Mitteilung im Rahmen der Vogelgrippe

Nachdem einige Länder während der letzten Wochen Fälle von hochpathogenem aviärem Influenza-virus H5N8 (Vogelgrippe) bei Wildvögeln gemeldet hatten, werden seit einer Woche auch Fälle dieser Vogelgrippe in Geflügelbeständen in verschiedenen Ländern festgestellt. In Luxemburg wurde bis zum jetzigen Zeitpunkt noch kein Fall diagnostiziert.

Damit unsere Geflügelbestände weiterhin von der Vogelgrippe verschont bleiben, sind folgende Maßnahmen zu beachten. Zusätzlich zur obligatorischen Einstallung sind die Geflügelhalter hierzulande gehalten:

  • beim Zukauf von Tieren äußerste Vorsicht walten zu lassen;
  • aus dem Ausland nur Tiere zu kaufen, für welche ein tierärztliches Zertifikat vorliegt;
  • die Biosicherheit der Betriebe strengstens zu beachten (Bekämpfung von Ungeziefer und Schädlingen, Vermeidung der direkten und indirekten Kontakte zu Wildvögeln);
  • Desinfektionsvorrichtungen beim Eingang des Stalles vorzusehen;
  • die Vermeidung des Eintritts in die Ställe von unbefugten Personen;
  • die Überwachung des Gesundheitszustandes des Geflügels; bei Krankheitszeichen oder abnormalen Todesfällen sollte der Tierarzt unverzüglich kontaktiert werden.

Die Veterinärverwaltung überwacht die Entwicklung der Vogelgrippe in den umliegenden Ländern und wird regelmäßig über den Verlauf der Krankheit und die beschlossenen Maßnahmen informieren.

Communiqué par le ministère de l’Agriculture, de la Viticulture et de la Protection des consommateurs

Organisation

Ministère de l'Agriculture, de la Viticulture et de la Protection des consommateurs