Folgende Ortschaften liegen im Sperrgebiet:
Geyershaff, Berdorf, Consdorf, Scheidgen, Echternach, Ste-Croix, Born, Boursdorf, Givenich, Herborn, Moersdorf, Mompach, Dickweiler, Girst, Hinkel, Osweiler, Rosport, Steinheim, Belair, Melickshaff, Hongeschhaff, Lauterbur, Roudenhaff, Michelshaff, Manertchen, Frombuerg, Pafebierg, Bornermillen, Girsterklaus, Michelsbierg.
Folgende Ortschaften liegen im Beobachtungsgebiet:
Bech, Jacobsbierg, Birkelheisbich, Bollendorf-Pont, Halsbaach, Kalkesbaach, Weilerbaach, Consdorf, Melicksheck, Wolpert, Aessen, Berbourg, Lellig, Langsur, Mertert, Wasserbillig, Fooscht, Lilien.
Im Sperrgebiet und im Beobachtungsgebiet sind alle Bienenvölker als faulbrutverdächtig anzusehen und sind schnellstmöglich der Veterinärverwaltung mitzuteilen. Um eine weitere Verschleppung der Seuche vorzubeugen, dürfen keine Bienenvölker aus der Sperrzone herausgebracht werden und nur mit Bewilligung der Veterinärverwaltung eingebracht werden.
Des Weiteren ist das Ausführen von Waben, Beuten und mit Bienen in Kontakt gekommenem Material aus der Sperrzone untersagt.
Alle Bienenvölker in der Sperrzone werden einer amtlichen seuchenpolizeilichen Kontrolle in Bezug auf die amerikanische Faulbrut unterzogen.
In der Beobachtungszone ist das Verbringen von Bienenvölkern nur nach Bewilligung der Veterinärverwaltung durchzuführen.
Bei Nichtbeachten der vorgesehenen Maßnahmen werden, laut Artikel 84 des modifizierten Tierseuchengesetzes vom 29. Juli 1912, die bezüglichen Bienenvölker ohne Entschädigung zerstört.
Die wichtigsten klinischen Symptome der amerikanischen Faulbrut sind:
- lückenhaftes Brutnest;
- eingesunkene, löchrige, feucht glänzende Zelldeckel;
- breiige, kaffeebraun verfärbte, fadenziehende Masse in Brutzellen (siehe Streichholzprobe);
- leimartiger Geruch;
- fest sitzende Schorfe in ehemaligen Brutzellen;
- des Weiteren sollen stehengebliebene, verdeckelte Zellen, in denen sich abgestorbene Maden oder Reste davon befinden, Anlass für genauere Untersuchungen geben.
(communiqué par le ministère de l'Agriculture, de la Viticulture et du Développement rural)