Communiqué concernant la fièvre aphteuse (en Allemand)

Mitteilung über Maul- und Klauenseuche

Im Rahmen der Vorsichtsmassnahmen gegenüber der Maul- und Klauenseuche ist der Verkauf von Nutz- und Zuchtrindern, von Nutz- und Zuchtschweinen, sowie von Nutz- und Zuchtschafen, laut Kommissionsbeschluss der Europäischen Gemeinschaft, nur unter folgenden Bedingungen erlaubt:

  • Die zu verkaufenden Nutz- und Zuchtrinder müssen mindestens 20 Tage auf dem Betrieb gewesen sein. Als Ausnahme gelten Kälber welche jünger als 20 Tage sind und auf dem Betrieb geboren wurden. Zusätzlich dürfen keine MKS-anfälligen Tiere (Rinder, Schweine, Schafe, Ziegen) innerhalb dieser 20 Tage zugekauft worden sein.

  • Die zu verkaufenden Nutz- und Zuchtschweine müssen mindestens 10 Tage auf dem Betrieb gewesen sein. Zusätzlich dürfen keine MKS-anfälligen Tiere (Rinder, Schweine, Schafe, Ziegen) innerhalb der letzten 10 Tage zugekauft worden sein.

  • Nutz- und Zuchtschafe können nur in Begleitung einer Transportbescheinigung und eines Gesundheitszertifikates des Hoftierarztes an einen anderen Betrieb verkauft werden.

Der Transport muss auf direktem Wege, ohne Zwischenladung, vom Verkaufsbetrieb zum Ankaufsbetrieb, geschehen.

Mitgeteilt vom Ministerium für Landwirtschaft, Weinbau und die Entwicklung des ländlichen Raumes

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