Regierungsbildung

Im Allgemeinen kommen die Mitglieder der scheidenden Regierung am Tag nach den Wahlen zu einer letzten Regierungsratssitzung zusammen. Im Anschluss an diese Sitzung wird der Premierminister im großherzoglichen Palast vom Großherzog in Audienz empfangen. Wie üblich, bietet der Premierminister dem Staatsoberhaupt seinen Rücktritt und denjenigen der scheidenden Regierung an.

Bei diesem Anlass ersucht der Großherzog die Regierung, bis zur Bildung einer neuen Regierung im Amt zu bleiben, und beauftragt sie, die laufenden Geschäfte weiterzuführen.

Nachdem der Großherzog in seiner Eigenschaft als Staatsoberhaupt nacheinander den Vorsitzenden der scheidenden Abgeordnetenkammer, den Vorsitzenden des Staatsrats sowie je einen Vertreter der im zukünftigen Parlament vertretenen Listen zur Beratung in Audienz empfangen hat, wählt er in den ersten Tagen nach den Wahlen seinen Premierminister.

Obwohl der Verfassungstext dem Großherzog eine sehr große Freiheit bei der Wahl seiner Minister einräumt, ernennt der Großherzog gemäß den ständigen Gebräuchen nur den Premierminister, und zwar entweder nach der Ernennung einer mit Sondierungsgesprächen beauftragten Person oder nach der direkten Ernennung eines Regierungsbildners, der die Bildung einer Regierung übernimmt, an der die parlamentarische Mehrheit beteiligt ist.

Verfügt keine der in der Abgeordnetenkammer vertretenen politischen Parteien über die absolute Mehrheit, wird eine Regierungskoalition gebildet. Die politischen Parteien, die in der Regierung vertreten sein werden, einigen sich im Verlauf von Verhandlungen auf ein gemeinsames Regierungsprogramm und die Aufteilung der Ressorts. Anschließend wird eine Koalitionsvereinbarung vom Regierungsbildner (dem zukünftigen Premierminister) und den Vorsitzenden der politischen Parteien, die der neuen Regierung angehören, unterzeichnet.

Sobald die Verhandlungen im Hinblick auf die Bildung einer neuen Regierung abgeschlossen sind, wird der Premierminister vom Großherzog in einer Audienz empfangen, während der er in seiner Eigenschaft als Regierungsbildner über den Abschluss der ihm übertragenen Aufgabe berichtet.

Der Großherzog lässt die ihm vom zukünftigen Premierminister vorgestellten Personen zu und vereidigt den Premierminister und die Mitglieder der neuen Regierung.

Im Anschluss stellt der Premierminister das Regierungsprogramm im Rahmen einer Erklärung vor der Abgeordnetenkammer vor.

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