Vogelgrippe: Vorbeugemaßnahmen beim Umgang mit Geflügel und Geflügelprodukten

Der Ausbruch der Vogelgrippe wurde bis jetzt in folgenden Ländern festgestellt: Indonesien, Kambodscha, Kasachstan, Kroatien, Laos, Malaysia, Mongolei, Nordkorea, Pakistan, Rumänien, Russland, Thailand, Ukraine, Vietnam, Volksrepublik China einschließlich Hongkong sowie in der Türkei.

Die rasante Ausbreitung der Vogelgrippe in der Türkei gibt Anlass, ein weiteres Mal auf die hierzulande bestehenden Vorsichtsmassnahmen gegenüber dieser Geflügelkrankheit einzugehen.

In Luxemburg wurden seit Oktober 2005, 110 Wildvögel und 120 Hausgeflügel auf Vogelgrippe untersucht, mit negativem Laborresultat.

In der gesamten europäischen Gemeinschaft sind in derselben Zeitspanne 25.000 Wildvögel auf Vogelgrippe untersucht worden, alle mit negativem Befund, so dass zum jetzigen Zeitpunkt die Europäische Union nicht von der Vogelgrippe befallen ist.

Damit unseren Gegenden weiterhin frei bleiben von der Vogelgrippe sind folgende Vorbeugemaßnahmen zu beachten:

  • Der Seuchenerreger wird von infizierten Tieren weitergegeben, kann aber auch über Geflügelprodukte oder andere kontaminierte Gegenstände aus infizierten Gebieten übertragen werden. Aus diesem Grunde dürfen keine Geflügel und keine Geflügelprodukte aus Drittländern, und besonders aus den mit der Vogelgrippe befallenen Ländern, eingeführt werden. In diesen Reiseländern sind direkte Tierkontakte zu vermeiden und ist auf den Besuch von Geflügelmärkten zu verzichten. Geflügelfleisch und Geflügelprodukte sind nur in gekochtem oder durchgebratenem Zustand zu verzehren. (siehe auch Mitteilung des Gesundheitsministeriums vom 11. Januar)
  • Die Geflügelhalter hierzulande sind gehalten:
    • beim Zukauf von Tieren äußerste Vorsicht aufzubringen;
    • nur Tiere aus dem Ausland zu kaufen, für welche ein tierärztliches Zertifikat vorliegt;
    • strikte Hygiene zu beachten, jegliche Ungeziefer wie Ratten und Mäuse zu bekämpfen (indirekte Virusüberträger);
    • Desinfektionsvorrichtungen bei Ein- und Ausgang des Stalles respektiv des Betriebes vorzusehen;
    • den Gesundheitszustand des Geflügels genauestens zu überwachen und bei Krankheitsanzeichen den Tierarzt zu kontaktieren;
    • Futter und Trinkwasser im Geflügelstall zu verabreichen;
  • Märkte mit Lebendgeflügel sind untersagt und Geflügelschauen können nur unter bestimmten sanitären Voraussetzungen durchgeführt werden.

Das Landwirtschaftsministerium und die Veterinärbehörden werden die Entwicklung der Situation genauestens verfolgen und, falls nötig, voraussichtlich im Frühjahr während der Zugvögelwanderung, gemeinsam mit den Nachbarländern, die Aufstallpflicht wieder einführen.

(communiqué par le ministère de l'Agriculture, de la Viticulture et du Développement rural)

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