Lebensmittelgeschäft in Grevenmacher ohne gültige Handelsermächtigung

Bei einer Routinekontrolle der Beamten der Zollbrigade Wasserbillig in einem Lebensmittelgeschäft in Grevenmacher konnte der Betreiber keine gültige Handelsermächtigung vorlegen.

Die weiteren Ermittlungen ergaben, dass der Inhaber seit gut einem Jahr sein Geschäft betreibt, ohne im Besitz einer solchen gültigen Ermächtigung des Mittelstandsministeriums zu sein.

Auf Anordnung der Staatsanwaltschaft Luxemburg wurde Protokoll gegen den Inhaber erstellt, und dem Inhaber wurde sämtlicher Warenverkauf in seinem Supermarkt untersagt, bis die gültige Handelsermächtigung vorliegt.

(communiqué par la Direction des douanes et accises)

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