Geflügelpest in Holland

Mit der kontinuierlichen Ausbreitung der Geflügelpest in Holland besteht die akute Gefahr eines Übergreifens dieser hochansteckenden Viruskrankheit auf Gebiete der Nachbarländer in Belgien und Deutschland.

Deshalb ist grösste Vorsicht geboten beim Ankauf von Zuchteiern, Eintagsküken oder anderem Geflügel aus dem Ausland.

Geflügel kann nur in Begleitung eines amtstierärztlichen Gesundheitsdokumentes nach Luxemburg eingeführt werden.

Gesundheitsatteste sind vorsorglich aufzubewahren und bei einer eventuellen amtstierärztlichen Kontrolle vorzulegen.

Ankauf von Geflügel auf den lokalen Märkten in Belgien und Deutschland ist in diesem Moment tunlichst zu vermeiden da hier keine tierärztlichen Gesundheitsatteste ausgestellt werden.

In den Geflügelbetrieben ist äusserste Vorsicht geboten um jedwede Ansteckung durch die Geflügelpest zu vermeiden.

Communiqué par le Ministère de l’Agriculture, de la Viticulture et du Développement rural

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