Neuregelung der deutschen Rechtschreibung im luxemburgischen Schulsystem

Auf der Grundlage der Entscheidungen der Kultusministerkonferenz der Bundesrepublik Deutschland vom 2. Juni 2005 und der zuständigen Behörden in Österreich und der Schweiz betreffend die Rechtschreibreform gelten für den Gebrauch der deutschen Schriftsprache in den Schulen Luxemburgs ab Schulbeginn 2005 folgende Richtlinien:

  1. Die Neuregelung der deutschen Rechtschreibung, wie sie sich aus der deutschen amtlichen Regelung ergibt, ist die verbindliche Grundlage des Rechtschreibunterrichtes an allen luxemburgischen Schulen.

  2. Am 31.07.2005 endet die Übergangsfrist. Schreibweisen, die nicht der Neuregelung entsprechen, werden ab dem 15.09.2005 als Fehler bewertet. In einigen Bereichen, in denen der Rat für deutsche Rechtschreibung seine Beratungen noch nicht abgeschlossen hat, wird bei der Bewertung weiterhin Toleranz geübt. Dies betrifft die Getrennt- und Zusammenschreibung, Worttrennung und Interpunktion. Die Übergangszeit wird in diesen Bereichen bis zu einer abschließenden Regelung verlängert, das heißt, die alte Schreibweise wird bis auf Weiteres nicht als falsch bewertet.

  3. Der aktuelle Stand des Regelwerks und des Wörterverzeichnisses ist im Internet (unter www.ids-mannheim.de/reform/ bzw. unter www.rechtschreibkommission.de) und im Buchhandel zugänglich.

Die Ministerin für Erziehung und Berufsausbildung,
Mady Delvaux-Stehres

(communiqué par le ministère de l'Éducation nationale et de la Formation professionnelle)

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