Regierungsrat

Der Regierungsrat erhält seine verfassungsrechtliche Legitimität aufgrund der Bestimmungen von Kapitel V der Verfassung. Die Bildung der Regierung im Sinne von Artikel 76 der Verfassung wird in ihrer derzeitigen Form durch den königlich-großherzoglichen Beschluss vom 9. Juli 1857 „über die Bildung der Staatsregierung des Großherzogtums“ geregelt. Dieser königlich-großherzogliche Beschluss, der seitdem mehrfach geändert wurde, stellt noch heute die diesbezügliche Rechtsgrundlage dar.

Der Regierungsrat tritt wöchentlich im Staatsministerium (Hôtel St Maximin), dem Sitz der Regierung, zusammen, um über alle Angelegenheiten zu beraten, die in der vom Premierminister, dem Vorsitzenden des Regierungsrats, gebilligten Tagesordnung aufgeführt sind. Alle Minister können den Regierungsrat mit einer ihr Ressort betreffenden Angelegenheit befassen.

Über alle Angelegenheiten, die vor den Großherzog gebracht werden, muss im Vorfeld im Regierungsrat beraten werden. Der Regierungsrat berät ebenfalls über Gesetzentwürfe, die in der Abgeordnetenkammer hinterlegt werden.

Der königlich-großherzogliche Beschluss vom 9. Juli 1857 sieht vor, dass die von der Regierung im Regierungsrat getroffenen Entscheidungen per Mehrheitsabstimmung getroffen werden. Bei Stimmengleichheit gibt die Stimme des Vorsitzenden, also des Premierministers, den Ausschlag. In der luxemburgischen politischen Tradition werden die Beschlüsse des Regierungsrats jedoch einvernehmlich gefasst, sodass eine Abstimmung nur in Ausnahmefällen stattfindet.

Die Verantwortung für jede im Regierungsrat getroffene Maßnahme obliegt allen Mitgliedern der Regierung, die an dieser Maßnahme mitgewirkt haben. Der Minister, der im Protokoll der Sitzung des Regierungsrats seine Gegenstimme hat feststellen lassen, wird jedoch von seiner Verantwortung entbunden.

Der Regierungsrat wird vom allgemeinen Sekretariat des Regierungsrats, einer dem Premierminister unterstehenden Dienststelle, unterstützt. Der Generalsekretär des Regierungsrats sowie der stellvertretende Generalsekretär werden von der Regierung unter den Beamten im höheren Dienst ausgewählt. Sie können jederzeit abberufen werden, und ihre Amtszeit endet mit dem Ende des Regierungsmandats.

Der Generalsekretär des Regierungsrats bereitet die Sitzungen des Regierungsrats vor, nimmt an diesen Teil, erstellt das Protokoll der Sitzungen und trägt für die Durchführung der vom Rat gefassten Beschlüsse Sorge. Ihm können vom Regierungsrat zudem weitere Aufgaben übertragen werden.

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