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Zur Erhaltung und zum Schutz der Flora- und Fauna-Habitate evaluiert die Naturverwaltung alljährlich luxemburgweit ausgewählte Biotope und Lebensräume in der Offenlandschaft.

Für das Jahr 2025 wurden Biotope in folgenden Gemeinden ausgewählt: 

 Beaufort

 Bech

 Berdorf

 Bertrange 

 Biwer

 Colmar-Berg

 Dippach

 Echternach

 Erpeldange-sur-Sûre

 Esch-sur-Sûre

 Feulen

 Frisange

 Garnich

 Groussbus-Wal

 Habscht

 Helperknapp

 Junglinster

 Käerjeng

 Kehlen

 Kiischpelt

 Lenningen

 Lintgen

 Lorentzweiler

 Mamer

 Manternach

 Mersch

 Mertzig

 Niederanven

 Putscheid

 Rambrouch

 Redange/Attert

 Reisdorf

 Schifflange

 Steinsel

 Useldange

 Vallée de l'Ernz

 Viichten

 Walferdange

 Wiltz

Darüber hinaus werden zusätzlich rund 260 Standorte in 53 Gemeinden begutachtet, um das mögliche Vorkommen eines Biotops zu überprüfen und gegebenenfalls dessen Kartierung vorzunehmen

Laut der Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie muss der Zustand der Biotope regelmäßig an die EU-Kommission übermittelt werden. Um dies zu gewährleisten, wurden vom Laien schwer zu identifizierende, jedoch geschützte Biotope und Lebensräume in den Jahren 2007-2012 systematisch kartiert und im Jahre 2014 im Geoportail als "Kataster der Offenlandbiotope" veröffentlicht. Seit 2016 werden die kartierten Biotope stichprobenartig (re)evaluiert. Die Evaluierung erfolgt nach einer streng definierten Methodik.

Parallel werden auch Biotope, welche u.a. in Kontrollen auffällig geworden sind, gezielt neu evaluiert.

Die Ergebnisse dieser (Neu-)Bewertungen werden auf geoportail.lu und auf data.public.lu veröffentlicht.

Die gesamte Liste aller für 2025 zu reevaluierenden Biotope, sowie die aktuelle Kartieranleitung, können auf folgender Webseite eingesehen werden:environnement.public.lu

Nachfragen können per E-Mail an obk@anf.etat.lu an die Naturverwaltung gerichtet werden.

Es sei daran erinnert, dass sämtliche Biotopflächen im Rahmen der Landschaftspflegeprämie als ökologisch wertvolle Flächen angerechnet werden. Zusätzlich erhalten Landwirte für einige Biotop-Typen ein "Top-Up" auf Biodiversitäts-Verträge.

Da die Kartierer im Auftrag des Ministeriums für Umwelt, Klima und Biodiversität unterwegs sind, ist ihnen der Zutritt auf die Flächen nach Art. 71 des Naturschutzgesetztes gestattet. 

Pressemitteilung der Naturverwaltung

 

Date de l'événement

26.06.2025