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Mitteilung an die Milchproduzenten
Diese Erhöhung der einzelbetrieblichen Referenzmenge erfolgt auf Grund einer Entscheidung des EU-Landwirtschaftsrates vom 20. November 2008, welche durch großherzogliche Verordnung vom 12. Februar 2009 in Luxemburg umgesetzt wurde.
Die auf EU-Ebene beschlossene progressive Quotenerhöhung von jeweils 1 Prozent für die Quotenjahre 2009/10 bis 2013/14 ist in den vergangenen Monaten von verschiedenen Bauernverbänden wegen der augenblicklich schwierigen Lage auf dem Milchmarkt stark kritisiert worden.
Eine detaillierte Analyse ergibt jedoch, dass die derzeit äußerst volatile Verfassung des Milchmarktes nicht durch die vom EU-Agrarrat beschlossene Quotenerhöhung hervorgerufen worden ist, sondern dass der Verfall der Milcherzeugerpreise hauptsächlich durch die weltweite Wirtschaftskrise ausgelöst worden ist.
In diesem Zusammenhang muss darauf hingewiesen werden, dass die Milchproduktion in der Europäischen Union, trotz der im abgelaufenen Quotenjahr vorgenommenen 2,5 prozentigen Quotenaufstockung, 1 bis 2 Prozent unter der Produktion des Vorjahres liegt und in einer Vielzahl von Mitgliedstaaten die verfügbare Quote zum Teil erheblich unterliefert worden ist. Die vorliegenden Produktionsdaten und Statistiken verdeutlichen somit, dass zur Zeit weniger Milch auf dem europäischen Milchmarkt anfällt als im Frühjahr 2008 wo der Milchmarkt noch im Gleichgewicht war.
Hauptgrund für die augenblickliche Schwächephase des Milchmarktes ist somit eindeutig der durch die Weltwirtschaftskrise verursachte stark rückläufige Absatz von Milchprodukten (insbesondere von Käse) auf dem Weltmarkt, verursacht durch den Zusammenbruch des Konsums.
Laut Berechnungen der EU-Kommission wird sich die für das laufende Quotenjahr beschlossene Quotenerhöhung von 1 Prozent, wegen der nicht vollständigen Ausnutzung der nationalen Referenzmenge in zahlreichen Mitgliedsstaaten, voraussichtlich nur unwesentlich auf die gesamte EU-Milchproduktion auswirken.
Um die definitive Auswirkung der beschlossenen Quotenerhöhung auf den Milchmarkt genauer beurteilen zu können wurde die EU-Kommission beauftragt vor dem 31. Dezember 2010 dem EU-Rat sowie dem EU-Parlament einen Bericht über die Entwicklung des Milchmarktes und die sich daraus ergebenden Schlussfolgerungen vorzulegen.
Luxemburg hat unter dieser Massgabe der vorerwähnten Quoten-Aufstockung, welche von den EU-Landwirtschaftministern am 20. November 2008 mehrheitlich beschlossen wurde, ebenfalls zugestimmt.
Seit Einführung der Milchquotenregelung verfügt Luxemburg nämlich über zu niedrige Produktions-Rechte; dieser Tatbestand führt regelmäßig dazu, dass die nationale Referenzmenge überschritten wird und die luxemburgischen Milcherzeuger hierfür mehr oder minder hohe Strafabgaben nach Brüssel entrichten müssen, während ihre Berufskollegen in den Nachbarländern in den letzten Jahren immer öfter ohne solche Abgaben auskommen.
Luxemburg hat seine Zustimmung jedoch letztendlich auch von einer Abänderung der Fettkorrektur-Regelung, welche hierzulande mittlerweile mit 5,21 Prozent bei der Jahres-Endabrechnung zu Buche schlägt, abhängig gemacht.
Die in der Zwischenzeit in Kraft getretene Änderung sieht für die verbleibenden sechs Quotenjahre eine Halbierung der Fettkorrektur vor. Ab dem Quotenjahr 2009/10 wird der Fettkorrektur-Faktor, mittels welchem die Milchanlieferungen an die Molkerei am Ende des jeweiligen Quotenjahres angepasst werden, von derzeit 0,18 Prozent auf 0,09 Prozent halbiert.
Für die luxemburgischen Milchproduzenten stellt diese Änderung eine wesentliche Verbesserung dar, da sie hierdurch die Möglichkeit bekommen im laufenden Quotenjahr 2009/10 zusätzlich zur Quotenerhöhung von 1 Prozent durchschnittlich zirka 2,5 Prozent mehr Milch an die Molkerei abzuliefern ohne dass sie hierfür eine Superabgabe entrichten müssen.
Diese Änderung gilt lediglich im Falle einer positiven Fettkorrektur. Für Produzenten mit negativer Fettkorrektur bleibt der momentan geltende Korrekturfaktor von 0,18 Prozent weiterhin in Kraft.
Wir verstehen die große Besorgnis der Milchproduzenten über die derzeitige Verfassung des Milchmarktes und teilen die Meinung, dass alles unternommen werden muss, um dem derzeitigen Preisverfall schnellstens Einhalt zu gebieten. Daher hat Luxemburg gemeinsam mit vielen anderen Mitgliedsstaaten im Agrarministerrat darauf gedrängt, dass die Europäische Kommission alle zur Verfügung stehenden Hebel in Bewegung setzt, um den Milchmarkt wieder ins Gleichgewicht zu bringen.
(communiqué par le ministère de l’Agriculture, de la Viticulture et du Développement rural)