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Neuerungen 2019
2019 treten einige neue gesetzliche Bestimmungen und Verordnungen mit direkten Auswirkungen auf die Bürger in Kraft.
Hier eine Übersicht über die wichtigsten Änderungen, die die Bürger direkt betreffen. Diese Liste erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit.
Zugang zu Informationen: eine transparente und offene Verwaltung
Inkrafttreten: 1. Januar 2019
Gemäß dem Gesetz vom 14. September 2018 über eine transparente und offene Verwaltung müssen staatliche Einrichtungen jedes "zugängliche" Dokument fortan automatisch online veröffentlichen oder ein solches Dokument, das von einer natürlichen oder juristischen Person beantragt wird, innerhalb eines Monats übermitteln.
Demnach hat jede Person ein Recht auf Zugang zu Dokumenten im Zusammenhang mit der Ausübung einer administrativen Tätigkeit:
- der Verwaltungen und Dienststellen des Staates,
- der Gemeinden und Gemeindeverbände,
- der unter der Schirmherrschaft des Staates oder der Aufsicht der Gemeinden stehenden öffentlich-rechtlichen Anstalten,
- der juristischen Personen, die öffentliche Dienstleistungen erbringen,
- der Abgeordnetenkammer,
- des Staatsrats,
- des Ombudsmanns,
- des Rechnungshofs,
- der Berufskammern.
Diese Stellen sind verpflichtet, die in ihrem Besitz befindlichen Dokumente, die gemäß dem Gesetz jeder beantragenden Person zugänglich sind, zu übermitteln. Die betreffende Person muss hierfür kein Interesse geltend machen.
Veröffentlichung im Amtsblatt des Großherzogtums Luxemburg
Einweg-Plastiktüten
Inkrafttreten: 1. Januar 2019
Ab dem 1. Januar 2019 werden Plastiktüten kostenpflichtig. Verkaufsstellen dürfen demnach keine kostenlosen Einweg-Plastiktüten mit einer Stärke von mehr als 15 Mikrometern mehr an ihre Kunden ausgeben. Ausgenommen von dieser Regelung sind sehr leichte Plastiktüten, d. h. Tüten mit einer Stärke von weniger als 15 Mikrometern, die aus hygienischen Gründen erforderlich sind oder deren Zweck die Erstverpackung von losen Lebensmitten ist, sofern ihre Verwendung zur Vermeidung von Lebensmittelabfällen beiträgt.
Veröffentlichung im Amtsblatt des Großherzogtums Luxemburg
Teuerungszulage
Inkrafttreten: 1. Januar 2019
Gemäß der Verordnung vom 21. September 2018 wird die Teuerungszulage für einkommensschwache Haushalte im Jahr 2019 weitergeführt. Die Höhe der Teuerungszulage bleibt im Vergleich zu 2018 unverändert.
Zusammenfassung der Arbeiten des Regierungsrats vom 21. September 2018
Veröffentlichung im Amtsblatt des Großherzogtums Luxemburg
Das REVIS (ehemals RMG), das RPGH und der soziale Mindestlohn werden erhöht
Inkrafttreten: 1. Januar 2019
Am 1. Januar 2019 wird das garantierte Mindesteinkommen (RMG) zum Einkommen zur sozialen Eingliederung (REVIS). Zum gleichen Datum werden der soziale Mindestlohn, das REVIS sowie das Einkommen für schwerbehinderte Personen (RPGH) um 1,1 % erhöht. Diese Anpassungen sind die Folge eines zwischen 2016 und 2017 beobachteten Anstiegs der Löhne.
Zusammenfassung der Arbeiten des Regierungsrats vom 16. November 2018
Veröffentlichung im Amtsblatt des Großherzogtums Luxemburg
Krankengeld und Erwerbsunfähigkeit
Inkrafttreten: 1. Januar 2019
Durch das Gesetz vom 10. August 2018 wird die Obergrenze für den Anspruch auf Krankengeld während eines Bezugszeitraums von 104 Wochen von 52 Wochen auf insgesamt 78 Wochen erhöht.
Das Gesetz führt ebenfalls eine progressive Wiederaufnahme der Arbeit aus therapeutischen Gründen ein, wenn die Wiederaufnahme der Arbeit und die geleistete Arbeit als einer Verbesserung des Gesundheitszustands des Versicherten förderlich angesehen werden.
Im Hinblick auf die Harmonisierung der im Rahmen des Anspruchs auf Krankengeld vorgesehenen neuen Obergrenze von 78 Wochen und des Bezugszeitraums im Rahmen der Lohnfortzahlung wird der Bezugszeitraum durch das Gesetz vom 10. August 2018 von 12 auf 18 Monate erhöht. Ab dem 1. Januar 2019 haben arbeitsunfähige Arbeitnehmer demnach bis zum Ende des Kalendermonats, in dem sich der 77. Tag der Arbeitsunfähigkeit befindet, Anspruch auf eine vollständige Lohnfortzahlung, dies während eines Bezugszeitraums von 18 Monaten.
Zusammenfassung des Themas auf der Website der Abgeordnetenkammer
Mitteilung des Ministeriums für soziale Sicherheit
Obligatorische Meldung bestimmter Infektionskrankheiten
Inkrafttreten: 1. Januar 2019
Mit dem Inkrafttreten des Gesetzes vom 1. August 2018 in Bezug auf die obligatorische Meldung bestimmter Krankheiten – und zur besseren Überwachung von Infektionskrankheiten im Großherzogtum – müssen Ärzte, Zahnärzte und/oder das Labor für biomedizinische Analysen bestimmte Krankheiten wie Tuberkulose, Lyme-Borreliose, Masern oder sexuell übertragbare Krankheiten (z.B. AIDS, Syphilis, Hepatitis) künftig melden. Alle Krankheiten, die meldepflichtig sind oder bei denen der vom Patienten oder im biologischen Material isolierte bakterielle, virale oder parasitäre Stamm in das nationale Referenzlabor überführt werden muss, sind in einer Großherzoglichen Verordnung aufgeführt.
Veröffentlichung im Amtsblatt des Großherzogtums Luxemburg
Neues landesweites HPV-Impfprogramm für Mädchen und Jungen
Inkrafttreten: 1. Januar 2019
Gemäß den Empfehlungen des Obersten Rates für Infektionskrankheiten (CSMI) vom Juni 2018 ist künftig der neue (gegen neun Virusstämme wirksame) HPV-Impfstoff erhältlich. Die Impfung erfolgt kostenlos über das vom Gesundheitsministerium finanzierte landesweite Impfprogramm:
- allgemein für Mädchen und Jungen von 9 bis einschließlich 13 Jahren und
- gezielt für bestimmte Risikogruppen,
Durch die Impfung von Jungen soll die Verbreitung von HPV in der Bevölkerung und damit auch die Häufigkeit von Gebärmutterhalskrebs verringert werden.
Aktualisierte Empfehlungen des Obersten Rates für Infektionskrankheiten (CSMI) – HPV
Rückerstattung von Ernährungsberatungen
Inkraftreten: 1. Januar 2019
Gemäß der großherzoglichen Verordnung vom 5. Dezember 2018 wird die neue Nomenklatur und die Vereinbarung mit Ernährungswissenschaftler die Rückerstattung von Ernährungsberatungen ermöglichen und somit die allgemeine Betreuung des Patienten in einem multidisziplinären Kontext verbessern.
Veröffentlichung im Amtsblatt des Großherzogtums Luxemburg
Einführung von Mini-Crèches
Inkrafttreten: 7. Januar 2019
Die sogenannten Mini-Crèches sind eine Art Zwischenstruktur – d. h. sie sind zwischen Krippe und Tageseltern angesiedelt – und sollen bis zu 11 Kinder zwischen 0 und 12 Jahren betreuen, von denen höchstens 4 unter einem Jahr alt sein dürfen.
Sie spiegeln den Wunsch der Regierung wider, das Angebot im Bereich der nicht formalen Betreuung und Bildung der Kinder zu erweitern. Die Mini-Crèches müssen einerseits von einem Erzieher und andererseits von einer Person verwaltet werden, die eine Ausbildung im Bereich der sozialpädagogischen Kinderbetreuung absolviert hat oder im Besitz einer Bescheinigung über eine Tageselternschulung ist.
Veröffentlichung im Amtsblatt des Großherzogtums Luxemburg
Vorstellung des Konzepts auf der Website des Ministeriums für Bildung, Kinder und Jugend
Betriebsratswahlen
Die nächsten Betriebsratswahlen finden am 12. März 2019 statt.
Die Unternehmen, in denen während des Jahres vor dem 1. Tag der Ankündigung der Wahlen mindestens 15 Arbeitnehmer mit einem Arbeitsvertrag beschäftigt waren, müssen in der Regel solche Wahlen bei sich abhalten.
Diesbezüglich muss der Arbeitgeber mehrere Formalitäten beim Gewerbe- und Grubenaufsichtsamt erledigen, wie z. B.:
- Meldung der Abhaltung von Betriebsratswahlen in seinem Unternehmen;
- Übermittlung der Namen der Kandidaten;
- Meldung der Wahlergebnisse usw.
Die große Neuerung für 2019 besteht darin, dass die Arbeitgeber diese Formalitäten nun direkt über MyGuichet.lu erledigen können.
Die Betriebsratswahlen auf Guichet.lu
Webseite des Gewerbe- und Grubenaufsichtsamt
Europawahlen 2019
Die nächsten Europawahlen finden am 26. Mai 2019 statt. Die Wähler können an diesem Tag von 8.00 bis 14.00 Uhr ihre Stimmen abgeben. Der letzte Termin für die Eintragung der nicht luxemburgischen EU-Bürger, die in Luxemburg leben und erstmals an den Europawahlen teilnehmen möchten, ist der 28. Februar 2019 um spätestens 17.00 Uhr.
Jeder eingetragene Wähler erhält rechtzeitig die Möglichkeit der Briefwahl.
Die Eintragung in das Wählerverzeichnis und die Beantragung der Briefwahl können über MyGuichet.lu erledigt werden.
Rubrik „Europawahlen“ auf der offiziellen Website zu den Wahlen in Luxemburg
Die Briefwahl für die Europawahlen auf Guichet.lu
Nähere Informationen zu den Europawahlen auf der Website ichkannwählen.lu
Stipendien
Anwendungsdatum: 1. August 2019
Infolge der Erhöhung der Löhne aufgrund der gleitenden Lohnskala am 1. August 2018 wird die Höhe der finanziellen Beihilfe des Staates für Hochschulstudien ab dem Studienjahr 2019-2020 um 2,5 % erhöht.
Veröffentlichung im Amtsblatt des Großherzogtums Luxemburg
Stipendien und Darlehen des Ministeriums für Hochschulwesen und Forschung auf der Website des Cedies
Laufendes Gesetzgebungsverfahren
Schaffung einer Assistenztätigkeit zur Inklusion am Arbeitsplatz
Die Einführung dieser „Assistenz zur Inklusion“ soll die Integration und vor allem die Aufrechterhaltung der Beschäftigung von Personen mit Behinderung oder mit eingeschränkter Arbeitsfähigkeit erleichtern, und zwar durch die Schaffung einer Tätigkeit namens „Assistenz zur Inklusion am Arbeitsplatz“.
Diese Assistenz bietet den Unternehmen die Möglichkeit, eine zugelassene Fachkraft in Anspruch zu nehmen, die die berufliche Eingliederung in das Unternehmen von Arbeitnehmern mit Behinderung oder eingeschränkter Arbeitsfähigkeit begleitet. In einigen Fällen können die Kosten für die Assistenz vom Beschäftigungsfonds übernommen werden.
Präsentation des Projekts auf dem Beschäftigungsportal
Zusammenfassung des Themas auf der Website der Abgeordnetenkammer