Résumé du discours du ministre Biltgen à l'occasion de la conférence organisée le 27 avril 2001 par la "Bundesgemeinschaft für Arbeitskammern e.V." à Munich

Den europäischen und den nationalen Sozialdialog verzahnen

1 - Der Sozialdialog: Weichenstellung für das soziale Europa, nicht Abstellgleis einer liberalen Zugführung
2 - Europäischer Sozialdialog und nationaler Dialog; Verzahnung zweier sich drehender Zahnräder

Sozialdialog und Sozialpartnerschaft gehören heute zum „acquis communautaire“. Doch Sozialdialog und Sozialpartnerschaft sind kein unumstrittenes Thema. Zumindest nicht, so bald man sich mit den Fragen auseinandersetzt,  wer die Partner sind, über was sie reden sollen,  was das Ziel des Dialogs ist,  wie die Umsetzung des Dialogs geschehen soll, wie lange der Dialog dauern soll. Denn der europäische Sozialdialog wirft Fragen auf, die sich „mutatis mutandis“ auch im nationalen Sozialdialog stellen, insofern es diesen überhaupt gibt.

Doch heute, wo wir feststellen, dass die nationalen Grenzen gefallen sind, die Wirtschaft sich nicht nur europäisch sondern auch weltweit organisiert und die nationalstaatlichen Vorschriften sehr schnell zur Makulatur werden, wenn ein Betrieb von heute auf morgen den Standort wechselt, kommt dem europäischen Sozialdialog eine besondere ordnungspolitische Bedeutung zu.

1 - Der Sozialdialog: Weichenstellung für das soziale Europa, nicht Abstellgleis einer liberalen Zugführung

Die wirtschaftliche Globalisierung schreit geradezu nach sozialer Globalisierung

Wenn wir – wenn auch nicht weltweit, doch so zumindest in Europa einen einheitlichen und liberalisierten Binnenmarkt wünschen, der nicht zu eine permanenten gegenseitigen „sozialen Dumping“ führen soll, der den Bürgern vermitteln soll, dass Europa mehr ist als eine Wirtschaftsgemeinschaft, brauchen wir ein europäisches Sozialmodell, damit die wirtschaftliche Globalisierung auch eine sozialpolitische Globalisierung wird.

Es ist als (wichtiges) Teil diese europäischen Sozialmodells anzusehen, dass es Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertreter gibt und dass diese – innerhalb von ihren Organisationen - ihre eigenen Kompetenzen ausüben können und den politischen und gesetzesgeberischen Rahmen (mit)gestalten können. Und dieses europäische Sozialmodell ist mittlerweile gut 10 Jahre alt geworden: 1991 – Im Vertrag von Maastricht und Protokoll Nr. 14 über die Sozialpolitik wird zum ersten Male in der Geschichte der europäischen Vereinigung erwogen, dass Arbeitnehmer und Arbeitgeber das Recht besitzen, Verhandlungen aufzunehmen und Vereinbarungen zu treffen – letztere mit einem gesetzesgeberischen Charakter. Ein weiterer „Gestaltungsfreiraum für die Sozialpartner“ wurde geschaffen 1997 durch die Beschäftigungsstrategie – Vertrag von Amsterdam (Juni 1997) und Rat der Staats- und Regierungschefs in Luxemburg im November 1997. Die Frage wird sich voraussichtlich wiederum im Rahmen der geplanten EU-Erweiterung stellen

Trotz mancher Anfangsschwierigkeiten haben die EU-Sozialpartner im Laufe der Zeit den Beweis geliefert, dass sie fähig sind, Verantwortung zu übernehmen (z.B. Abkommen über Elternurlaub, Teilzeitarbeit und befristete Arbeitsverträge).

Doch wir dürfen uns nicht davor verschliessen, dass der Sozialdialog von verschiedener Seite missbraucht werden kann, um „heisse Eisen“ zwecks Abkühlung auf die lange Bank verschieben: Wenn die Sozialpartnerschaft versagt, muss der Gesetzgeber seine Verantwortung übernehmen. (Verhandlungen über eine Richtlinie hinsichtlich der Information und der Konsultation der Arbeitnehmer, die auf Ebene der EU-Sozialpartner abgebrochen wurden und deshalb jetzt im Ministerrat weitergeführt werden, und doch dieselben Fragen neu aufwerfen: z.B. ob es den nationalen Sozialpartnern erlaubt sein soll, das Ziel selbst der Richtlinie in Frage zu stellen!)

Die Diskussion über diese Frage macht uns immer wieder bewusst, dass nicht alle EU-Staaten denselben Grad der Sozialpartnerschaft und des Sozialdialogs kennen.

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2- Europäischer Sozialdialog und nationaler Dialog; Verzahnung zweier sich drehender Zahnräder

Arbeitgeber und Arbeitnehmer sind heute keine „Tarifparteien“ mehr – im ursprünglichen Sinne des Wortes (Verhandlungen von Tarifabkommen), sondern „Partner im Leben“ (die einen Beitrag leisten müssen, um die Zukunft der Gesellschaft zu gestalten). Das beinhaltet Paradigmenwechsel im sozialen Dialog und in der sozialen Partnerschaft: Es geht um fundamentale Gesellschaftspolitik!

Aber wir stellen fest, dass der Sozialdialog in Europa in den Mitgliedstaaten nur dann und dort übersetzt werden kann, wo die adequaten Zahnräder bestehen. Das heisst, das europäische Zahnrad muss sich drehen, aber es kann sich mit den nationalen Zahnrädern nur dann verzahnen, wenn auch die nationalen Zahnräder drehen, und wenn es „Übersetzungen“ vom einen Zahnrad auf das andere gibt.

Der nationale Sozialdialog ist eine „conditio sine qua non“. Dort wo es ihn nicht gibt, wird die Umsetzung schwierig. Das heisst : der Sozialdialog muss oder zumindest sollte institutionnelle Formen annehmen. Länder, die wie Deutschland, Österreich und Luxemburg z.B. eine langjährige Erfahrung mit der Institutionnalisierung des Sozialdialogs haben – der oftmals mit der Gründung von Arbeitkammern begonnen hat, haben sicherlich einen Vorsprung und einen Vorteil.

Doch der nationale Sozialdialog darf nicht unabhängig vom europäischen Sozialdialog verlaufen.  Es braucht einer Übersetzung eines Zahnrades auf das andere, wobei sowohl der europäische Sozialdialog dem nationalen eine neue Dynamik verleiten kann wie umgekehrt.

Europäische Abkommen unter den Sozialpartnern, die nicht rechtzeitig durch den nationalen Sozialdialog begleitet werden, riskieren als „Brüsseler Diktat“ statt als sozialparnerschaftliche Errungenschaft gedeutet zu werden, was negative Auswirkungen auf die notwendige dynamische und konsequente Umsetzung hat.

Positives Beispiel: peplante WSR(Wirtschafts- und Sozialrat)-Reform in Luxemburg

Nach der Verabschiedung eines europäischen sozialpartnerschaftlichen Abkommens soll der WSR den bestmöglichen Weg der Umsetzung dieses Dialogs ausloten:

  • falls die Sozialpartner sich grundlegend einig sind, sollen sie die Möglichkeit erhalten, das Abkommen über nationale Vereinbarungen abzuschliessen, die aber – aus verfassungsrechtlichen Gründen – dem Parlament zwecks Ratifizierung vorgelegt werden

  • falls die Sozialpartner sich uneins sind, teilt der WSR dies der Regierung mit, die alsdann ihre Verantwortung übernehmen soll.

Fazit: wenn der europäische Sozialdialog fruchtbar sein soll, muss er sich auf einen funktionnierenden nationalen Sozialdialog übertragen, der wiederum – auch und vor allem in grenzüberschreitender Zusammenarbeit – den europäischen Sozialdialog wirksam befruchten kann.

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