Vogelpest: Aufstallpflicht des Hausgeflügels im ganzen Land aufgehoben

Mit dem Ende der Migrationszeit der Zugvögel vermindert sich die Ansteckungsgefahr gegenüber der Vogelpest für unser Hausgeflügel. So ist dann auch ab dem 15. Dezember 2005 die Aufstallpflicht des Hausgeflügels im ganzen Land aufgehoben.

Zu empfehlen ist aber weiterhin:

  • Futter und Trinkwasser im Geflügelstall zu verabreichen;
  • die hygienischen Haltungsbedingungen zu beachten;
  • den Gesundheitszustand des Geflügels zu überwachen und bei anhaltenden Krankheitszeichen den Tierarzt zu kontaktieren.

Märkte mit Lebendgeflügel sowie Geflügelschauen sind, gemäß europäischer Regelung, weiterhin bis zum 31. Mai 2006 untersagt.

Ausnahmsweise können Geflügelschauen unter folgenden Voraussetzungen von der Veterinärverwaltung erlaubt werden:

  • Anfrage einer Genehmigung für die Geflügelausstellung bei der Veterinärverwaltung;
  • Mitteilung an die Veterinärverwaltung der Geflügelaussteller mit Angabe der genauen Adressen.

Internationale Geflügelschauen sind nicht gestattet.

Weiterhin geht die Bitte an die Personen welche in Luxemburg Geflügel halten und betreuen dies, insofern es noch nicht geschehen ist, der Veterinärverwaltung mitzuteilen und zwar mit Angabe der Geflügelart und deren Anzahl. Diese Anmeldungen können unter folgenden Telefonnummern gemacht werden: 478 2539; 478 2538; 478 3533 oder 478 3527 respektiv über Fax unter der Nummer 40 75 45.

Diese Angaben sind wichtig im Vorfeld einer eventuellen Vorbeugeimpfung des Geflügels.

(communiqué par le ministère de l'Agriculture, de la Viticulture et du Développement rural)

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