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Contribution écrite de Luc Frieden: Verantwortungsvolle Flüchtlingspolitik
Die Flüchtlingspolitik der Regierung führt zu vielen Stellungnahmen, auch in dieser Rubrik. Jede Rückführung eines abgewiesenen Asylbewerbers in sein Heimatland bringt hoch mediatisierte Proteste und Reaktionen aus verschiedenen Kreisen mit sich. Der Objektivität halber möchte ich hierzu einige, sicherlich nicht ausführliche Bemerkungen, vor allem zu den Rückführungen, machen.
1. Als Grundsatz gilt, dass derjenige der tatsächlich politisch verfolgt und schutzbedürftig ist, als Flüchtling in Luxemburg anerkannt wird. Auch Menschen, die schwerkrank sind oder ähnliche außergewöhnliche Gründe angeben können, erhalten Aufenthaltsgenehingungen. Für Kriegsflüchtlinge gilt der Grundsatz der vorübergehenden Aufnahme.
2. Die meisten Menschen, die in den vergangenen Jahren in Luxemburg Asyl beantragt haben, werden nicht als Flüchtlinge anerkannt. Oft kamen diese Menschen aus dem Balkan aus Sicherheitsgründen zu uns, möchten jedoch aus wirtschaftlichen Gründen nicht in ihre Heimat zurückkehren. Auch seit dem Ende des Kosovo-Konfliktes beantragen monatlich etwa fünfzig Menschen Asyl in Luxemburg. Abgewiesene Asylbewerber müssen den neuen Asylbewerbern Platz machen.
3. Negative Asylentscheidungen trifft nicht allein der Justizminister. In einem Rechtsstaat werden diese von unabhängigen Gerichten überprüft.
4. Asylbewerber, die nicht als Flüchtlinge anerkannt werden, werden nicht automatisch von der Polizei abgeschoben. Jeder abgewiesene Asylbewerber wird individuell aufgefordert Luxemburg freiwillig innerhalb einer mehrmonatigen Frist zu verlassen. Finanzielle Unterstützung seitens des Familienministeriums soll die Rückkehr und Reintegration im Ursprungsland erleichtern. Jeder hat also Zeit, die Rückkehr vorzubereiten und sich von seinen Bekannten in Luxemburg zu verabschieden.
5. Wer sich, als abgewiesener Asylbewerber oder illegaler Immigrant, weigert unser Land zu verlassen, wird von der Polizei in sein Ursprungsland zurückgebracht. Die Polizei führt diese schwierige Aufgabe im Respekt der Menschenwürde durch. Härtere Einsätze können nur dann vermieden werden, wenn auch die Betroffenen ihren Beitrag zum menschenwürdigen Ablauf der Rückführung leisten. Frühmorgentliche Einsätze der Polizei sind dadurch bedingt, dass wir, anders als in unseren Nachbarstaaten, abgewiesene Asylbewerber noch am selben Tag in ihre Heimat bringen wollen und nicht vor der Rückkehr mehrere Tage in Abschiebegefängnisse sperren.
6. Zwangsabschiebungen werden nicht nur unter einer schwarzblauen Regierung in Luxemburg vorgenommen. Sie stehen in weitaus häufigerer Zahl jede Woche auf der Tagesordnung von Regierungen, wo Sozialisten und Grüne mit in der Verantwortung stehen. Die Kritiker unserer Politik sollten einen Blick über die Grenzen nach Deutschland, Belgien, Frankreich oder England werfen. Jeden Tag werden dort Menschen nach Jugoslawien, Kosovo, Albanien, Russland und sonst wo zurückgeschickt.
7. Zwangsrückführungen sind immer schmerzlich. Für die Menschen, die betroffen sind, für die Polizei, für die Entscheidungsträger. Dort, wo die freiwillige und unterstützte Rückkehr verweigert wird, sind sie jedoch unumgänglich, wenn Asylverfahren oder Einwanderungsgesetze überhaupt Sinn machen sollen.
8. Die Behauptung, dass die meisten abgewiesenen Asylbewerber in unserer schnell wachsenden Wirtschaft gebraucht werden, ist falsch. Die Qualifikation der meisten dieser Menschen entspricht nicht dem, was auf dem Arbeitsmarkt gesucht wird. Dies wird in der gegenwärtig durchgezogenen Regularisierungsprozedur deutlich.
9. Zur Demokratie gehört glücklicherweise, dass jeder das Recht zur freien Meinungsäußerung hat. Kritische Bemerkungen und Proteste soll man hören und ernst nehmen. Zur Demokratie gehört aber auch, dass nicht einige Vereinigungen oder deren Vertreter Entscheidungen im Land treffen, sondern die vom Volk gewählten Vertreter im Parlament und in der Regierung. Die Flüchtlingspolitik der Regierung - und die Abschiebungen - beruhen auf einem ausdrücklichen Beschluss des Parlaments, welcher mit einer Zwei-Drittel-Mehrheit am 22. März 2001 angenommen wurde.
Luc Frieden, Justizminister