Vogelgrippe Typ H5N8

Die Vogelgrippe vom Typ H5N8 breitet sich weiter in mehreren europäischen Mitgliedsstaaten aus. Inzwischen wurden die ersten Fälle dieser Seuche in den angrenzenden deutschen Regionen um Trier und im Saarland entdeckt.

Angesichts des Auftauchens der Vogelgrippe vom Typ H5N8 in der Region Trier und der weiteren Ausbreitung der Seuche, welche sowohl Zuchtbetriebe als auch die Wildbestände befällt, erinnern wir hiermit noch einmal an die seit November bestehenden Vorschriften:

  • zum Schutz der Geflügelzüchter sind alle professionellen Halter verpflichtet Ihre Tiere im Stall zu halten. Privathaltern wird dringend geraten, ihre Tiere ebenfalls einzustallen um die Ansteckungsgefahr durch infizierte Wildvögel zu reduzieren;
  • um eine Infektion des Futters durch das Virus zu verhindern ist es untersagt Geflügel oder Vögel im Freien zu füttern oder zu tränken;
  • jeder ungewöhnliche Tod von Geflügel oder Vögeln ist unverzüglich an die Veterinärverwaltung zu melden: Tel. (+352) 24 78 25 39, E-mail: info@asv.etat.lu.

Das Virus ist aktuell noch nicht in Luxemburg nachgewiesen worden.

Wir erinneren noch einmal daran, dass durch den Verzehr von Eiern oder Geflügelfleisch keinerlei Ansteckungsrisiko für den Menschen besteht.

Communiqué par le ministère de l’Agriculture, de la Viticulture et de la Protection des consommateurs

Organisation

Ministère de l'Agriculture, de la Viticulture et de la Protection des consommateurs