Notwendigkeit der Dopingkontrolle

Doping im Sport ist und bleibt ein Thema sowohl in der internationalen wie auch in der nationalen Sportpresse (siehe unter anderem die Ausgaben des Tageblatts vom 15. Mai 2014 und 30. Juli 2014).

Privat-und Intimsphäre des Sportlers besser respektieren

Die effiziente Bekämpfung des Dopings im Sport setzt unter anderem ein Kontrollsystem voraus, das so wenige Schlupflöcher wie möglich bietet. Die vom Spitzensportler geforderte Angabe seines Aufenthaltsortes über drei Monate zwecks Ermöglichung einer unangemeldeten Kontrolle, sowie ein einwandfreier Ablauf der Kontrolle selbst stellen die Eckpfeiler einer wirkungsvollen Kontrolle. Diese zwei Aspekte sind in der Vergangenheit vermehrt zur Zielscheibe der Kritik von aktiven oder ehemaligen Sportlern geworden, die eine Verletzung ihrer Persönlichkeitsrechte beklagen. Das Meldesystem, oft als elektronische Fußfessel verschrien, verstoße gegen nationales und europäisches Datenschutzrecht und die Sichtkontrolle beim Urinieren des Sportlers, wobei man männlichen und weiblichen Athleten auf das Geschlechtsteil schaue während sie urinieren, sei unverhältnismäßig und demütigend zugleich. Alsdann fordern sie ein Kontrollsystem das die Privat-und die Intimsphäre des Sportlers besser respektieren würde.

Der einem Elitekader des COSL zugehörige Sportler ist angehalten, drei Monate im vorab über das sogenannte ADAMS-System für jeden Tag eine Zeitspanne von einer Stunde einzugeben, zu der er an einem bestimmten Ort für eine Dopingkontrolle erreichbar sein muss. Er kann diese Stunde frei angeben, sie bewegt sich in der Praxis oft zwischen 6.00 und 7.00 Uhr, da während dieser Zeitspanne jeder Sportler in der Regel zu Hause anzutreffen ist, ehe er zum morgendlichen Training aufbricht oder seinen Arbeitsplatz aufsucht. Die nationale Datenschutzbehörde hat der Erhebung persönlicher Daten des Sportlers zugestimmt. Die eingespeisten Daten genauso wie die Auskünfte über den Aufenthaltsort stammen vom Sportler selbst. Letztere können vom Sportler bis zum Ende des Vortages zu jeder Zeit angepasst werden. Offene Proteste gegen diese Prozedur zielen auf die Einschränkung der Bewegungsfreiheit. Sie sind aber eher selten.

Der Ablauf der Kontrolle ist genauestens geregelt

Was nun den Ablauf der Kontrolle selbst betrifft, ist festzuhalten dass dieser im internationalen Standard für die Kontrollen genauestens geregelt ist. Für die Durchführung gelten sowohl für den Sportler als auch für den dafür ausgebildeten Kontrolleur bestimmte Regeln, welche sich in Rechten und Pflichten ausdrücken.

Die Abgabe von Urin unter Sichtkontrolle stellt zugegebenermaßen einen Einschnitt in die Intimsphäre des Sportlers dar. Das Entblößen vor dem Kontrolleur kann das Schamgefühl verletzen und ist sicherlich gewöhnungsbedürftig. Da aber einige Sportler in der Vergangenheit mit Fremdurin betrogen haben, ist diese Vorgehensweise unumgänglich. Um jeden Betrug auszuschließen, muss die uneingeschränkte Sicht des Kontrolleurs gegeben sein.

Ziel der Chancengleichheit aller Teilnehmer

Die Dopingkontrolle verfolgt nicht zuletzt das Ziel der Chancengleichheit aller Teilnehmer an einem Wettbewerb zu gewährleisten und dient dem Schutz der im Sinne des Fair-Play antretenden Athleten. Leider zeigt die Erfahrung der Vergangenheit, dass unehrliche Sportler jede Lücke des Kontrollvorgangs konsequent ausnützen um zu betrügen. Bei allem Verständnis für die Belange der Sportler, ist die Dopingbekämpfung ohne gewisse Eingriffe in die Privatsphäre einfach nicht denkbar. Eine Infragestellung und die damit eventuell verbundene Aushöhlung des Kontrollsystems sind gleichbedeutend mit Rückschritt im Kampf gegen Doping.

Für einiges Aufsehen sorgte in den vergangenen Tagen die Suspendierung eines Radsportlers durch den Conseil de discipline contre le dopage. Die Berufung gegen das Urteil wurde abgewiesen, da sie an die falsche Instanz gerichtet war. Der Fall wurde, wie auch Liz May in ihrem Kommentar einräumte, korrekt und regelkonform behandelt.  

Communiqué par l’Agence luxembourgeoise antidopage (ALAD)