Covid-19: Mehr Flexibilität für deutsche Grenzpendler bei Heimarbeit - Vereinbarung zwischen Luxemburg und Deutschland gefunden

Aufgrund der aktuellen Lage rund um die Pandemie des Covid-19 und der verschiedenen Maßnahmen, die getroffen wurden, um die Verbreitung des Virus einzudämmen, arbeiten viele deutsche Grenzgänger vermehrt von zuhause, um ihre Gesundheit und die ihrer Mitarbeiter nicht zu gefährden.

Luxemburg und Deutschland haben sich darauf verständigt, dass Arbeitstage, in denen die Arbeitnehmer aufgrund der Maßnahmen zur Bekämpfung der Pandemie ihre Tätigkeit von ihrem Hauptwohnsitz in Telearbeit ausüben, als Arbeitstage in dem Staat gelten können, in dem die Tätigkeit üblicherweise ausgeübt worden wäre.

Die Arbeitstage, in denen Grenzgänger in der Zeit der Covid-19 Pandemie von zuhause arbeiten, müssen also nicht für die Berechnung der 19-Tage-Toleranzregelung, die in der Verständigungsvereinbarung zwischen Deutschland und Luxemburg vom 26. Mai 2011 festgehalten wurde, berücksichtigt werden.

Diese zeitbegrenzte Regelung gilt ab dem 11. März 2020. Die genauen Modalitäten für die Anwendung dieser Vereinbarung werden zu einem späteren Zeitpunkt mitgeteilt.

Der Minister der Finanzen, Pierre Gramegna, kommentiert: "Ich begrüsse diese Vereinbarung mit unseren deutschen Nachbarn, da sie den deutschen Pendlern mehr Flexibilität bei ihrer Arbeit bieten wird, und den luxemburgischen Firmen und Banken die nötige Planungssicherheit über die nächsten Wochen garantieren wird. In meinem heutigen Gespräch mit Finanzminister Olaf Scholz habe ich mich im Namen der Luxemburger Regierung für diese in der Covid-19-Krise wichtige Flexibilität bedankt. Darüber werden sich die rund 50.000 Pendler aus Deutschland freuen. Mit dieser Vereinbarung hat Luxemburg nun mit allen drei Nachbarländern eine Reglung zur Flexibisierung der Besteuerung der Heimarbeit von Grenzgängern in diesen schwierigen Zeiten gefunden."

Pressemitteilung des Ministeriums der Finanzen

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