Verbatim de la conférence de presse donnée par Jean-Claude Juncker à l'issue du Conseil Ecofin de Lisbonne (en langue allemande)

- seule la parole prononcée fait foi-

....in Sachen europäische Steuerpolitik sagen. Wir diskutieren hier, nicht zum ersten Mal, über das Sparpaket, das wir am 1. September '97 im Ecofin-Rat verabschiedet haben. Dieses Steuerpaket besteht aus zwei Teilen: Verhaltenskodex in Sachen Kampf gegen den unfairen Steuerwettbewerb und einige Grundregeln in punkto Kapitalertragsbesteuerung. Wir legen großen Wert darauf, dass beides auf der Tagesordnung bleibt, das gesamte Steuerpaket also, und dass die beiden Themenbereiche, Verhaltenskodex gegen unfairen Steuerwettbewerb und Kapitalertragsbesteuerung gleichrangig und gleichwertig vom Rat behandelt werden. Wenn ich das recht sehe wird zur Zeit nicht nur im Pressesaal hauptsächlich das Thema Kapitalertragsbesteuerung abgehandelt und im Rat nicht wirklich verhandelt. Über das Thema Verhaltenskodex gegen unfairen Steuerwettbewerb wird weniger geredet, deshalb möchte ich davon reden, um zu sagen, dass die luxemburgische Delegation mit denen unter der Rubrik Luxemburg aufgelisteten Beispielen unfairen Steuerwettbewerbes einverstanden ist, und dass wir gerne hätten, dass alle andern auch erwähnten Staaten in dieser Auflistung dieses auch zum Ausdruck bringen, dass sie mit den zurückbehaltenen Beispielen, Themen einverstanden sind, daran fehlt es bislang, soweit ich feststellen konnte, hat heute morgen, mit Ausnahme des luxemburgischen, nur noch ein anderer Finanzminister kundgetan, er könnte mit dieser Liste leben. Es wäre gut, wenn hier eine etwas breitere ökumenische Begeisterung aufkäme. Im übrigen wäre dies alles einfacher, wenn wir uns darüber zu verständigen wüssten, wie denn das "roleback" in Sachen Verhaltenskodex organisiert werden sollte, weil es reicht ja nicht nur Beispiele aufzulisten, es reicht nicht nur, dass die Staaten, was sie bislang nicht getan haben, sich mit der Auflistung einverstanden erklären, wir müssen ja auch wissen, was wir denn in den verschiedensten Teilbereichen des Unternehmersteuerrechtes tun müssen und zu tun gedenken, wie wir uns zu verhalten haben und wie gemeinsam überprüft werden kann, dass jeder auch das richtige tut. Gibt es in Sachen Verhaltenskodex keinen Fortschritt, kann es auch keinen Forschritt in Sachen Kapitalertragsbesteuerung geben, beides gehört zusammen.

In Sachen Zinsbesteuerung ist die aktuelle Lage ja die, dass wir in Europa die nicht Gebietsansässigen zinssteuermäßig nicht erfassen wollen. Ich lese regelmäßig mit abnehmender Betrübnis, dass von dem Steuerparadies Luxemburg diesbezüglich geredet wird, umso glücklicher bin ich zum wiederholten Male sagen zu dürfen, dass es 15 Steuerparadiese diesbezüglich in der Europäischen Union gibt, weil mit partieller Ausnahme Portugals alle 14 Staaten Nichtgebietsansässige zinssteuermäßig nicht besteuern, im übrigen auch in einigen Mitgliedsländern, die lärmende Parlamentarier aussenden, um Meinungen über andere Länder zu verfassen. Wir hätten gerne, was Luxemburg anbelangt, dass wir nach erfolgter Einigung in Europa eine Zinssteuerregelung auch für Nichtgebietsansässige finden, das heißt, dass das Kapital überall in Europa unabhängig vom Wohnort des Steuerpflichtigen erfasst wird. Deshalb waren wir '97 sehr daran interessiert unter luxemburgischem Ratsvorsitz in Sachen Steuerharmonisierung vom Fleck zu kommen. Eigentlich meint Steuerharmonisierung ja, dass wir überall in Europa eine Steuermindestnorm zur Anwendung kommen lassen, die von niemandem unterschritten werden darf, die aber nach oben von jedem überschritten werden darf, was die Festlegung des anzuwendenden Steuersatzes anbelangt, weil diese Haltung Mindeststeuernorm in Europa nicht durchzusetzen war, weil wir Rücksicht nehmen mussten auf die, die nicht Steuerharmonisierung wollten, sondern Steuerfluchtvermeidung, was generell dasselbe ist, im Detail aber überhaupt nicht dasselbe ist, haben wir uns '97 dazu bereit erklärt, das sogenannte Koexistenzmodell noch einmal aus der Kiste hervorzukramen. Das Koexistenzmodell meint, Informationsaustausch für die Staatengruppe A, Quellensteuerregelung für die Staatengruppe B, im Regelfall für die Staaten, die über ein Bankgeheimnis verfügen.

Wir haben also '97 schon einen großen Schritt auf die Länder gemacht, die mit einer Quellensteuerregelung nicht leben können, und deshalb '97 schon einen großen Schritt weg von der Grundidee Mindeststeuernorm überall in Europa. Beschlusslage ist: Das Koexistenzmodell wird durchgeführt, die einen Länder bewegen sich in Richtung Informationsaustausch, die andern in Richtung Quellensteuer. So neu war das '97 auch nicht, weil am 25. Oktober '93, ich bin der einzige im Saal, der damals auch schon dabei war und deshalb auch der einzige, der sich daran noch sehr genau zu erinnern weiß, hatten wir schon mal festgelegt, dass wir uns auf ein Koexistenzmodell zubewegen sollten und festgelegt, keine der beiden Optionen, Informationsaustausch oder aber Quellensteuer sollten privilegiert und bevorzugt behandelt werden, sondern sollten gleich in Angriff genommen werden. Hätten wir damals beschließen wollen, weil wir der Meinung gewesen wären, Informationsaustausch wäre der einzige Weg, dann hätten wir das ja wohl beschlossen, wir haben das aber nicht beschlossen, sondern das Koexistenzmodell festgelegt, dieses Koexistenzmodell haben wir im Dezember '99 in Helsinki noch einmal bestätigt, weil auf meine Frage hin an den Ratsvorsitzenden und an den zuständigen Kommissar im Europäischen Rat, ob das Koexistenzmodell nicht bedroht wäre durch die Helsinkifestlegung wurde mir geantwortet, es bliebe bei dem Beschluss des Ecofin-Rates vom 1. Dezember '97 sprich beim Koexistenzmodell. Deshalb können die, die hier wirklich an einem Kompromiss Interesse haben, sich nur auf der Grundlage dessen bewegen, was wir '97 festgelegt haben, also Informationsaustausch oder aber Quellensteuerregelung.

Was die Art der Quellensteuer anbelangt, die im Rahmen des Koexistenzmodells zur Anwendung kämen müsste, hat bis heute noch nicht auch nur eine Minute Debatte im Ministerrat der Finanzminister gegeben. Luxemburg hat vorgeschlagen, dass man auf dem Wege der Abgeltungssteuer dieser Frage näher kommen konnte, weil wir sehr an einer finanzplatzschonenden Lösung interessiert sind, und wir sind im übrigen der Auffassung, dass diejenigen, die sich in Richtung Informationsaustausch bewegen, sich nicht so sehr Sorgen machen sollten über die Höhe des festzulegenden Steuersatzes im Quellensteuermodell, sondern über die Substanz der gelieferten Informationen, wenn sie denn für Informationsaustausch optieren, ich würde es nicht sehr gerne sehen, dass in Ländern mit Quellensteuer oder mit Abgeltungssteuer effektiv Steuern entrichtet werden, und dass in Ländern, die für den Informationsaustausch sich aussprechen mangels substanzieller Informationen es zu einer nur sehr geringen Besteuerung oder zu einer auf null hin tendierenden Besteuerung kommen könnte.

Nun höre ich, ich lese und es wird mir berichtet, dass einige sehr intensiv in Sachen Bankgeheimnis unterwegs sind. Bei einigen habe ich den Eindruck, die Reise nach Lissabon hätte nur stattgefunden, um über das Bankgeheimnis reden zu können. Der Moment, wo die Debatte über das Bankgeheimnis abgeschlossen wurde, war im Dezember '97, weil an dem Tag haben wir uns über das Koexistenzmodell verständigt. Wer jetzt denkt, die Geschäftsgrundlage ändern zu können und uns in eine Debatte über die Abschaffung des Bankgeheimnisses drücken zu können, der irrt sich. An diesem Spiel hat niemand zu gewinnen. Wer sich vorstellt, Luxemburg würde ohne Not, sang und klanglos das Bankgeheimnis zur Disposition stellen, der irrt sich gewaltig. Und weil ich weiß, dass jeder das weiß, weiß ich auch, wieso der Versuch pausenlos dieser Tage unternommen wird. Wenn dieses Steuerpaket scheitert, scheitert es an denen, die das Koexistenzmodell verlassen möchten.

Unsere Absicht bleibt, so schnell wie möglich, wenn nur irgendwie möglich unter portugiesischer Ratspräsidentschaft das Steuerpaket zu einem Abschluss zu bringen. Diesen Abschluss kann es nur geben, wenn Einvernehmen herrscht in Sachen Verhaltenskodex gegen unfairen Steuerwettbewerb und wenn wir das Koexistenzmodell in Sachen Kapitalertragsbesteuerung nicht verlassen. In Sachen Kapitalertragsbesteuerung, Zinsbesteuerung ist hinzuzufügen, dass dem Umgang mit Drittstaaten und mit abhängigen Gebieten besondere Bedeutung zukommt. Um sich vorzustellen, Luxemburg, Belgien und Österreich, andere, es gibt noch einige, würden das Bankgeheimnis aufgeben, ohne dass wir über die Fragen eine überprüfbare Verständigung mit Drittstaaten oder mit abhängigen Gebieten erzielt haben könnten, der irrt sich auf diesem Punkt jedenfalls gewaltig. In Luxemburg wird das Bankgeheimnis nicht abgeschafft, wenn es sonst wo bestehen bleibt, wir suchen eine Lösung, die im europäischen Interesse ist, und wir denken nicht, dass wir den Auftrag haben, eine Lösung zu suchen, die gegen europäische auch gegen europäische Haushaltsinteresse verstöße, und über deren Zustandekommen man andernorts Feuerwerke abschießen würde.

Das Thema Gruppenfoto oder Familienfoto, wie immer man das auch nennt, ist ja ein besonders spannendes, sie werden verstehen, dass ich diesen nicht unwichtigen Moment europäischer Zeitgeschichte nicht verpassen möchte, deshalb bin ich in der Lage nur drei oder vier Fragen beantworten zu können, dans toutes les langues généralement quelconques.

(Publié le 18 avril 2000)

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