Interdiction de transport des moutons et des chèvres

Amtliche Mitteilung zum Transportverbot von Schafen und Ziegen

Bedingt durch den Ausbruch der Maul- und Klauenseuche in Grossbritannien und die Tatsache, dass kurz zuvor noch lebende Tiere, vor allem Schafe und Ziegen, auf den Kontinent und in unsere Nachbarländer eingeführt wurden deren Nachverfolgbarkeit sich als sehr schwierig erweist, ist ab 1. März 2001 bis zum 1. April 2001 jeder Transport von Schafen und Ziegen auf luxemburgischem Gebiet verboten.

Eine Ausnahme bilden Direkttransporte zum Schlachthof von individuell gekennzeichneten Schafen und Ziegen mit begleitender Transportbescheinigung.

Infolge der unsicheren Lage der Maul- und Klauenseuche in den Nachbarländern werden diese Transporteinschränkungen von Schafen und Ziegen auf luxemburgischem Gebiet über den 1. April 2001 hinaus bis auf weiteres verlängert.

Mitgeteilt vom Ministerium für Landwirtschaft, Weinbau und die Entwicklung des ländlichen Raumes

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