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"Energie- a Klimaplang fir Lëtzebuerg" Integrierter nationaler Energie- und Klimaplan Luxemburgs für den Zeitraum 2021-2030 (PNEC)
1. Was ist der PNEC?
Der integrierte nationale Energie- und Klimaplan Luxemburgs (PNEC) ist ein wichtiges Element der Klima- und Energiepolitik des Großherzogtums. Er legt die nationalen Klima- und Energieziele bis 2030 sowie die Politiken und Maßnahmen fest, mit denen diese Ziele erreicht werden sollen.
Die Maßnahmen betreffen sechs Sektoren:
- Wohn- und Zweckgebäude,
- Transport,
- Energie- und Fertigungsindustrie, Bauwesen
- Land- und Forstwirtschaft,
- Abfall- und Abwasserwirtschaft,
- Landnutzung, Landnutzungsänderung und Forstwirtschaft ("LULUCF " Land use, land-use change and forestry).
Der "Energie- a Klimaplang fir Lëtzebuerg" ist auch ein strategisches Dokument, mit dem sich Luxemburg aktiv für den Klimaschutz und die Energiewende sowie für die Entwicklung einer nachhaltigen Wirtschaft einsetzt. Dies ist eine direkte Antwort sowohl auf die Klima- als auch auf die Energiekrise.
Der PNEC ist das Ergebnis eines kooperativen Prozesses zwischen den betroffenen Ministerien und Verwaltungen unter der Koordination des Ministeriums für Umwelt, Klima und nachhaltige Entwicklung und des Ministeriums für Energie und Raumentwicklung.
Die Ziele und verstärkten Maßnahmen, die im PNEC vorgestellt werden, basieren auch auf den Ergebnissen von verschiedenen Bürgerbefragungen und institutionellen Kooperationen, die in den letzten Jahren durchgeführt wurden.
Sowohl Bürger und Bürgerinnen als auch Wissenschaftler und Wissenschaftlerinnen sprachen sich für noch ehrgeizigere Ziele und Maßnahmen für Luxemburg aus, unter anderem im Rahmen:
- der internationalen Konsultation "Luxembourg in Transition " (LIT), die 2021 durchgeführt wurde und sich auf die Raumplanung bezog,
- des "Klima-Biergerrot ", der 2022 stattfand,
- des Observatoire de la politique climatique (OPC - Observatorium für Klimapolitik),
- der Plattform für Klimaschutz und Energiewende.
Darüber hinaus fand vom 17. April bis zum 16. Mai 2023 eine öffentliche Anhörung statt, bei der Bürger und Bürgerinnen Kommentare und Vorschläge zum Projekt einreichen konnten.
II. Die Ziele des PNEC
Der PNEC legt die nationalen Klimaziele für die kommenden Jahre fest, die mit den Zielen der Europäischen Union vereinbar sind.
Folgende Zwischenziele sind bis zum Jahr 2030 zu erreichen:
- Senkung der Treibhausgasemissionen im Vergleich zu 2005 um 55%, wobei das EU-Emissionshandelssystem und LULUCF nicht berücksichtigt werden,
- 35-37 % Anteil erneuerbarer Energien am Endenergieverbrauch,
- Verbesserung der Energieeffizienz um 44%,
- Verstärkung der Ziele für erneuerbare Energien und Energieeffizienz (ehrgeizige Einführung von Windenergie, Solarenergie, Wärmepumpen und Elektromobilität).
Langfristiges Ziel ist die Erreichung der Klimaneutralität, der "Netto-Null-Emissionen" in Luxemburg bis spätestens 2050.
III. Die Maßnahmen des PNEC
Der "Energie- a Klimaplang fir Lëtzebuerg" enthält sowohl verstärkte als auch neue Maßnahmen. Insgesamt umfasst der Plan 197 verschiedene Maßnahmen, wobei bei der Überarbeitung besonderes Augenmerk auf den " faire Wende " gelegt wurde.
Die Maßnahmen umfassen verschiedene Arten von Instrumenten, befinden sich in unterschiedlichen Stadien der Ausarbeitung, haben verschiedene Fristen für die Umsetzung und benennen verschiedene verantwortliche Akteure. Einige Maßnahmen haben sich im Vergleich zur vorherigen Version des Plans als die wichtigsten und/oder innovativsten erwiesen:
1. Die CO2-Steuer
Seit 2021 unterliegen fossile Brennstoffe, sowohl für den Straßenverkehr als auch für Heizzwecke, einer CO2-Abgabe, um den Verbrauch zu bremsen und zu senken. Ursprünglich wurde die Steuer auf 20 €/t CO2 festgesetzt und in den Jahren 2022 und 2023 um jeweils 5 €/t CO2 erhöht. Der "Energie- a Klimaplang fir Lëtzebuerg" schlägt die Fortführung dieser jährlichen Erhöhung um 5€/t CO2 vor.
Die Einnahmen aus dieser Steuer werden gerecht verteilt:
- zur Finanzierung von Klimaschutzmaßnahmen und -lösungen,
- zur Finanzierung sozialer Ausgleichsmaßnahmen für einkommensschwache Haushalte (Steuerkredit für einkommensschwache Haushalte, Zulage für Lebenshaltungskosten),
- für Investitionen in die Energiewende.
2. Die kontinuierliche Weiterentwicklung des "Klimapakt 2.0"
Da die Gemeinden wichtige Partner bei der Umsetzung der Klimaziele auf lokaler Ebene sind, ermutigt und begleitet der "Klimapakt 2.0" sie dabei:
- ihre Vorbildfunktion im Klimaschutz und in der Energiewende zu stärken,
- zur Anpassung an den Klimawandel beizutragen,
- ein effizientes Ressourcenmanagement zu fördern,
- nachhaltige, lokale und regionale Investitionen anzuregen.
3. Der "Phase-out" (schrittweise Ausstieg) von fossilen Brennstoffen
Das "Phase-out " zielt auf die vollständige Dekarbonisierung der Beheizung von Gebäuden ab. Dies soll zunächst auf freiwilliger Basis geschehen, unterstützt durch verschiedene Förderprogramme sowie kollektive Lösungen, wie z.B. die systematische Renovierung von Wohnvierteln und die Entwicklung dekarbonisierter Wärmenetze.
Wenn sich der freiwillige Ansatz jedoch als zu langsam oder unzureichend erweist, wird nur der Ersatz durch Heizungsanlagen erlaubt, die mit mindestens 70 % erneuerbaren Energien betrieben werden.
Es ist wichtig zu wissen, dass das " phase-out " keine Verpflichtung beinhaltet, eine (fossile) Heizungsanlage zu ersetzen, die sich noch in einem guten Betriebszustand befindet. Vielmehr bezieht sich das "phase-out " auf den Ersatz eines bestehenden Heizkessels, der nicht mehr in Betrieb ist oder nach den geltenden Vorschriften nicht mehr zulässig ist.
4. Die nationale Einheit zur Begleitung der energetischen Sanierung für alle Wohngebäude mit niedriger Energieeffizienz
Um die Begleitung der energetischen Sanierung aller Wohngebäude mit niedriger Energieeffizienz auszuweiten, wird eine nationale Einheit zur Begleitung von Projekten zur energetischen Sanierung, zur Dekarbonisierung und zur Installation von Photovoltaikanlagen in Wohngebäuden eingerichtet.
Das Ziel ist eine strukturierte und umfassende Unterstützung der Eigentümer von Wohngebäuden mit niedriger Energieeffizienz bei der Identifizierung von Verbesserungspotenzialen, der Planung und der Finanzierung.
5. Der "Klimabonus"
Mit dem Programm " Klimabonus " wird die finanzielle Unterstützung für den Bau und die nachhaltige energetische Sanierung von Wohngebäuden, den Einbau von technischen Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energiequellen in Wohngebäuden und die Energieberatung verstärkt.
Die Änderungen umfassen:
- vereinfachte Verfahren für den Zugang zu Fördermitteln, einschließlich der Vereinfachung und Digitalisierung der Antragsformulare,
- die verstärkte Förderung umweltfreundlicher Dämmstoffe,
- weitere Anreize für den Austausch alter, mit fossilen Brennstoffen betriebener Heizkessel,
- die Zulassung von Luft-Wasser- und Luft-Wasser-Hybrid-Wärmepumpen in bestehenden Gebäuden,
- die Förderung des Eigenverbrauchs von Photovoltaikanlagen durch eine höhere Beihilfe und die Einbeziehung einer Batterie in die förderfähigen Kosten,
- die Möglichkeit von Vorfinanzierungsmechanismen.
6. Förderung der Elektrifizierung des Fahrzeugbestands
Im Hinblick auf die Elektrifizierung der Fahrzeugbestands sieht der PNEC Folgendes vor:
- die Förderung des Netzes privater Ladestationen sowie der öffentlichen Ladeinfrastruktur,
- die Einführung von Finanzierungshilfen für Null-Emissions-Fahrzeuge,
- Erstellung einer Dekarbonisierungsstrategie für diesen Sektor,
- Optionen für eine CO2-freie Strategie durch den Einsatz von Biokraftstoffen, Elektroantrieben, erneuerbarem Wasserstoff und IT- und KI-Optimierungen.
7. "Sozialleasing"
Einführung eines Sozialleasingsystems für Elektroautos mit langfristigen Leasingverträgen, um einkommensschwache Haushalte bei der Elektrifizierung ihrer individuellen Mobilität zu unterstützen.
8. Der "Klimapakt fir Betriber" (KPB)
Der "Klimapakt fir Betriber" (KPB) ist ein neues Instrument, das Unternehmen bei der Energiewende und dem Klimaschutz begleiten und unterstützen soll. Hierbei handelt es sich um eine strategische Orientierungsplattform, die es ermöglicht, Projekte und Aktivitäten verschiedener Akteure abzustimmen und zu koordinieren sowie bestimmte neue Programme zu verwalten.
Der KPB richtet sich an kleine und mittlere Unternehmen (KMU) und zielt auf eine freiwillige Selbstverpflichtung der Unternehmen ab, die eine langfristige Überwachung ihrer Anstrengungen zur Dekarbonisierung und Energiewende ermöglicht.
9. Die nationale Wasserstoffstrategie
Die Strategie umfasst sieben Schlüsselmaßnahmen zur Förderung der Erzeugung, des Imports und der Nutzung von erneuerbarem Wasserstoff:
- Festlegung des rechtlichen, regulatorischen und praktischen Rahmens auf EU-Ebene,
- Zusammenarbeit mit den EU-Mitgliedstaaten und Drittstaaten,
- Identifizierung von Forschungs- und Innovationsmöglichkeiten in Luxemburg,
- Identifizierung von Pilotprojekten, die analysiert und umgesetzt werden sollen,
- Prioritätensetzung für Maßnahmen zur gezielten Dekarbonisierung durch erneuerbaren Wasserstoff,
- Entwicklung von Instrumenten für einen Markt für erneuerbaren Wasserstoff,
- Umsetzung und kontinuierliche Verbesserung.
Zur Überwachung der Strategie wurde ein Lenkungsausschuss "Taskforce H2 Luxembourg" eingerichtet.
10. Beschleunigter Einsatz des Landwirtschaftsrats und Förderung der "Agrivoltaik"
Im Bereich der Landwirtschaft wird neben dem weiteren Ausbau und des beschleunigten Einsatzes des Landwirtschaftsrats auch die Förderung der "Agrivoltaik ", d.h. der Kombination von landwirtschaftlicher Produktion und photovoltaischer Energieerzeugung, angestrebt.
11. Verschärfung der Ziele für die Nettoaufnahme von Treibhausgasen und Einführung eines Fördersystems "Klimabonus Bësch"
Da Wälder ein beträchtliches Potenzial zur Speicherung von natürlichem Kohlenstoff bieten, werden die Ziele für die Nettoaufnahme von Treibhausgasen im LULUCF-Sektor verschärft.
Darüber hinaus wird ein Fördersystem für die nachhaltige Bewirtschaftung von Privatwäldern, der "Klimabonus Bësch", eingeführt.