Benelux

Einleitung

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Die Benelux-Union besteht aus dem Königreich Belgien, dem Königreich der Niederlande und dem Großherzogtum Luxemburg. Das Akronym "Benelux" beinhaltet den Namen der drei Länder (Belgique/België, Nederland, Luxemburg).

Geschichte

Nachdem sie über lange Zeit in ihrer Geschichte ein politisches Schicksal teilten, erkennen die drei Länder nach den Ereignissen des Ersten und besonders des Zweiten Weltkriegs die Notwendigkeit einer engeren Zusammenarbeit.

Der Benelux-Zusammenschluss entsteht am 5. September 1944, als die Regierungen der drei Länder (noch im Exil in London) ein Abkommen über eine Zollunion unterzeichnen, das am 1. Januar 1948 in Kraft tritt. Eine Reihe von weiteren Abkommen führt zur Benelux-Wirtschaftsunion, eingeführt am 3. Februar 1958 in Den Haag.

Anschließend rücken auf wirtschaftlicher Ebene größere Projekte wie die Europäische Gemeinschaft für Kohle und Stahl (EGKS) und die Europäische Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) an ihre Stelle. In der Folge weicht die ursprünglich vorrangig wirtschaftliche Ausrichtung von Benelux einer eher politischen Zusammenarbeit und einer größeren Themenvielfalt.

Am 17. Juni 2008 wird die Kooperation erneuert und trägt seitdem den Namen Benelux-Union. Heute konzentriert sie sich vorrangig auf drei Schlüsselthemen: Binnenmarkt und Wirtschaft, Sicherheit und Gesellschaft sowie nachhaltige und digitale Zusammenarbeit.

Funktionsweise

Die Benelux-Union arbeitet über verschiedene Institutionen:

  • der Ministerausschuss ist oberstes Entscheidungsorgan der Union und legt die Ausrichtung und Prioritäten der Benelux-Kooperation fest;
  • der Benelux-Rat hat insbesondere zur Aufgabe, die Dossiers für die Minister vorzubereiten;
  • das Generalsekretariat Benelux initiiert, unterstützt und gewährleistet die Zusammenarbeit in den Bereichen Wirtschaft, Nachhaltigkeit und Sicherheit;
  • der Beratende Interparlamentarische Benelux-Rat (Benelux-Parlament) setzt sich aus 49 Abgeordneten aus den drei Ländern zusammen und informiert und berät ihre jeweiligen Regierungen zu Benelux-Themen;
  • der Benelux-Gerichtshof fördert die Einheitlichkeit in der Anwendung der Benelux-Gesetzgebung (geistiges Eigentum, Zwangsgeld, Beitreibung von Steuerforderungen, Vogelschutz, steuerliche Gleichbehandlung). Er hat eine bindende Entscheidungsbefugnis bezüglich der gemeinsamen gesetzlichen Regelungen der Benelux-Staaten.

Außerdem kümmern sich die Benelux-Organisation für geistiges Eigentum sowie das Benelux-Büro für geistiges Eigentum um das Thema des geistigen Eigentums auf Benelux-Ebene.

Den Benelux-Vorsitz übernehmen die drei Länder abwechselnd für die Dauer von einem Jahr. Luxemburg hatte den Vorsitz zuletzt im Jahr 2016 inne.

Aktuelle Informationen auf gouvernement.lu (auf Französisch und Englisch)

Gesetzgebung (Auswahl)

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B) Sonstige Texte (Auswahl)

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