"Ein gerechtes und effizientes Instrument", Claude Wiseler au sujet de l'introduction du permis à points au Luxembourg

Luxemburger Wort: Herr Wiseler, welches Fazit ziehen Sie nach zehn Jahren Punkteführerschein?

Claude Wiseler: Der Punkteführerschein ist ein Erfolg auf der ganzen Linie. Er ist eine der effizientesten und gerechtesten Maßnahmen zur Verbesserung der allgemeinen Verkehrssicherheit. Die Bilanz nach zehn Jahren ist dürchwegs positiv, und, was mich besonders freut, der Punkteführerschein ist inzwischen vom Großteil der Bevölkerung akzeptiert und auch verstanden worden. Die Statistiken geben den Vätern des Punkteführerscheins Recht: Innerhalb von zehn Jahren konnte die Zahl der Verkehrstoten um 50 Prozent reduziert werden. Diese Entwicklung ist sicherlich nicht einzig und allein dem Punkteführerschein geschuldet, Fahrzeuge und Straßeninfrastrukturen wurden im Lauf der Jahre auch optimiert, doch hat dieses sowohl repressive als auch edukative Instrument zweifelsohne erheblichen Anteil daran.

Luxemburger Wort: Hat sich der Punkteführerschein auch auf die Gesamtzahl der Verkehrsunfälle ausgewirkt?

Claude Wiseler: Eher weniger. Die Zahl der Verkehrsunfälle mit Materialschaden und/oder (Leicht-) Verletzten ist weitgehend gleich geblieben.

Der Punkteführerschein hat im Wesentlichen zu einer Senkung der Verkehrsunfülle mit Schwerverletzten und/oder Toten beigetragen. In den meisten Fällen sind die Hauptursachen dieser Unfälle stark überhöhte Geschwindigkeit und/oder Fahren unter starkem Alkoholeinfluss - oder eine Kombination von beidem. Die stagnierende Gesamtzahl der Verkehrsunfälle lässt sich mit dem stetig steigenden Verkehrsaufkommen auf dem Luxemburger Straßennetz erklären.

Luxemburger Wort: Der Punkteführerschein gilt bekanntlich auch einschränkungslos für alle Nutzer des luxemburgischen Straßennetzes, die keine luxemburgische Fahrerlaubnis besitzen. Im Falle von Straffälligkeiten wird ein "virtuelles" Punktekonto geschaffen. Ihnen droht - wie den Inhabern eines luxemburgischen Führerscheins - beim Verlust aller zwölf Punkte ein zwölfmonatiges Fahrverbot auf dem Luxemburger Territorium. Welche Erfahrungen wurden mit Verkehrssündern ohne Luxemburger Führerschein gemacht?

Claude Wiseler: Nur gute (lacht)! Die Ausdehnung des Punkteführerscheins auf alle Führerscheininhaber ohne Ausnahme, die das Luxemburger Straßennetz mit ihren Fahrzeugen benutzen, war angesichts des Transitverkehrs und der Pendler aus dem Grenzgebiet von Anfang eine Notwendigkeit. Denn nur, wenn für alle die gleichen Regeln gelten, ist der Punkteführerschein auch ein gerechtes Instrument. Und genau das ist er! Seit seiner Einführung wurden etwa 238.000 Briefe betreffend den Verlust von Punkten wegen eines Verkehrsvergehens verschickt. 62.000 davon (26 Prozent) an Führerscheininhaber, deren Wohnsitz sich außerhalb Luxemburgs befindet. Hier dann gleich noch ein paar Zahlen: In zehn Jahren verloren 150.518 Führerscheininhaber insgesamt 477.893 Punkte. Derzeit sind 922 Männer und Frauen ohne Fahrerlaubnis, weil ihr Punktekonto auf null ist.

Luxemburger Wort: In wieviel Fällen wurde Autofahrern bzw. Lenkern sonstiger führerscheinpflichtiger Fahrzeuge die Fahrerlaubnis an Ort und Stelle entzogen?

Claude Wiseler: In 2.495 Fällen. In 1.867 Fällen davon wegen stark überhöhten Alkoholkonsums, in 480 Fällen wegen übertrieben hoher Geschwindigkeit und in den 148 verbleibenden Fällen wegen anderweitiger Vergehen oder weil sich die Delinquenten den Anweisungen der Polizeibeamten widersetzten.

Luxemburger Wort: Am 13. Januar dieses Jahres hat der Ministerrat die Bestimmungen des Punkteführerscheins revidiert. Haben die von Ihnen genannten Zahlen und Statistiken zu diesen Anpassungen geführt?

Claude Wiseler: Die allgemeinen Erkenntnisse seit Einführung des Punkteführerscheins haben dazu geführt, bestimmte Verstöße noch härter zu bestrafen. Dazu gehören vor allem das Fahren unter Alkoholeinfluss und stark überhöhte Geschwindigkeit.

Luxemburger Wort: Wie sehen diese Änderungen aus und wann treten Sie in Kraft?

Claude Wiseler: Das Fahren mit mehr als 1,2 Promille Alkohol im Blut wird in Zukunft mit sechs Punkten (bislang vier) geahndet, ein Blutalkoholgehalt von 0,8 bis 1,2 Promille kostet künftig vier anstatt bislang zwei Punkte. Der Punktabzug für ein "Délit de grande vitesse" wird ebenfalls von vier auf sechs Einheiten gesteigert. Das Nicht-Tragen des Sictierheitsgurts und das Lenken eines Motorrads ohne Sturzhelm werden künftig mit zwei Punkten bestraft. Beide Vergehen kosteten bislang einen Punkt. Neu hinzugekommen ist der Verlust eines Punktes für das Telefonieren während der Fahrt ohne geeignete Freisprechanlage. Die Missachtung eines "Accès interdit" sowie des Sicherheitsabstands kosten künftig zwei Punkte. Die neue Regelung tritt in Kraft, sobald das Gutachten des Staatsrates vorliegt.

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