2 Ohrmarken für alle neugeborenen Schafe und Ziegen

Ab 1. September 2003 sind alle neugeborenen Schafe und Ziegen in Luxemburg mit 2 Ohrmarken zu kennzeichnen.

Diese Ohrmarken können bestellt werden beim Landwirtschaftsministerium - Abteilung SANITEL - unter der Telefonnumer 478 35 35, und werden kostenlos dem jeweiligen Tierbesitzer zugeschickt.

Diese Ohrmarken werden serienweise ausgegeben und sind nur für einen Betrieb bestimmt.

Zur Beachtung:

Alle Schafe und Ziegen müssen im Alter von 6 Wochen gekennzeichnet sein oder zumindest beim Verlassen des Betriebes.

Nur korrekt gekennzeichnete Schafe respektiv Ziegen können gehandelt oder transportiert werden.

(Mitgeteilt vom Ministerium für Landwirtschaft, Weinbau und die Entwicklung des ländlichen Raumes)

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