Die epidemiologische Untersuchung im Schweinepestfall in Buschrodt hat keinen zusätzlichen Risikoherd ausfindig gemacht, so dass ab Montag den 25. August 2003 der Schweinetransport zu je 3 anderen Betrieben wieder erlaubt ist, mit Ausnahme des ausgewiesenen Überwachungs- und Sperrgebietes.
(communiqué par le ministère de l’Agriculture, de la Viticulture et du Développement rural)