Gefahr eines Übergreifens der Geflügelpest auf unser Land

Mit der kontinuierlichen Ausbreitung der Geflügelpest in Holland und Belgien besteht die akute Gefahr eines Übergreifens dieser hochansteckenden Viruskrankheit auf unser Land.

Deshalb ist größte Vorsicht geboten beim Ankauf von Zuchteiern, Eintagsküken oder anderem Geflügel aus dem Ausland.

Geflügel kann nur in Begleitung eines amtstierärztlichen Gesundheits-dokumentes nach Luxemburg eingeführt werden.

Da zur Zeit jegliche Ausfuhr von Lebendgeflügel und Zuchteiern aus Holland und Belgien verboten ist, kann Lebendgeflügel im Moment nur aus den Nachbarländern Frankreich und Deutschland respektiv weitentfernten EU-Ländern eingeführt werden.

Ankauf von Lebendgeflügel auf den lokalen Märkten ist tunlichst zu vermeiden, da hier keine tierärztlichen Gesundheitsatteste ausgestellt werden.

In den Geflügelbetrieben ist äusserste Vorsicht geboten, um jedwede Ansteckung durch die Geflügelpest zu vermeiden. Es soll hier möglichst auf das Anfahren von holländischen beziehungsweise belgischen Futtermittel-lieferanten verzichtet werden.

(communiqué par le ministère de l’Agriculture, de la Viticulture et du Développement rural)

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