Interne Regelungen

Interne Regelungen des Ethikgremiums

gemäß dem Großherzoglichen Dekret vom 14. März 2022 zur Festlegung der berufsethischen Regeln für Regierungsmitglieder und dem Großherzoglichen Dekret vom 14. März 2022 zur Festlegung der berufsethischen Regeln für Regierungsberater.

 

Artikel 1 Das Ethikgremium besteht derzeit aus drei Mitgliedern. In seinem Sekretariat sind 3 Beamte tätig, die alle an das Gremium gerichteten Schreiben und Dokumente entgegennehmen, sie als Kopie an die Mitglieder weiterleiten und die Originale an einem sicheren Ort aufbewahren.

 

Artikel 2 Jedes Mitglied des Gremiums kann die Initiative ergreifen und eine Sitzung des Gremiums einberufen lassen, wenn es dies für angebracht hält. Die von ihm vorgeschlagene Tagesordnung wird den anderen Mitgliedern des Gremiums vom Sekretariat mitgeteilt.

 

Artikel 3 Die Sitzungen des Gremiums sind nicht öffentlich. Ein Mitarbeiter des Sekretariats kann an den Sitzungen teilnehmen. Die Sitzungen werden als Präsenzsitzungen oder per Videokonferenz abgehalten.

 

Artikel 4 Das Datum der Sitzungen und die Anwesenheiten werden in einem besonderen Register festgehalten, das vom Sekretariat geführt wird. Die in diesem Register eingetragenen Daten werden für einen Zeitraum von 5 Jahren aufbewahrt.

 

Artikel 5 Falls die Tagesordnung einen Punkt enthält, bei dem ein Mitglied des Gremiums oder des Sekretariats einen Interessenkonflikt haben könnte, muss es die anderen Mitglieder vor Beginn der Beratungen darüber informieren. Die anderen Mitglieder des Gremiums entscheiden dann mit Stimmenmehrheit, ob dieses Mitglied das Recht hat, anwesend zu bleiben und an der Abstimmung über diesen Punkt teilzunehmen.

 

Artikel 6 Das Gremium kann nur dann gültige Beschlüsse fassen, wenn die Mehrheit seiner Mitglieder anwesend ist.

 

Artikel 7 Das Gremium kann jede Person anhören, die es für nützlich hält, und Sachverständige hinzuziehen. In diesen Fällen beruft das Sekretariat die erforderlichen Einladungen ein.

 

Artikel 8 Die Mitglieder des Gremiums sind zur Wahrung des Beratungs- und Abstimmungsgeheimnisses verpflichtet. Dies gilt auch für die dem Sekretariat zugewiesenen Staatsbeamten.

 

Artikel 9 Die Stellungnahmen des Gremiums werden mit einfacher Mehrheit der Stimmen der anwesenden Mitglieder verabschiedet. Die Mitarbeiter des Sekretariats nehmen nicht an der Abstimmung teil. Bei Stimmengleichheit gibt die Stimme des Mitglieds mit der längsten Amtszeit den Ausschlag. Jedes Mitglied kann seine abweichende Meinung gegebenenfalls mit einer Begründung im Anschluss an die Stellungnahme der Mehrheit feststellen lassen, ohne namentlich genannt werden zu können. Die Stellungnahme wird am Ende von einem Mitglied des Ausschusses, das an der Abstimmung teilgenommen hat, rechtsgültig unterzeichnet.

 

Artikel 10 Die im Großherzoglichen Dekret vom 14. März 2022 zur Festlegung der berufsethischen Regeln für Regierungsmitglieder und im Großherzoglichen Dekret vom 14. März 2022 zur Festlegung der berufsethischen Regeln für Regierungsberater, vorgesehenen Veröffentlichungen werden vom Sekretariat vorgenommen.

 

Artikel 11 Die an das Gremium gerichteten Dokumente und Schreiben werden im Sekretariat für einen Zeitraum von fünf Jahren nach dem Datum der Fertigstellung der Stellungnahme des Gremiums aufbewahrt.

 

Artikel 12 Es wird ein Jahresbericht über die Tätigkeiten des Gremiums erstellt.

Erstellt in Luxemburg am 25. Mai 2022.

 

Die Mitglieder des Ethikgremiums