Pressekonferenz zur Situation des Trinkwassers

1)      Situation

  • In Folge der unfallbedingten Einleitung der Substanz „Metazachlor“ in einen Zulauf des Obersauer-Stausees wurde systematischer nach dieser Substanz und ihrer Abbauprodukte gesucht;
  • Gestern wurde bei Messungen des Wasserwirtschaftsamts das Abbauprodukt der Substanz zum ersten Mal im Grundwasser detektiert: an der Tiefenbohrung „Schaedhaff“, die von SEBES im Zuge der Ersatzlösung provisorisch genutzt wird;
  • Einer Erklärung für diese Belastung in sehr tiefen Regionen (mehrere hundert Meter) kann darin liegen, dass nach neuesten Erkenntnissen die Substanz extrem mobil ist, sich leicht mit dem Wasser vermischt, rasch verbreitet und im Grundwasser sehr langsam abbaut;
  • Nach dem Fund wurden gestern über Nacht im Wasserwirtschaftsamt verfügbare Proben von Quellen gemessen, die aufgrund ihrer Lage (Untergrund und bewirtschaftete Oberfläche) auch betroffen sein könnten. Zusätzlich hat SEBES im eigenen Verteilungsnetz weitere Proben genommen, um eine erste Einschätzung über die geographische Streuung der Belastung zu bekommen;
  • Festgestellt wurde, dass der EU-Grenzwert, der allgemein für Pestizide und deren Abbaustoffe gilt (100 Nanogramm pro Liter), oft deutlich überschritten wird;
  • Dies bedeutet, dass das betroffene Wasser rechtlich nicht mehr den EU-Trinkwassernormen entspricht;
  • Gesundheitlich geht von dieser Substanz in den nachgewiesenen Konzentrationen keine direkte Gefahr aus: Selbst bei einer permanenten Aufnahme bestehen auch für besonders sensible Bevölkerungsgruppen, wie Kleinkinder keine gesundheitlichen Risiken. Generell besteht für Säugetiere kein gesundheitliches Problem; 

2)      Kurzfristige Massnahmen

  • Die SEBES teilt mit, dass ab heute aus der Talsperre wieder aufbereitetes Trinkwasser in das luxemburgische Trinkwassernetz eingespeist wird, welches sämtlichen strengen Parameterwerten der Luxemburger Trinkwasserverordnung („Règlement grand-ducal du 7 octobre 2002 relatif à la qualité des eaux destinées à la consommation humaine“) entspricht. Die Messungen der vergangenen Tage haben gezeigt, dass die im Stauseewasser gemessenen Pestizidrückstände in der verbesserten Aufbereitung wirksam eliminiert werden;
  • Wie die Prozedur im grossherzoglichen Trinkwasserreglement es vorschreibt, können die für Trinkwasser zuständigen Minister Dieschbourg und Mutsch auf Antrag der betroffenen Trinkwassersyndikate und Gemeinden (SES, SER und Gemeinde Contern nach derzeitigem Kenntnisstand) zeitlich begrenzte Ausnahmeregelung für die Gültigkeit des strengen EU-Grenzwertes entscheiden. Diese Massnahme ist in der EU-Trinkwasserdirektive vorgesehen, auf Dauer begrenzt und muss der EU-Kommission zusammen mit einem Aktionsplan notifiziert werden. In diesem Aktionsplan müssen technische Massnahmen stehen, wie der Grenzwert wieder erreicht werden kann. Diese Ausnahmeregelung wird heute erteilt;
  • Zusätzlich wird das Pestizid-Messprogramm auf weitere, für die Trinkwasserversorgung Luxemburgs unverzichtbare Grundwasserquellen und -bohrungen ausgeweitet, um ein Gesamtbild der Belastung zu erhalten.

3)      Langfristige Massnahmen

  • Aufgrund der Belastung des Grundwassers erwägt die Regierung ein Verbot des Einsatzes von Metazachlor;
  • Eine Anpassung des Pflanzenschutzmittelgesetzes, das derzeit in der Chamber beraten wird, muss angestrebt werden;
  • Strengere Auflagen in Bezug auf den Pestizideinsatz in den Wasserschutzgebieten sind notwendig;

Die Ausweisung von Trinkwasserschutzzonen wird vorangetrieben.

 

4)      Information der Gemeinden und der Bevölkerung

  • Alle Gemeinden wurden heute über eine „circulaire ministérielle“ informiert;
  • Eine Hotline wurde eingerichtet, über die sich die Bevölkerung informieren kann: 8002 80 80

Communiqué par le ministère du Développement durable et des Infrastructures / Département de l’environnement et par le ministère de la Santé

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