Communiqué concernant la fièvre aphteuse

Aufkauf von Kühen hinsichtlich der EU-Vorsichtsmassnahmen gegen MKS

Für die Woche vom 2. bis 6. April 2001 findet ein Aufkauf statt, in Anwendung der Verordnung (EG) Nr. 2777/2001 über ausserordentliche Stützungsmassnahmen.

Mit Rücksicht auf die Vorsichtsmassnahmen in Bezug auf die Maul-und Klauenseuche sollen die Landwirte die Kühe zu Sammelstellen fahren, wo sie von den Viehtransporteuren abgeholt werden. Diese Anfahrten sollen mit gereinigten Anhängern geschehen, welche auf den Sammelplätzen zu desinfizieren sind.

Der Ort der Sammelplätze sowie die Zeit des Abtransportes werden den Besitzern von ihrem Händler mitgeteilt.

Mitgeteilt vom Ministerium für Landwirtschaft, Weinbau und die Entwicklung des ländlichen Raumes

 

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