Mesures de précaution relatives à la grippe aviaire

Mit dem bevorstehenden Herbstanfang überfliegen die Zugvögel bei ihren Flügen von Ost- und Nordeuropa nach Süden gebietsweise unser Land und können somit eine mögliche Vogelgrippeansteckungsgefahr für unser Hausgeflügel darstellen.

Das endemische Auftreten der Vogelgrippe in weiten Teilen Asiens und Osteuropas stellt einen dauernden Gefahrenherd für die Vogelwelt dar und gegebenenfalls für das Auftreten einer eventuellen Pandemie.

In einer ersten Phase gilt es nunmehr, dementsprechend verstärkte Vorsichtsmassnahmen gegenüber einer etwaigen Übertragung der Vogelpest auf das Hausgeflügel zu ergreifen. Diese Maßnahmen gelten insbesondere in Flussniederungen und Feuchtgebieten, welche von den Zugvögeln vorwiegend als Rastplätze benutzt werden. In diesen Gebieten werden zusätzliche Untersuchungsproben vorgenommen und für die Geflügelhaltungen gelten folgende Empfehlungen:

  1. Die Geflügelhaltung ist so zu gestalten, dass jeder direkte oder indirekte Kontakt mit lebenden Wildvögeln verhindert wird.
  2. Futter und Trinkwasser müssen im Geflügelstall verabreicht werden oder aber in einer Vorrichtung, welche den Wildvögeln keinen Zugang ermöglicht.
  3. Der Gesundheitszustand des Geflügels ist genauestens zu überwachen und bei Krankheitszeichen ist ein Tierarzt zu kontaktieren.
  4. Der Ankauf von Geflügel ist nur bei anerkannten Züchtern zu tätigen, wo eine amtliche Gesundheitszertifizierung vorliegt.
  5. Märkte mit Lebengeflügel sowie Geflügelschauen unterliegen einer Genehmigung der Veterinärverwaltung.

Um bei einem möglichen Ausbruch der Geflügelgrippe in Luxemburg unserem Hausgeflügel einen optimalen Schutz zu gewähren, wie zum Beispiel eine Impfaktion, ist jede Art von Vögel- und Geflügelhaltung der Veterinärverwaltung mitzuteilen und zwar unter der Telefonnummer:

478 2539 oder 478 3533
oder über die Faxnummer 407545

Die zuständigen Stellen behalten sich zusätzliche oder verschärfte Maßnahmen für die nächsten Wochen vor, je nach Entwicklung der Lage und je nach Risikoabschätzung.

(communiqué par le ministère de l'Agriculture, de la Viticulture et du Développement rural)

Dernière mise à jour