Regierung sorgt für Klarheit. Luc Frieden au sujet de la décision de la Commission européenne en rapport avec le régime fiscal des holdings basées sur la loi de 1929

Andreas Holpert: Luxemburg wurde von der EU-Kommission vorgeworfen, dass die Steuervergünstigungen für die Holdinggesellschaften eine illegale Staatsbeihilfe darstellen. Wie reagieren Sie auf diesen Vorwurf?

Luc Frieden: Die Luxemburger Regierung teilt diese Auffassung nicht. Wir standen vor der Wahl, ob wir die Entscheidung der EU-Kommission vor dem Europäischen Gerichtshof anfechten oder mit der Brüsseler Behörde über eine Übergangsregelung verhandeln sollen. Wir haben uns für Letzteres entschieden, weil der Ausgang eines etwa drei Jahre dauernden Prozesses vor dem EuGH offen ist und sich lange hinziehen kann. Das hätte für einen unbestimmten Zeitraum Rechtsunsicherheit geschaffen. Ein Finanzplatz braucht Rechtssicherheit und Vorhersehbarkeit, um funktionieren zu können. Bei einem Prozess hätte es übrigens keine Übergangsfrist gegeben.

Andreas Holpert: Das Einlenken der Luxemburger Regierung auf die Linie der EU-Kommission wird von Beobachtern als "Kuhhandel" bezeichnet. Hat sich die Regierung dem Druck aus Brüssel ergeben?

Luc Frieden: Es ist sicher kein Kuhhandel, sondern vielmehr das Resultat schwieriger Verhandlungen mit der Kommission. Die Kommission ist der Ansicht, dass es sich um eine illegale staatliche Beihilfe handelt, die zum 1. Januar 2007 hätte abgeschafft werden müssen.

Der Regierung lag sehr daran, eine längere Übergangsfrist für die bestehenden Holdinggesellschaften zu bekommen. Das haben wir erreicht. Jetzt haben wir Zeit, einen geregelten Übergang zu anderen Gesellschaftsformen oder steuerlichen Bestimmungen zu finden.

Andreas Holpert: Mit oder ohne Übergangsfrist - besteht nicht die Gefahr, dass massiv Kapital aus Luxemburg abwandert, wenn der "Steueranreiz" nicht mehr da ist?

Luc Frieden: Ich glaube nicht. Das Kapital, das in Luxemburg ist, profitiert von den hervorragenden gesetzlichen Rahmenbedingungen sowie von der Qualität und dem Know-how des Finanzplatzes. Gesetze müssen manchmal geändert werden. Aber die Akteure wissen, dass Luxemburg ein sicherer Standort für die Vermögensverwaltung ist.

Andreas Holpert: Wie sieht die Zukunft der Holdinggesellschaften in Luxemburg aus? Immerhin geht es um etwa 14.000 Gesellschaften und ein Volumen von rund 40 Milliarden Euro?

Luc Frieden: Hier muss man ganz klar unterscheiden, wie die Regierung vorgehen wird. Erstens werden wir bis zum Jahresende ein Gesetz einbringen, mit dem wir ab 1. Januar 2007 das bestehende Steuerregime für die Holdinggesellschaften abschaffen werden. Zudem werden genaue Bestimmungen für die Übergangszeit von 2007 bis 31. Dezember 2010 erlassen. Zweitens arbeiten wir intensiv daran, welche Rahmenbedingungen geschaffen werden können, um die Familienvermögensverwaltung, die wir in einem Großteil der Holdings vorfinden, anders zu gestalten, damit sie attraktiv ist und zugleich dem europäischen Steuer- und Beihilfenrecht entspricht. Eine entsprechende Arbeitsgruppe wurde bereits vor Wochen mit dieser Thematik beauftragt. Im Herbst werde ich die Schlussfolgerungen aus dieser Arbeit ziehen.

Andreas Holpert: Was genau bedeutet die Übergangsfrist für die Holdings in Luxemburg?

Luc Frieden: Übergangsfrist heißt im Klartext, dass die bestehenden Holdinggesellschaften in der Zeit vom 1. Januar 2007 bis 31. Dezember 2010 weiterhin unter die Gesetzgebung von 1929 fallen und damit voll und ganz von den Steuervorteilen profitieren können. So wird es auch in dem geplanten Gesetz festgehalten.

Andreas Holpert: Was ist mit den Holdinggesellschaften, die vor dem 1. Januar 2007 gegründet werden. Was passiert konkret mit den Holdings, die nach dem 31. Juli etabliert wurden?

Luc Frieden: Die Übergangsbestimmungen gelten für Holdinggesellschaften, die vor dem 1. August 2006 - also dem Tag nach der Veröffentlichung der EU-Entscheidung im Memorial - gegründet wurden. Seit dem 1. August kann in Luxemburg keine Holding mehr gegründet werden, die von den Steuervergünstigungen des Gesetzes von 1929 profitieren will. Selbstverständlich können sich weiterhin Gesellschatten hier zu Lande niederlassen.

Andreas Holpert: Es dürfte fester Wille der Regierung sein, eine Vielzahl der bestehenden Holdinggesellschaften im Land zu halten. Welche Alternativen können Sie anbieten? Gibt es Ausweichlösungen?

Luc Frieden: Daran arbeiten wir. Es werden interessante Möglichkeiten geschaffen. Bereits heute gibt es verschiedene Alternativen je nach Investor. Die Zahl der Holdings, die sich auf Grundlage der Gesetzgebung von 1929 in Luxemburg niederlassen, hat in den letzten Jahren stark abgenommen.

Andreas Holpert: Eine Frage, die sich im Zusammenhang mit der EU-Entscheidung ergeben hat, betrifft den Verkauf von Anteilen. Können Anleger ihre so genannten "actions au porteur" demnächst noch veräußern? Wie verhält es sich mit Anteilen an börsennotierten Holdinggesellschaften?

Luc Frieden: Die Bestimmungen über den Verkauf von Anteilen war nicht Bestandteil der Verhandlungen zwischen der EU-Kommission und der Luxemburger Regierung. Die Kommission hat sie selbstständig mit in ihre Entscheidung hineingeschrieben, um sicherzustellen, dass es während der Übergangsphase nicht zu einem massiven Handel mit so genannten leeren Holdings kommt. Diese Bestimmung gilt in der Zeit von 2007 bis 2010. Der Handel mit einzelnen Aktien ist davon nicht betroffen. Eine EU-Entscheidung im Wettbewerbsrecht kann unser Gesellschaftsrecht nicht außer Kraft setzen. Im übrigen bezieht sich die EU-Entscheidung in diesem Punkt nicht auf heute schon börsennotierte Holdinggesellschaften.

Andreas Holpert: Die Sicar-Gesetzgebung (Risikokapitalfonds) und das Gesetz über Titrisation (Verbriefung) sind ebenfalls im Visier der EU-Kommission. Steht der Finanzplatz Luxemburg derzeit im Fadenkreuz der EU-Kommission?

Luc Frieden: Ich glaube nicht, dass Luxemburg mehr als andere Staaten von der EU-Kommission unter die Lupe genommen wird. Es stimmt, dass die Kommission um Informationen über Sicar und Titrisation gebeten hat. Wir sind dieser Bitte selbstverständlich nachgekommen.

Allerdings hat diese Prozedur ein ganz anderes Stadium als bei den Holdinggesellschaften. Wir werden auf technischer Ebene mit der Kommission in den nächsten Monaten über diese Instrumente diskutieren. Ich möchte der Rechtssicherheit wegen diese Diskussionen noch in diesem Jahr abschließen.

Andreas Holpert: Luxemburg muss aber kein schlechtes Gewissen haben, oder?

Luc Frieden: Nein! Wir haben die Gesetzgebung erklärt. Sie ist im Einklang mit den Lissabon-Zielen. Der Informationsaustausch zwischen Kommission und nationaler Regierung ist ein ganz normaler Vorgang.

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