ICT products and services", die harmonisierte technische Barrierefreiheitsbestimmungen auf europäischer Ebene vorsieht. Für Webseiten setzt dieser europäische Standard die Empfehlungen des W3C-Standards WCAG 2.1 offiziell um. 

Zeitplan

Die gesetzlichen Fristen für die Einhaltung der Barrierefreiheitsnormen lauten wie folgt (vgl. Artikel 9 des oben genannten luxemburgischen Gesetzes vom 28. Mai 2019):

  • Die Webseiten öffentlicher Stellen, die nach dem 23. September 2018 veröffentlicht wurden, müssen spätestens bis zum 23. September 2019 konform sein.
  • Die Webseiten öffentlicher Stellen, die vor dem 23. September 2018 veröffentlicht wurden, müssen bis spätestens 23. September 2020 konform sein.
  • Die mobilen Applikationen öffentlicher Stellen müssen bis spätestens 23. Juni 2021 konform sein. 

Kontaktaufnahme

Sie können uns bei jeglichen Fragen zur Barrierefreiheit kontaktieren, indem Sie uns eine E-Mail schicken an: accessibilite@sip.etat.lu