Pendlerbescheinigungen für Berufspendler (Deutsch-luxemburgische Grenze)

Im Kontext der aktuellen Corona-Krise führt die Deutsche Bundespolizei Kontrollen an den Grenzen zu Luxemburg durch.

Berufspendler dürfen weiterhin ein- und ausreisen, unter der Bedingung, dass sie eine Pendlerbescheinigung mit sich führen und sich zwischen ihrem Wohnsitz und Arbeitsplatz bewegen. Ein Nachweis über die Notwendigkeit des Grenzübertritts kann jederzeit gefordert werden.

Die Bundespolizei hat eine neue, einheitliche Bescheinigung für Berufspendler ausgearbeitet, welche gut sichtbar hinter die Windschutzscheibe gelegt werden kann.

Diese Bescheinigung ist ab sofort gültig, allerdings behält das am 15. März von der Luxemburger Regierung zur Verfügung gestellte Formular seine Gültigkeit und wird auch weiterhin von Seiten der Deutschen Bundespolizei akzeptiert.

Pressemitteilung des Staatsministeriums

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