Beschlüsse - Gemeinsame Sitzungder Staatsregierung des Großherzogtums Luxemburgund der Landesregierung Rheinland-Pfalz

 

 

 

1 a)  Ergebnisse des Europäischen Rates von Nizza

 

          Erläuterung erfolgt mündlich in der Pressekonferenz durch Herrn Premierminister, Herrn Ministerpräsident und Frau Vize-Premierministerin.

 

1 b)    BSE-Management

 

1. Die Regierungen des Großherzogtums Luxemburg und des Landes Rheinland-Pfalz sorgen sich gemeinsam um die Gesundheit der Bevölkerung, der Sicherheit der Nahrungsmittel und der Entwicklung im Agrarsektor.

 

2. Die Regierungen des Großherzogtums Luxemburg und des Landes Rheinland-Pfalz treten dafür ein, dass wissenschaftliche Forschung zu entscheidenden Fragen der Übertragbarkeit, der genauen Eigenschaften des Erregers sowie Nachweismethoden gefördert werden müsse.

 

3. Die Regierungen des Großherzogtums Luxemburg und des Landes Rheinland-Pfalz betonen, dass ein erfolgreiches europäisches BSE-Krisenmanagement nicht an Ländergrenzen halt machen darf, sondern länderübergreifend und auf Grund gemeinschaftlicher Beschlüsse erfolgen muss.

 

4. Die Regierungen des Großherzogtums Luxemburg und des Landes Rheinland-Pfalz unterstreichen ihren Willen zum gegenseitigen Informationsaustausch bezüglich neuester wissenschaftlicher Erkenntnisse und BSE-Bekämpfungsstrate­gien.

 

 

1c)  Sachstandsbericht über die Entwicklung der INTERREG-Programme III A und III B

 

Rheinland-Pfalz und Luxemburg unterstreichen die nach wie vor große Bedeutung der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit. Sie geben ihrer Erwartung Ausdruck, dass durch INTERREG III A das Zusammenwachsen der Grenzregion wesentlich befördert wird und begrüßen, dass durch INTERREG III B vielfältige Aktivitäten auch in größeren Kooperationsräumen, die über die unmittelbaren Grenzanrainer hinaus­gehen, gefördert werden können.

     Sie erwarten, dass die Zusammenarbeit zu einer Verbesserung der gegenseitigen Kenntnis von Kompetenzen und Verfahrensabläufen führt und die Projekte umsetz­bare Ergebnisse für eine nachhaltige und wettbewerbsfähige regionale Entwicklung in Europa erbringen.

 

2.  Zukünftige Zusammenarbeit in der Großregion Saar-Lor-Lux-Rheinland-Pfalz-Wallonie-Französische/Deutschsprachige Gemeinschaft Belgiens, Lux./R.P. einschließlich Raumentwicklungskonzept Saar-Lor-Lux+ sowie laufender Vorhaben der Verwaltungszusammenarbeit

 

1.  Die Staatsregierung des Großherzogtums Luxemburg und die Landesregierung von Rheinland-Pfalz messen der zukünftigen Zusammenarbeit in der Großregion Saar-Lor-Lux-Rheinland-Pfalz-Wallonie eine große Bedeutung zu. Gerade vor dem Hintergrund eines Europas der Regionen ist es wichtig, dieser Form der Zusammenarbeit inhaltlich sowie organisatorisch einen den neuen Anforderungen angepassten Rahmen zu geben. Daher werden die Vorschläge der Persönlichen Beauftragten zur "Neuen Architektur der Großregion" begrüßt. Ferner ist das "Haus der Großregion" mit dem "Gemeinsamen Sekretariat" ein wichtiger Schritt, um die Zusammenarbeit zwischen den Partnern zu intensivieren. Dabei kommt auch dem Wirtschafts- und Sozialausschuss als beratendes Gremium für die Gipfeltreffen eine wichtige Rolle zu. Seine Vorschläge zur Zusammenarbeit der Verwaltungen werden begrüßt und unterstützt. Auch zukünftig haben die Gipfeltreffen in der Großregion eine hohe
identitätsstiftende Wirkung. Sie sollen sich weiterhin vor allem mit den neuen Herausforderungen im erweiterten Europa beschäftigen. Die Staatsregierung des Großherzogtums Luxemburg und die Landesregierung von Rheinland-Pfalz begrüßen daher das Hauptthema des 6. Gipfeltreffens der Großregion zur "Förderung der Unternehmenskultur und einer konzertierten Politik der KMU in der Großregion".

 

2.  Die Staatsregierung des Großherzogtums Luxemburg und die Landesregierung von Rheinland-Pfalz begrüßen, dass auf Initiative Luxemburgs mit dem Raumentwicklungskonzept Saar-Lor-Lux+ ein erster Versuch zur Positionsbestimmung des grenzüberschreitenden Raumes Saarland-Lothringen-Luxemburg-Trier/ Westpfalz aus Rheinland-Pfalz und Belgisch-Luxemburgs aus der Wallonie unternommen wird. Sein Ziel, Entlastungsfunktionen für die umgebenden Metropolräume zur Förderung der eigenen wirtschaftlichen, sozialen und ökologischen Entwicklung zu nutzen, wird im Hinblick auf die nachlassende Trennwirkung der Grenzen im Binnenmarkt und die Veränderung der Wettbewerbsbedingungen durch die Einführung des Euro unterstützt.

 

 

3.         Verbesserung der Verkehrsverbindungen zwischen Rheinland-Pfalz und dem Großherzogtum Luxemburg

     a)         Straßenbauprojekte / Austausch von Verkehrsinformationen

1.  Die Regierungen des Großherzogtums Luxemburg und des Landes Rheinland-Pfalz nehmen die Planungs- und Bausachstände der angesprochenen groß­räumigen Straßenbauprojekte zur Kenntnis (s. Anlage). Sie werden sich vor allem im Hin­blick auf die Verwirklichung eines kohärenten und leistungsfähigen transeuro­päischen Straßennetzes für eine zügige Weiterentwicklung, für die bauliche Umsetzung der Projekte sowie für eine sinnvolle Verschmelzung von E‑Straßen mit dem TERN‑Netz einsetzen.

2.  Die Regierungen des Großherzogtums Luxemburg und des Landes Rheinland-Pfalz werden zusammen mit den anderen zuständigen Partnern des Saar‑Lor‑Lux‑Raumes prüfen, inwieweit durch den Bau von zusätzlichen Orts­umgehungen die Verbindung Thionville – Trier auf der Route der Nationalstraße N 153 und der Bundesstraßen B 407 und B 51 attraktiver und sicherer gestaltet werden kann.

3.  Die Regierungen des Großherzogtums Luxemburg und des Landes Rheinland-Pfalz nehmen den Sachstand zur Erarbeitung eines Traffic Management Plans im Saar‑Mosel‑Korridor zur Kenntnis.

 

3b) Schienenverkehrsverbindungen zwischen Trier und Luxemburg

        Die Regierungen des Großherzogtums Luxemburg und des Landes Rheinland-Pfalz verfolgen zum Erhalt und zur Verbesserung des Schienenverkehrs zwischen Trier und Luxemburg gemeinsam folgende Maßnahmen:

1.  Die geplante Einstellung der InterregioLinie Saarbrücken/Luxemburg – Trier – Koblenz – Köln – Ruhrgebiet wird abgelehnt. Es wird auf die Verantwortung des Bundes für den Schienenpersonenfernverkehr nach Artikel 87 e Abs. 4 des Grundgesetzes verwiesen. Eine Einstellung der betreffenden InterregioLinie würde ein komplettes Abhängen der Region Trier und damit auch von Luxemburg vom Fernverkehr der DB AG bedeuten. Eine adäquate Anbindung an den zukünftigen Hochgeschwindigkeitsverkehr in Westeuropa von Luxem­burg aus wäre nur in Richtung Frankreich (TGV-Est) vorhanden.

     Das Land wird gegenüber dem Bund darauf drängen, dass er die Zusagen aus der Vereinbarung vom 21. März 1990 zur InterregioLinie Luxemburg/Trier – Koblenz – Köln einhält. Die Regierung des Großherzogtums Luxemburg hat bereits bei der Regierung der Bundesrepublik Deutschland den Erhalt der Interregio-Züge nach Luxemburg eingefordert.

2.  Die Regierungen des Landes Rheinland-Pfalz und des Großherzogtums Luxemburg werden in Zusammenarbeit mit der DB AG gemeinsam das Projekt einer Verbindung im Taktverkehr mit passiver Neigetechnik in der Relation Luxemburg – Trier – Koblenz – Frankfurt a. M. verfolgen. Zwischen dem Land Rheinland-Pfalz und der DB AG ist eine gemeinsame Finanzierung dieses Projektes vereinbart. Die Regierung des Großherzogtums Luxemburg erklärt sich bereit, eine angemessene Beteiligung an der Beschaffung der hierfür not­wendigen neuen Fahrzeuge zu prüfen.

3.  Die Schieneninfrastruktur zwischen Trier und Luxemburg bedarf dringend der Verbesserung. Hierfür hat die Landesregierung den Ausbau des Strecken­abschnittes Trier – Igel (Grenze) zur Fortschreibung des Bundesverkehrs­wegeplans angemeldet. Der Abschnitt Wasserbillig (Grenze) – Luxemburg wurde in den Jahren 1996 – 2000 modernisiert, die zugelassene Geschwin­digkeit erhöht sowie das Lichtraumprofil erweitert. Die Regierungen des Groß­herzogtums Luxemburg und des Landes Rheinland-Pfalz nehmen zur Kenntnis, dass dieser Streckenabschnitt neigezugtauglich ist.

4.  Die Regierungen des Großherzogtums Luxemburg und des Landes Rheinland-Pfalz nehmen den Sachstand zur Erarbeitung von Studien zur Zusammenarbeit im Bereich des Güterverkehrs zur Kenntnis. Nach Abschluss der Unter­suchungen sollen ggf. gemeinsame Maßnahmen zunächst in Abstimmung zwischen den beteiligten Verwaltungen verfolgt werden.

 

4.  Innere Sicherheit

     a) Einräumung hoheitlicher Befugnisse für die Polizeivollzugskräfte benachbarter Staaten

     Die Regierungen des Großherzogtums Luxemburg und des Landes Rheinland-Pfalz begrüßen die Initiative der deutschen Länder, die grenzüberschreitende Zusammenarbeit im Rahmen der Gefahrenabwehr zu verbessern. Die Ausübung hoheitlicher Befugnisse zur Gefahrenabwehr im jeweiligen Nachbarstaat hat dabei zentrale Bedeutung.

     Aufgrund dieser Erwägungen sprechen sie sich für eine Prüfung der bestehenden Vereinbarungen sowie gegebenenfalls den Abschluss einer weiteren völkerrechtlichen Vereinbarung aus.

 

4b) Kooperation von Polizei und Zoll

     - Aufbau eines Extranet "Polizei Rheinland-Pfalz/Luxemburg"

     Die Regierungen des Großherzogtums Luxemburg und des Landes Rheinland-Pfalz begrüßen die Initiative zum Aufbau eines Extranet der Polizeien von Rheinland-Pfalz und Luxemburg zur Verbesserung der Information und Kommunikation sowie zur Optimierung der länderübergreifenden Aus- und Fortbildung durch den Einsatz neuer Lern- und Kommunikationsmedien.

     Sie beauftragen die zuständigen Stellen, eine gemeinsame Arbeitsgruppe einzurichten, die Möglichkeiten der Kooperation prüft, die dazu erforderlichen Rahmenbedingungen definiert und Lösungsmöglichkeiten aufzeigt.

 

     - Einrichtung einer interregionalen Stelle der Polizei- und Zollzusammenarbeit in den Grenzgebieten in Luxemburg

     Die Regierungen des Großherzogtums Luxemburg und des Landes Rheinland-Pfalz begrüßen die Initiative zur Einrichtung einer interregionalen Stelle der Polizei- und Zollzusammenarbeit in den Grenzgebieten in Luxemburg.

     Sie erachten die Einrichtung der interregionalen Stelle als wichtigen Beitrag zur weiteren Intensivierung und Verbesserung der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit und bitten den Bundesminister des Innern und den Innenminister der Republik Frankreich, ihre Haltung bezüglich der Beteiligung an der gemeinsamen Stelle nochmals zu überprüfen.

 

     - Einrichtung eines interregionalen Kriminalpräventiven Rates

     Die Regierungen des Großherzogtums Luxemburg und des Landes Rheinland-Pfalz begrüßen die Initiative zur Einrichtung eines interregionalen Kriminalpräventiven Rates.

     Sie sehen in der Einrichtung eines solchen Gremiums einen wichtigen Schritt zur Vernetzung der verschiedenen kriminalpräventiven Aktivitäten in der Region und zur weiteren Verbreitung der Idee der Sicherheitspartnerschaften.

 

4c)       Grenzüberschreitende Zusammenarbeit auf den Gebieten des Brand- und Katastrophenschutzes

I.

Die Regierungen des Großherzogtums Luxemburg und des Landes Rheinland-Pfalz fordern die Feuerwehren und die kommunalen Aufgabenträger im gemeinsamen Grenzbereich auf, Kooperationen mit den nachfolgend beispielhaft dargestellten Zielen zu begründen und mit Leben zu erfüllen. Sie sichern dazu begleitende Beratung und finanzielle Unterstützung nach Kräften zu.

II.

Die Staatsregierung des Großherzogtums Luxemburg und die Landesregierung von Rheinland-Pfalz stellen fest:

1.               
a) Mit der Errichtung eines gemeinsamen Feuerwehrhauses in der Gemeinde Mompach im Großherzogtum Luxemburg und der Beschaffung eines gemeinsam zu nutzenden Feuerwehrfahrzeuges für die Feuerwehren von Born (Großherzogtum Luxemburg) und Metzdorf (Rheinland-Pfalz), das ebenfalls am 19. Juni 2000 seiner Bestimmung übergeben wurde, hat die bereits über Jahre hinweg bewährte, von der Pflege zwischenmenschlicher Beziehungen geprägte Kooperation der beiden Feuerwehren im grenzüberschreitenden Raum eine in eine gemeinsame Zukunft gerichtete Bindung erfahren, der Vorbildfunktion und Modellcharakter für ähnliche Vorhaben beigemessen wird.

 

b) Zwischen den Berufsfeuerwehren der Stadt Luxemburg und der Stadt Trier wurde eine Kooperation im Rahmen der grenzüberschreitenden Zu­sammenarbeit ver­einbart. Sie sieht den Austausch von Feuerwehrbeamten zum Zwecke der Infor­mation in den Bereichen Organisation, Ausbildung und Technik vor. Das Aus­tauschprogramm begann am 1.Januar 1999 und endet vorerst am 31. Dezember 2000. Das Projekt wird im Rahmen des INTERREG II – Programms mit insgesamt 105.870 ECU finanziell von der Kommission der Europäischen Gemeinschaft in Brüssel unterstützt.

 

c) Im Rahmen der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit zwischen dem Innenministerium des Großherzogtums Luxemburg und dem Ministerium des Innern und für Sport Rheinland-Pfalz auf den Gebieten des Brand- und Katastrophen­schutzes ist geplant, am 4. Mai 2001 die nächste Dienstbesprechung mit den Kreis- und Stadtfeuerwehrinspekteuren im Lande Rheinland-Pfalz auf dem Kirchberg in Luxemburg/ Stadt durchzuführen. Hierzu werden auch Repräsentanten des Innenministeriums des Großherzogtums Luxemburg eingeladen.

2.               
Die Regierungen des Großherzogtums Luxemburg und des Landes Rheinland-Pfalz begreifen sich als Förderer von Kooperationen von Feuerwehren im grenzüberschreitenden Raum, sowohl in ideeller als auch in finanzieller Hinsicht und im Geist eines zusammenwachsenden vereinten Europa.

3.               
Kooperationen der Feuerwehren im grenzüberschreitenden Raum als Eckpfeiler einer gemeinsamen sozialen Kultur beinhalten die gegen­seitige Unterstützung bei Hilfeleistungen im Geist solidarischer Nächs­tenhilfe. Sie fördern aber auch die gegenseitige Befruchtung des spezifischen Fachwissens und den Erfahrungsaustausch in einem wichtigen Bereich der inneren Sicherheit, zum Wohle der Bevölkerung in beiden Ländern.

4.               
Kooperationen von Feuerwehren im grenzüberschreitenden Raum dienen mittelbar der Schonung von Ressourcen (Bauland, Finanzen), weil bei gemeinsamer Wahrnehmung von Aufgaben im Bereich des Feuerwehrwesens eine erhebliche Anzahl von Feuerwehrhäusern, -fahrzeugen und -geräten eingespart werden kann.

5.               
Kooperationen von Feuerwehren im grenzüberschreitenden Raum strahlen sehr positiv auf die Arbeit in den Jugendfeuerwehren aus und fördern damit die kontinuierliche Verschmelzung in den gemeinsamen Feuerwehreinheiten von morgen.

 

5.  Umwelt

     a)         Deutsch-Luxemburgischer Naturpark: Zukunftsperspektiven

 

Die Staatsregierung des Großherzogtums Luxemburg und die Landesregierung von Rheinland-Pfalz beschließen, die Arbeitsstruktur im Deutsch-Luxemburgischen Naturpark auf der Grundlage der Empfehlung der Naturparkkommission weiterzuentwickeln. Ziel ist die Schaffung eines Dachverbands der nationalen Naturparkträger. Das weitere Vorgehen wird von einer Arbeitsgruppe geklärt. Beide Regierungen sehen im Deutsch-Luxemburgischen Naturpark ein wichtiges Instrument der Zusammenarbeit und der gemeinsamen Bemühungen zur umweltverträglichen Regionalentwicklung.

 

5b)         Grenzüberschreitende Habitatgebiete

     Die Vertreter des Großherzogtums Luxemburg und des Landes Rheinland-Pfalz arbeiten in allen Fragen , die sich aus den grenzüberschreitenden FFH-Gebieten ergeben, eng zusammen. Sie koordinieren ihre Arbeit in einer gemeinsamen Arbeitsgruppe "Grenzüberschreitende FFH-Gebiete".

 

5c)         Hochwasserschutz und Wasserrahmenrichtlinie

Die beiden Kabinette begrüßen die Zusammenarbeit zwischen den beiden Ländern zur Verbesserung des Hochwasserschutzes. Sie sprechen sich für eine zügige Umsetzung des Hochwasseraktionsplanes Mosel/Saar aus. Die bisher schon erfolgreiche Zusammenarbeit im Rahmen des EU-Programms INTERREG IIC-IRMA soll die Grundlage für weitere, auch durch das INTERREG III-Programm zu fördernde Projekte sein. Die beiden Kabinette befürworten die weitere Ausdehnung der Zusammenarbeit im Bereich der Wasserwirtschaft.

Die beiden Kabinette sehen die IKSMS als wichtige Koordinationsebene der Grenzüberschreitenden Bearbeitung der EU-Wasserrahmenrichtlinie im Einzugsgebiet der Mosel an. Im Hinblick auf eine Förderung im EU-Programm INTERREG III sollten, sofern es sich anbietet gemeinsame Pilotprojekte zur Umsetzung der EU-Wasserrahmenrichtlinie definiert werden.

 

6.         Medienpolitik, insbesondere Ballungsraumfernsehen für die Region Trier-Luxemburg

1.  Beide Regierungen sind sich einig, dass bei der anstehenden Novellierung der EG-Fernsehrichtlinie, insbesondere was formale Vorschriften zu Werbung und Teleshopping im Fernsehen (Dauer der Werbung, Zeitabstände zwischen Unterbrechungen, u.a.) angeht, eine Liberalisierung dahingehend erfolgen soll, dass es zu keinen Wettbewerbsverzerrungen zwischen Fernseh- und Internetbetreibern kommt.

2.  Es besteht Einvernehmen, dass die Großregion Luxemburg-Trier/Rheinland-Pfalz auch einen gemeinsamen Kommunikationsraum für die dort lebende Bevölkerung bildet. In einem mehr und mehr zusammenwachsenden europäischen Raum liegt in der zunehmenden technischen Vernetzung der Bürgerinnen und Bürger die große Chance zum unmittelbaren grenzüberschreitenden Austausch von Ideen und Gedanken. Vor dem Hintergrund der technischen Digitalisierung, aber auch immer zahlreicher werdender Internetanwendungen, kann daher gerade die Großregion Luxemburg-Trier/Rheinland-Pfalz in Zukunft gute Ansätze für eine gezielte Ballungsraumkommunikation bieten.

 

7.         Gemeinsame Erklärung zur grenzüberschreitenden Zusammenarbeit im Bauwesen einschließlich Anerkennung des luxemburgischen Systems durch das deutsche Urlaubskassensystem

a) Gemeinsame Erklärung zur grenzüberschreitenden Zusammenarbeit im Bauwesen

Mit der Verwirklichung des europäischen Binnenmarktes wächst das Bedürfnis zum Austausch und zur Zusammenarbeit auf allen Ebenen. Europa wird erfahrbar für jeden, in besonderem Maße jedoch für die Menschen, die in den Grenzregionen leben. Dort sind daher die besten Voraussetzungen für grenzübergreifende Initiativen und Zusammenarbeit.

 

Unter gemeinsamer Schirmherrschaft von Finanzminister Gernot Mittler, Mainz, und des Ministre des Classes Moyennes, du Tourisme et du Logement, Fernand Boden, Luxemburg, wurde vor einigen Wochen der grenzüberschreitende Architektenwettbewerb "Zukunftsfähiges Bauen mit heimischem Holz" erfolgreich abgeschlossen. Das Projekt wurde unterstützt aus dem INTERREG-Programm der Europäischen Union und in Zusammenarbeit mit dem Saar-Lor-Lux Umweltzentrum der Handwerkskammer Trier und der Fachhochschule Trier durchgeführt.

 

Die Partner sehen in diesem Projekt nicht nur einen Beitrag zum "regionaltypischen Bauen mit heimischem Holz" im Eifel-Ardennen-Raum, sondern die Möglichkeit, über den Wettbewerb hinaus einen grenzüberschreitenden Dialog zum Planen und Bauen, insbesondere zum Wohnungsbau, in Gang zu setzen. Denn es bedarf noch vieler Anstrengungen - gerade auch im Bauwesen - die "unsichtbaren Grenzen" abzubauen und den europäischen Binnenmarkt auch faktisch zu verwirklichen.

 

Die grenzüberschreitende Zusammenarbeit und der Austausch zwischen Rheinland-Pfalz und Luxemburg sollen deshalb auch im Bereich des Bauwesens vertieft und ausgebaut werden. Beide Seiten sind deshalb übereingekommen

1. weitere gemeinsame Projekte im Rahmen des INTERREG -Programms zu entwickeln und durchzuführen,

2. den wohnungspolitischen Dialog fortzusetzen und

3. die Rahmenbedingungen für das grenzüberschreitende Bauen gemeinsam mit der Wirt­schaft, den Hochschulen sowie Verbänden und Institutionen, die sich mit dem Bauen befassen, zu verbessern.

 

7b)   Erklärung zur Anerkennung des luxemburgischen Systems durch das deutsche Urlaubskassensystem (ULAK)

 

Die Staatsregierung des Großherzogtums Luxemburg und die rheinland-pfälzische Landesregierung stimmen darin überein, dass im Rahmen der Öffnung der Märkte im Saar-Lor-Lux-Raum auch bei der Entsendung von Arbeitnehmern faire Wettbewerbsbedingungen herrschen müssen. In diesem Zusammenhang wird die rheinland-pfälzische Landesregierung das Großherzogtum Luxemburg in seinen Bestrebungen unterstützen, hinsichtlich der Vergleichbarkeit des deutschen  Urlaubskassensystems (ULAK) mit dem luxemburgischen System möglichst bald mit der Bundesregierung eine Lösung zu finden.

 

8.  Weitere Projekte bilateraler Zusammenarbeit

     a)         Bekämpfung der Umsatzsteuerkriminalität

     Die Einregistrierungs- und Domänenverwaltung des Großherzogtums Luxemburg und die Steuerverwaltung des Landes Rheinland-Pfalz wollen – gegebenenfalls unter Einbeziehung weiterer Bundesländer – künftig auf dem Gebiet der Mehrwertsteuer enger kooperieren. Die beiden Regierungen bekunden deshalb übereinstimmend ihre Bereitschaft und Absicht, die Dienstwege beim Auskunftsaus­tausch zwischen ihren für Mehrwertsteuer zuständigen Verwaltungen zu verkürzen und damit einen verstärkten Auskunftsaustausch über die von den Verwaltungen bestimmten Korrespondenten zu erreichen. Sie verabreden, dass, im Einklang mit dem Gemeinschaftsrecht und der jeweiligen nationalen Gesetzgebung, die zuständigen Verwaltungen möglichst rasch die dafür notwendigen Vorbereitungen treffen. Dabei sind das Luxemburger Finanzministerium, das Bun­desministerium der Finanzen und das Ministerium der Finanzen Rheinland-Pfalz einzubeziehen.

 

8b)         Partnerschaft Rheinland-Pfalz / Ruanda

     Die rheinland-pfälzische Landesregierung und die Regierung des Großherzogtums Luxemburg begrüßen die Kontakte, die am 16. August 2000 in Mainz zwischen Vertretern der für die Entwicklungszusammenarbeit zuständigen Fachministerien beider Länder stattgefunden haben. Sie begrüßen gleichfalls das Treffen, das am 11. Dezember in Steinsel (Luxemburg) auf Einladung des luxemburgischen Gemeindesyndikats Syvicol zwischen Vertretern der Entwicklungszusammenarbeit aus Rheinland-Pfalz und Vertretern luxemburgischer Gemeinden und Nichtregierungsorganisationen zustande kam.

     Die beiden Regierungen regen an, die bisherigen Kontakte weiter zu pflegen und Erfahrungen in der Entwicklungszusammenarbeit auszutauschen. Dabei sollte auch die Möglichkeit geprüft werden, gemeinsame Partnerschaften im Bereich Ruanda durchzuführen.

 

8c)         Gleichstellung von Frauen und Männern

     Die Staatsregierung des Großherzogtums Luxemburg und die rheinland-pfälzische Landesregierung nehmen die Information über die geplante Zusammenarbeit des luxemburgischen und des rheinland-pfälzischen Frauenressorts zu gleichstellungspolitischen Belangen insbesondere im deutsch-luxemburgischen Teil der Grenzregion zur Kenntnis.

 

8d)         EURECARD – Beitrag zur grenzüberschreitenden Mobilität Behinderter

Die Staatsregierung des Großherzogtums Luxemburg und die rheinland-pfälzische Landesregierung nehmen die Information über die EURECARD für Behinderte zur Kenntnis.

Anlage zu TOP 3a:

Sachstand der Straßenbauprojekte A 1, A 60, A 63, A 64 und B 50 mit Hochmoselübergang

 

A 1:

Die durchgehende Fertigstellung der A 1 mit der Schließung der Lücke in der Eifel zwischen Daun und Blankenheim wird die Region Trier-Luxemburg direkt mit den nordrhein-westfälischen Wirtschaftsräumen verbinden. Die bestehende Lücke zwischen Daun und Blankenheim beträgt rund 33 km; für rund 25 km fehlt noch die Rechtskraft. Rechtskraft und die Finanzierung für den Lückenschluss sollen in den nächsten Jahren erreicht werden.

A 60:

Die Eifelautobahn A 60 schließt Rheinland-Pfalz an das belgische Autobahnnetz an. Der Abschnitt zwischen Bitburg und Wittlich mit Anschluss an die A 1 ist im Bau und soll Anfang des Jahres 2003 durchgehend dem Verkehr zur Verfügung stehen.

A 63:

Die A 63 Mainz-Kaiserslautern bindet die Westpfalz direkt an das Rhein/Main-Gebiet und Mainz an. Mit dem Bau des Streckenabschnitts zwischen Sembach und der Anschlussstelle Kaiserslautern-Ost wurde im Dezember 2000 begonnen. Ziel ist die durchgehende Fertigstellung bis zum Jahr 2004.

A 64:

Gegenwärtig endet die A 64, die sog. Nordumfahrung Trier, an der Anschlussstelle zur B 52. Der rund 10 km lange Lückenschluss wird langfristig zur Verbesserung der Standortbedingungen Triers zu schließen sein.

B 50:

Die B 50 soll bis zum Jahr 2006 zwischen der linksrheinischen Autobahn A 61 von der Anschlussstelle Rheinböllen bis zum Flughafen Hahn durchgehend vierstreifig ausge­baut sein. Zusammen mit dem geplanten Neubau der B 50 mit dem Hochmoselüber­gang zwischen Longkamp und der A 1 bei Wittlich wird so eine leistungsfähige groß­räumige Verbindung zwischen den Wirtschaftsräumen Rhein/Main-Gebiet sowie Lüttich/Brüssel und Antwerpen/Rotterdam/Amsterdam geschaffen, die eine transeuro­päische West-Ost-Verbindung zur Sicherung und Verbesserung der Standortqualität des Saar-Lor-Lux-Raumes darstellt.

Ziel ist es, den Hochmoselübergang ebenso bis zum Jahr 2006 fertig zu stellen.

 

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